Die Unterbringung von Patienten mit MRSA in einem Pflegeheim ist im Allgemeinen möglich. Das setzt allerdings voraus, dass Aspekte wie eine ausreichende Hygiene beachtet werden.
Häufig kommen Patienten mit MRSA aus einem Krankenhaus in die Pflege. In den meisten Fällen haben die Patienten keine Infektion mit diesen Bakterien, sondern sind nur damit besiedelt. Sie tragen den multiresistenten Keim auf der Haut oder der Schleimhaut, ohne dass dieser eine Erkrankung auslöst. Der MRSA bleibt damit jedoch ansteckend, so dass eine Infektion (sowohl des Besiedelten als auch von anderen) mit vorbeugenden Maßnahmen verhindert werden muss.
Im Pflegeheim ist oft keine besondere Abschottung notwendig. Ein Pflegepatient mit MRSA-Besiedlung bekommt jedoch ein eigenes, einzelnes Bewohnerzimmer. Zwei oder mehr Personen mit MRSA können auch zusammen in einem Zimmer leben.
Der Pflegepatient mit MRSA kann zusammen mit den anderen in der Einrichtung wohnenden Personen an der Gemeinschaft teilhaben. Es besteht im Allgemeinen sogar ein Anspruch an der Teilnahme am sozialen Leben.
Ausnahmen können gelten für Pflegepatienten mit MRSA und
Unter diesen Umständen ist die Übertragung der Bakterien auf andere Personen stark begünstigt. Ob die Betroffenen über einige Zeit isoliert werden müssen, muss individuell entschieden werden und von verschiedenen sozialen und gesundheitlichen Faktoren abhängig gemacht werden. Die Betroffenen müssen oft nicht auf das Gemeinschaftsleben verzichten, wenn die offenen Stellen gut verbunden sind und eine gute Hygiene, unter anderem durch Desinfektion der Hände, eingehalten wird.
Selbstverständlich kommt dem mit MRSA besiedelten Heimbewohner auch das gleiche Ausmaß der pflegenden Maßnahmen und der Ausstattung zuteil wie den anderen Bewohnern. Bei der Pflege an dem betroffenen Patienten muss das Personal Hygienestandards beachten. Dazu gehört das Tragen von Einmalhandschuhen, Kittel und Mundschutz sowie gegebenenfalls eine Kopfbedeckung. Vor allem der Mund- und Nasenschutz ist angebracht, da sonst schnell die Nasenschleimhäute des pflegenden Personals besiedelt werden können. Die Hände werden nach den Maßnahmen desinfiziert.
Das Zimmer des Bewohners wird regelmäßig (täglich) gereinigt und die Oberflächen desinfiziert. Das gilt auch für Toilette und Bad, die vom Bewohner genutzt werden.
Besucher und Personal des Bewohners müssen diesen Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht nachgehen, wenn der Bewohner gerade keine Pflegemaßnahmen bekommt. Die Bakterien können hauptsächlich dann übertragen werden, wenn ein direkter Kontakt besteht wie bei Pflegemaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Körperpflege, Wundversorgung oder auch das Bettenmachen. Bei gerade stattfindender Pflege dürfen Besucher sich nicht im Zimmer aufhalten. Falls sich dies nicht vermeiden lässt, müssen die gleichen Hygieneregeln wie für das Pflegepersonal beachtet werden.
Zudem muss der Bewohner vor der Infektion mit seinem eigenen Keim geschützt werden. Ein mit MRSA-Bakterien besiedelter Mensch darf Maßnahmen wie Verbandwechsel oder Einbringen von Kathetern nur bekommen, wenn spezielle hygienische Richtlinien eingehalten werden. Ansonsten können die Bakterien leicht in den Körper eindringen und eine Erkrankung hervorrufen, die unter Umständen schwer zu therapieren ist.
Bewohner im Pflegeheim, die MRSA mit sich tragen, sollten möglichst saniert werden. Das bedeutet, dass mit Maßnahmen der Keim vom Betroffenen entfernt wird. Unter anderem wird eine antibiotische Nasensalbe verabreicht und die Haut regelmäßig desinfiziert. Die Beseitigung funktioniert nicht immer, die Erfolge der Sanierung sind ganz unterschiedlich. Meist wird nach zwei erfolglosen Sanierungen keine weitere mehr durchgeführt.
aktualisiert am 08.04.2019