Angehörige, die mit MRSA-Patienten im selben Haushalt leben, haben nur ein sehr schwaches Risiko, sich mit den Bakterien anzustecken. Die Pflege und Betreuung von Patienten durch Angehörige zu Hause ist daher möglich und prinzipiell unproblematisch. Allerdings dürfen die Angehörigen oder Freunde nicht gesundheitlich besonders gefährdet sein, also keine Vorerkrankungen haben, die ihr Risiko deutlich erhöhen.
Die MRSA-Bakterien sind gegen die meisten gängigen Antibiotika unempfindlich (resistent) und lassen sich daher schwer behandeln. Die Keime können durch direkten Kontakt verbreiten, selten gelangen sie von verunreinigten Oberflächen oder Textilien auf die Haut eines Menschen. Für gesunde Personen besteht aber nahezu keine Gefahr, sich mit den multiresistenten Bakterien anzustecken. Selbst wenn die Bakterien auf einen gesunden Menschen überspringen, entwickelt sich noch lange keine Infektion, sondern sie werden normalerweise nur besiedelt.
Angehörige dürfen, wenn sie gesund sind, mit Menschen in Kontakt kommen, die MRSA-Bakterien tragen. Dies sind sowohl Menschen, die mit den Keimen lediglich besiedelt sind, als auch Patienten, die an einer MRSA-Infektion erkrankt sind. Freunde, Bekannte und Verwandte dürfen unter der Voraussetzung, dass sie keine relevante Vorerkrankung haben, ebenfalls den Betroffenen treffen. Unproblematisch ist es dann sogar, ihm die Hand zu geben, ihn zu berühren oder ihn zu umarmen. Ein normales Zusammenleben mit dem Lebenspartner oder dem Mitbewohner ist möglich. Auch ist bei Partnern das Schlafen im gemeinsamem Bett erlaubt. Enger Kontakt, Küsse und Ähnliches können in einzelnen Fällen dazu führen, dass der Keim auf die andere Person überspringt und eine (meist zeitlich begrenzte) Besiedlung auftritt.
Einige Menschen haben ein deutlich erhöhtes Risiko, eine Infektion bei einem Kontakt mit MRSA zu bekommen. Die folgenden Umstände sollten zur Vorsicht veranlassen:
Doch auch diesen Personen ist unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen ein Kontakt zu Menschen mit MRSA nicht unmöglich.
In der Wohnung ist das Befolgen von Hygieneanweisungen für den Betroffenen und für die Kontaktpersonen unumgänglich. Folgende Maßnahmen sollten greifen:
In aller Regel genügen diese Maßnahmen, um zu vermeiden, dass MRSA übertragen wird.
Besonders gefährdete Menschen (beispielsweise mit Vorerkrankungen) müssen weitreichende Hinweise beachten. Sie sollten nicht in zu engen Kontakt mit der Person mit MRSA treten. Eine gründliche Händedesinfektion ist nach dem Besuch erforderlich.
Weitere Verhaltenshinweise gelten für den Umstand, dass ein Betroffener mit MRSA saniert wird. Sanierung bedeutet, dass der Keim mit Maßnahmen wie Medikamenten und sorgfältiger Hygiene beseitigt wird. Zu den Anweisungen gehört unter anderem, dass die Wäsche jeden Tag gewechselt werden muss.
Eine offene Wunde des MRSA-Patienten muss mit einem Verband versorgt und bedeckt werden. Ansonsten können die Keime von der Wunde aus verbreitet werden.
Menschen mit MRSA brauchen nicht zu Hause zu bleiben. Sie unterliegen keinen besonderen Einschränkungen, wohin sie gehen können. Der Besuch einer Arbeitsstelle sowie einer Schule oder einer Feier ist im Allgemeinen möglich. Für Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Arztpraxen gelten Vorkehrungen - der MRSA-Befall muss in jedem Fall vorher mitgeteilt werden. Die Praxis oder Klinik kann dann gegebenenfalls dafür sorgen, dass das Risiko einer weiteren Ausbreitung weitestgehend reduziert wird. Auch als Angehöriger muss, wenn man selber den Arzt besucht, angegeben werden, dass jemand mit MRSA im Haushalt lebt. MRSA-Träger dürfen zudem nicht im direkten Kontakt zu Patienten arbeiten.
aktualisiert am 31.12.2015