Neben einer Nagelentfernung mithilfe von Salben oder durch einen herkömmlichen operativen Eingriff besteht auch die Möglichkeit, einen Nagel mithilfe einer Laser-Operation zu entfernen. Hierzu wird ein gepulster Kohlendioxid-Laser eingesetzt, der mit hochenergetischen Laserblitzen das zu entfernende Nagel-Material Schicht für Schicht abträgt. Pro Einzelblitz wird etwa 0,1 Millimeter Nagelsubstanz entfernt. Wie bei der herkömmlichen chirurgischen Methode kann der Nagel partiell (beispielsweise ein seitlicher Keil) oder in Gänze entfernt werden. Zur Laserentfernung des Nagels kommt eine örtliche Betäubung zum Einsatz.
Der große Vorteil der Laser-Therapie zur Entfernung von Finger- oder Fußnägeln liegt in dem schonenden Umgang mit dem umgebenden Gewebe, dessen Schädigung geringer ausfällt als bei einem herkömmlichen operativen Eingriff. Durch den punktgenauen Einsatz des Lasers ist der von dem Eingriff tangierte Bereich wesentlich kleiner. Das Gewebe kann schneller abheilen und die Beschwerden sind häufig geringer. Auch von der schnelleren Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wird berichtet.
Ob und in welchem Umfang die Entfernung eines Finger- oder Fußnagels mithilfe eines Laser-Eingriffs von der Krankenkasse übernommen wird, ist fraglich. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zunächst nicht zur Übernahme der Kosten einer Laser-Therapie zur Nagelentfernung verpflichtet. Sie ist nicht, im Gegensatz zu der kostengünstigeren, invasiven Schnitt-Methode, im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt. Allerdings haben die gesetzlichen Kassen im Einzelfall häufig einen Ermessensspielraum. Es kann in jedem Fall also lohnend sein, vor einer anstehenden OP die Kostenübernahme, teilweise oder komplett, mit der Krankenkasse abzuklären.
aktualisiert am 26.05.2020