Die Lymphknoten sind unter anderem das Filtersystem der Lymphbahnen. Sie filtern alles heraus, was nicht in die Lymphflüssigkeit gehört. Das können Bakterien und Viren sein, aber eben auch Krebszellen, die auf Wanderschaft gegangen sind und sich als Metastasen im Lymphknoten festsetzen können.
Vergrößert sich ein Lymphknoten oder schwillt er an, ist das ein Anzeichen für ein aktives Immunsystem, das sich gegen Eindringlinge wehrt. In den Lymphknoten befinden sich unter anderem die Lymphozyten, die zu den weißen Blutkörperchen gehören. Deren Hauptaufgabe ist es, Angreifer, die sich in der Lymphe befinden, zu bekämpfen.
Nicht immer ist ein geschwollener Lymphknoten also ein Hinweis darauf, dass ein Tumor entstanden ist, der streut. Folgende Symptome können allerdings darauf hindeuten:
Leidet der Patient unter einigen der oben genannten Symptome, ist ein umgehender Arztbesuch dringend angeraten. In der Regel gilt, dass Lymphknotenschwellungen, die sich nach spätestens drei Wochen nicht zurückgebildet haben, beziehungsweise einseitig schmerzlos auftreten, dringend einer ärztlichen Untersuchung bedürfen. Aufschluss gibt hier eine Lymphknotenbiopsie, also die Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Lymphknoten.
Darüber hinaus kann der Ursprungstumor (Primärtumor) weitere Symptome verursachen. Dies muss aber nicht unbedingt der Fall sein. Besteht beispielsweise ein Brustkrebs (Mammakarzinom), dann können ein Knoten in der Brust und eingezogene Brusthaut Hinweise darauf sein.
Zunächst einmal wird der behandelnde Mediziner feststellen, wo sich der Primärtumor befindet, beziehungsweise ob es sich unter Umständen um ein Lymphom wie den Morbus Hodgkin handelt, der direkt die Lymphdrüsen befällt (Lymphdrüsenkrebs).
Handelt es sich um einen Tumor, der Metastasen gebildet hat, werden diese im Zuge der Therapie des Primärtumors mitbehandelt. Das kann unter anderem heißen, dass die Lymphknoten, die in unmittelbarer Nachbarschaft des Primärtumors liegen, entfernt werden. Zudem wird angeraten, dass sich der betroffene Patient im Anschluss einer Chemo- und/oder Strahlentherapie unterzieht.
aktualisiert am 17.03.2020