Bei MRSA handelt es sich um Bakterien, die aufgrund einer Unempfindlichkeit (Resistenz) gegenüber vielen Antibiotika zu Problemen führen können. Sie verbreiten sich häufig in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, aber auch außerhalb von solchen Einrichtungen. Sie können zu schweren bis bedrohlichen Infektionskrankheiten führen. Ist deshalb eine gesonderte Unterbringung, Isolation oder gar Quarantäne von Menschen mit MRSA notwendig? Dies hängt davon ab, in welcher Umgebung sich ein Betroffener befindet.
Krankenhaus: In Kliniken werden Patienten mit MRSA isoliert. Ebenso werden Patienten, die mit MRSA-Bakterien besiedelt sind und nicht an diesen erkrankt sind, isoliert. Diese Personen bekommen ein Einzelzimmer und dürfen es nur zu besonderen Zwecken verlassen, beispielsweise für spezielle Untersuchungen. Mehrere Patienten mit dem gleichen MRSA-Bakterientyp können dabei zusammen in einem Raum untergebracht werden.
Für Personal und Besucher gelten Hygieneanweisungen, wenn sie in das Zimmer hineingehen. Sie tragen einen Schutzkittel, Einweghandschuhe und einen Mundschutz. Eine Haube ist darüber hinaus bei längeren Haaren sinnvoll. Nach dem Aufenthalt im MRSA-Patienten-Zimmer werden die Schutzkleidungsstücke wieder abgelegt und die Hände desinfiziert. Ansonsten ist die Tür geschlossen zu halten. Das Patientenzimmer weist in der Regel eine eigene Toilette bzw. Waschbereich auf.
Die Isolierung im Krankenhaus hat vor allem einen Grund: Patienten mit MRSA bedeuten ein Risiko für andere Patienten, die sich in dem Krankenhaus aufhalten. Besonders gefährdet, sich mit MRSA zu infizieren, sind Patienten mit einem geschwächten Immunsystem wie z. B. bei Einnahme von Immunsuppressiva (bestimmten Medikamenten), nach Operationen oder bei Vorerkrankungen. Die Abschottung von MRSA-Betroffenen in einem abgesonderten Zimmer reduziert (zusammen mit anderen Maßnahmen) die Zahl von MRSA-Infektionen im Krankenhaus.
Nach dem Aufenthalt eines Patienten mit MRSA in anderen Räumen wie z. B. einem Untersuchungszimmer mit technischen diagnostischen Apparaten ist eine gründliche Oberflächenreinigung notwendig. Alles, mit dem der Patient in Kontakt gekommen ist, wird desinfiziert. Danach ist das Zimmer wieder normal nutzbar.
Pflegeheim und vergleichbare Einrichtungen: In Pflegeheimen ist nicht zwingend eine Isolation von Menschen mit MRSA erforderlich. Hier ist ausschlaggebend, wie infektionsgefährdet die anderen Bewohner sind, ob Menschen mit MRSA gesondert untergebracht werden sollten. Häufig ist dennoch die Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben im Heim möglich. Bei Maßnahmen direkt am Betroffenen trägt das Pflegepersonal auch hier Schutzbekleidung (Mundschutz, Kittel, Handschuhe).
Zu Hause: Außerhalb medizinischer Häuser ist in aller Regel keine abgeschottete Unterbringung von Menschen mit MRSA-Infektion oder -besiedlung erforderlich. Im "Alltag" sind andere Menschen normalerweise nicht gefährdet. Für gesunde Menschen ist das Infektionsrisiko mit dem Keim sehr gering. Menschen mit Vorerkrankungen (z. B. geschwächtem Immunsystem, Dialyse-Patienten) sowie Babys und Kleinkinder sollten hingegen nicht zu nah mit dem MRSA-Patienten in Kontakt kommen. Angehörige, die MRSA-Patienten beispielsweise pflegen, schützen sich durch Einweghandschuhe und Einweg-Kittel sowie durch Händedesinfektion.
Beim Besuch einer Arztpraxis durch einen MRSA-Patienten ist es erforderlich, dass dieser gleich in ein Untersuchungs- bzw. Behandlungszimmer gebracht wird. Er sollte sich nicht mit anderen Patienten zusammen im Wartezimmer aufhalten, da diese gefährdet sein könnten. Im Anschluss ist eine Desinfektion der Geräte und Flächen notwendig.
aktualisiert am 16.10.2015