Das Ausmaß einer Lungenembolie kann unterschiedlich sein. Sind große Gefäße betroffen, handelt es sich fast immer um ein lebensbedrohliches Ereignis, welches eine engmaschige Nachbehandlung und Kontrolle erforderlich macht. Gelangt ein kleiner Thrombus (Blutgerinnsel) dagegen bis weit in die Außenbereiche der Lungengefäße, läuft die Embolie in manchen Fällen sogar unbemerkt ab beziehungsweise hat keine allzu großen Auswirkungen auf den Gesamtzustand des Patienten.
Genau wie das Ausmaß der Embolie kann die Behandlung sich je nach Fall stark unterscheiden. Ausschlaggebend ist vor allem, inwiefern das Herz, und hier insbesondere der rechte Teil, betroffen und in seiner Funktion eingeschränkt ist.
Bei einer Lungenembolie entsteht durch den blockierten Lungenkreislauf ein erhöhter Druck, gegen den die rechte Herzkammer anpumpen muss. Durch diese Belastung kann es zu Herzinsuffizienz (Herzschwäche) oder Herzrhythmusstörungen kommen.
In den meisten Fällen führt eine Lungenembolie dazu, dass die rechte Herzkammer nicht mehr ausreichend gegen den Druck im Lungenkreislauf anpumpen kann und überlastet ist. Daher sollten die Patienten nach einer Lungenembolie stationär überwacht werden, um Herzprobleme schnell und zuverlässig zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Lediglich bei kleinen Embolien, bei denen keine Überlastung des Herzens vorliegt, kann der Patient mit Medikamenten (Gerinnungshemmern) wieder nach Hause entlassen werden. Voraussetzung für eine ambulante Behandlung ist ein guter Allgemeinzustand des Patienten und eine regelmäßige Nachkontrolle beim Arzt.
Je nach Schwere der Embolie sind unterschiedliche Behandlungsmethoden angebracht. In vielen Fällen gelingt es gut, eine sogenannte medikamentöse Lyse durchzuführen. Hierzu werden dem Patienten Medikamente verabreicht, die das Gerinnsel im Lungenkreislauf auflösen sollen und so schnell wieder eine ausreichende Durchgängigkeit der Gefäße herstellen. Eine Lyse-Therapie wird stationär durchgeführt. In leichten Fällen, bei denen keine Überlastung des echten Herzens vorliegt, kann auf eine Lyse verzichtet werden und dem Körper die Zeit gegeben werden, den Thrombus selber aufzulösen. Der Patient erhält in diesem Fall nur gerinnungshemmende Medikamente, um die Bildung von weiteren Gerinnseln und damit eine erneute Embolie zu verhindern. Eine Lyse sollte so früh wie möglich begonnen werden.
In besonders schweren Fällen oder bei erfolgloser Lyse-Therapie kann auch eine mechanische Zerstörung des Gerinnsels in Erwägung gezogen werden. Dies findet dann statt, wenn größere Gefäße blockiert sind. Für eine mechanische Entfernung eines Thrombus wird ein Gefäßkatheter eingeführt, der den Thrombus zerstört. Im Extremfall kann auch eine offene Operation erfolgen. Hierzu muss der Patient an die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen werden.
Die Dauer des Krankenhausaufenthalts beträgt bei der Behandlung einer Lungenembolie oft ein bis zwei Wochen, kann aber in speziellen Fällen erheblich davon abweichen.
Vor allem nach schwereren Embolien und bei Folgeschäden kann eine Rehabilitations-Maßnahme den Patienten sinnvoll bei der Genesung unterstützen. In der Regel erfolgt die Reha stationär in einer Klinik. Die Reha dient in den meisten Fällen nicht nur der Erholung, sondern hat je nach Verlauf der Erkrankung konkrete Ziele. So kann zum Beispiel eine Verbesserung der Lungenfunktion, zum Beispiel nach einem Lungeninfarkt angestrebt werden. Patienten lernen, mit einem Bluthochdruck im Lungenkreislauf umzugehen und werden auch im Hinblick auf die langfristige Gerinnungshemmung geschult. So kann zum Beispiel die Gerinnung mit ein bisschen Übung von den Patienten selber gemessen werden.
Außerdem spielt bei der Reha die Behandlung der Ursache der Embolie eine große Rolle. Wenn diese, wie in der Mehrzahl der Fälle, in einer Bildung von Gerinnseln in den unteren Extremitäten (Gliedmaßen) liegt, können die Patienten zum Beispiel die Kompressionsbehandlung selber erlernen und somit ihr Risiko reduzieren. Auch das Reduzieren oder Abschalten von zusätzlichen Risikofaktoren kann in der Reha besprochen und umgesetzt werden.
aktualisiert am 16.03.2020