Rauschen im Ohr, massive Schwindelanfälle, Schwerhörigkeit bis zum kompletten Verlust der Hörfähigkeit, soziale Anpassungsschwierigkeiten und Depressionen – die Liste der Symptome, die mit einem Morbus Menière einhergehen können, ist lang. Betroffene leiden zum Teil massiv unter Einschränkungen in ihrer Lebensführung, ihrer Lebensqualität sowie ihrer Berufsausübung. Die Diagnose Menière-Erkrankung bedeutet jedoch auch rechtliche Folgen, die die Themen Beruf, Straßenverkehr und Schwerbehinderung betreffen.
Die Symptome der Menière-Erkrankung sind vielfältig und schwanken von Betroffenem zu Betroffenem. Grundsätzlich aber treten bei dieser chronischen Erkrankung vor allem Ohrgeräusche, Einschränkungen des Gehörs sowie Schwindel-Attacken auf. Hinzu können bleibende Schwerhörigkeit, soziale Kontaktschwierigkeiten aufgrund der Hörproblematik sowie psychische Probleme bis hin zu Depressionen kommen.
Je nachdem, wie stark die Symptome ausgeprägt sind, ergeben sich für die Betroffenen am Arbeitsplatz Einschränkungen. Diese sollten bei der Berufswahl sowie der Berufsausübung und beim Verhalten auf dem Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Besonders wichtig sind folgende Punkte:
Die Menière-Erkrankung führt sogar dazu, dass einige Berufe von Betroffenen erst gar nicht ergriffen oder nicht weiter ausgeübt werden dürfen. Die Gründe dafür liegen darin, dass die Symptome der Erkrankung zu einer potentiellen Gefährdung des Betroffenen selbst sowie Dritter führen können.
Ein Berufsverbot gilt insbesondere für folgende Bereiche:
Zusätzlich gilt, dass Betroffene bestimmte Aufgaben innerhalb ihres Berufes nicht ausüben dürfen, wenn bei ihnen die Menière-Erkrankung vorliegt. Das sind beispielsweise:
Auch dann, wenn der Morbus Menière nicht zu einem Berufsverbot führt, stellt sich die Frage, ob, wann und wie der Arbeitgeber und die Kollegen über die Erkrankung informiert werden müssen oder sollten. Nachfolgend gibt es ein paar Anhaltspunkte zu diesen Fragen. Im Einzelfall sollte dies bei Unsicherheiten mit dem behandelnden Arzt, einem Therapeuten oder in einer Selbsthilfegruppe besprochen werden.
Je nach Verlauf und Ausprägung kann die Menière-Erkrankung zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. In diesen Fällen stehen Betroffene unterschiedliche Hilfen zur Verfügung:
Der Grad der Behinderung wird anhand von einer Bewertungsskala festgelegt. Diese dient jedoch nur als erster Anhaltspunkt. Zudem werden die Punkte aus den einzelnen Funktionsbereichen nicht addiert, sondern die Beeinträchtigungen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet. Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent liegt eine sogenannte Schwerbehinderung vor.
Anfälle pro Jahr | Behinderungsgrad (GdB) |
---|---|
1 bis 2 | 0 bis 10 Prozent |
mindestens 3 | 20 bis 40 Prozent |
mehrere Male im Monat schwere Anfälle | 50 Prozent |
Art der Einschränkung | Behinderungsgrad (GdB) |
---|---|
Ohrgeräusche ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen | 0 bis 10 Prozent |
Ohrgeräusche und erhebliche psychovegetative Begleiterscheinungen (wie Depression oder Nervosität) | 20 Prozent |
Ohrgeräusche mit wesentlich eingeschränkter Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit | 30 bis 40 Prozent |
Ohrgeräusche verbunden mit schweren psychischen Störungen sowie Anpassungsschwierigkeiten | 50 Prozent oder mehr |
Hinzu kann eine Beeinträchtigung durch eine dauerhafte Schwerhörigkeit kommen. Diese kann zum Grad der Behinderung beitragen. Wie viel Prozent hierbei veranschlagt werden, richtet sich danach, welchen Grad die Höreinschränkung hat und ob sie einseitig oder beidseitig besteht.
Im Falle eines starken Schwindelanfalls ist der Betroffene nicht mehr dazu in der Lage, das Fahrzeug sicher zu steuern. Daher gilt, dass bei einem Morbus Menière die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist.
betanet – Tinnitus > Schwerbehinderung: https://www.betanet.de/tinnitus-schwerbehinderung.html (online, letzter Abruf: 01.12.2020)
betanet – Tinnitus > Beruf: https://www.betanet.de/tinnitus-beruf.html (online, letzter Abruf: 01.12.2020)
Ärztezeitung – Urteil: Morbus Menière kostet den Führerschein: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Morbus-Meniere-kostet-den-Fuehrerschein-238562.html (online, letzter Abruf: 01.12.2020)
aktualisiert am 01.12.2020