Die Dauer der Krankschreibung nach einer Nagelentfernung richtet sich nach zwei Faktoren. Zum einen existieren rechtliche Regelungen, in welchen Fällen eine Krankschreibung ausgesprochen und wie lange diese aufrechterhalten wird. Zum anderen spielt der ausgeübte Beruf und der individuelle Heilungsverlauf des Patienten eine Rolle.
Wie bei vielen anderen Erkrankungen auch, belastet eine Nagelentfernung die Betroffenen in sehr unterschiedlichem Maß. Während ein Teil schon nach kurzer Zeit wieder schmerzfrei ist und dann eher aus präventiven medizinischen Erwägungen heraus krankgeschrieben wird, hat ein anderer Teil der Arbeitnehmer mehrere Wochen mit Schmerzen und der deutlichen Einschränkung der Bewegungs- und Arbeitsfähigkeit zu kämpfen.
In den ersten ein bis zwei Tagen wird ein dicker Verband angelegt. Dieser kann verhindern, dass man seine gewohnten Schuhe tragen kann. Die ersten zwei Tage nach der Operation ist es schon allein aus diesem Grund ratsam, sich krankschreiben zu lassen. In der Nachbehandlung wird der angelegte Verband dünner sein. Der Fuß passt wieder in normale Schuhe. Dennoch sollte man Druck auf die Wundfläche vermeiden, damit es nicht zu einer Wundheilungsstörung kommt. Abhängig vom ausgeübten Beruf kann der Betroffene schon nach wenigen Tagen wieder arbeiten gehen. Wer berufsbedingt viel läuft, wird für eine längere Zeit eine Krankschreibung benötigen. Ein bis zwei Wochen sind da durchaus realistisch.
Letztlich obliegt dem behandelnden Arzt oder dem zuständigen Betriebsarzt die Entscheidung, wie lange eine Nagelentfernung im individuellen Fall die Arbeitsunfähigkeit bedingt. Eine sitzende Tätigkeit, die mit keiner größeren körperlichen Beanspruchung einhergeht, kann schneller wieder aufgenommen werden als eine körperlich stark belastende Arbeit mit einem hohen Unfallrisiko.
Die Dauer der Krankschreibung muss sicherstellen, dass der nachwachsende Nagel durch das Ausüben einer Tätigkeit nicht geschädigt wird. Insbesondere durch das verfrühte Tragen von Schutzkleidung, beispielsweise Arbeitsschuhe mit Stahlkappen, kann eine erneute Schädigung des nachwachsenden Nagels drohen. In der Folge kann auch eine erneute Nagelentfernung erforderlich werden. Wenn die Berufsausübung ein besonderes Risiko für den nachwachsenden Nagel birgt, sollte dies unbedingt mit dem krankschreibenden Arzt erörtert werden. Nur wenn dieser Kenntnis von den individuellen Umständen der Tätigkeit hat, kann er sie auch bei der Bemessung der Krankschreibung berücksichtigen.
Nach Berücksichtigung dieser Faktoren sollte man durchschnittlich mit einer Krankschreibung von einer bis zwei Wochen rechnen. Um die Heilung zu fördern, sollte man die ersten Tage nach der Operation den Fuß hochlagern und natürlich entlasten. In manchen Fällen rät der Arzt dazu einen Vorfuß-Entlastungsschuh zu tragen.
Die Heilungsdauer beträgt, wenn ein Teil des Nagels entfernt wurde, ungefähr vier bis sechs Wochen. Ist der komplette Nagel entfernt wurde, muss von einer Heilungsdauer von zehn bis zwölf Wochen ausgegangen werden. In dieser Zeit sollten sportliche Aktivitäten, die die Heilung gefährden können, vermieden werden.
Den gesetzlichen Rahmen bildet die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweise Wiedereingliederung (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V in der Fassung vom 14. November 2013). Hiernach liegt Arbeitsunfähigkeit dann vor, wenn ein Versicherter aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
Im Klartext bedeutet dies, dass einem Angestellten durch die Ausübung seiner Tätigkeit weder ein gesundheitlicher Schaden noch Schmerzen entstehen dürfen. Die Krankschreibung kann sich also Tage bis Wochen oder sogar Monate hinziehen.
aktualisiert am 03.11.2019