Das Ausmaß einer Lungenembolie kann unterschiedlich sein. In den meisten Fällen wird die Embolie durch ein Blutgerinnsel aus den großen Bein- oder Beckenvenen ausgelöst, oft nach einer Vorerkrankung wie zum Beispiel Krampfadern. Je nachdem, wie groß das Gerinnsel ist, welches aus den unteren Venen über die rechte Herzkammer in die Lunge gelangt, bleibt es auf unterschiedlicher Höhe stecken. Ein großes Gerinnsel verbleibt normalerweise in den großen Ästen der Arterien und verursacht dadurch eine vergleichsweise schwere Embolie, während Lungenembolien durch sehr kleine Gerinnsel in manchen Fällen unbemerkt bleiben, da sie nur ein kleines Areal betreffen.
Dementsprechend unterschiedlich können die Folgeschäden bei einer Lungenembolie ausfallen. In vielen Fällen von kleinen Lungenembolien wird das Blutgerinnsel bald vom Organismus abgebaut und das betroffene Blutgefäß in der Lunge ist wieder frei. Während bei kleineren Embolien nur selten merkliche Schäden auftreten, stellen die sogenannten fulminanten Embolien ein schwerwiegendes Ereignis für den gesamten Organismus dar und gehen oft mit schweren Folgeschäden einher. Auch hier kann es vorkommen, dass eine vollständige Heilung stattfindet, die Wahrscheinlichkeit hierfür ist deutlich geringer.
Nach einer überstandenen Lungenembolie ist die Gefahr für weitere Embolien deutlich erhöht. Daher sollten langfristig Medikamente eingenommen werden, die die Gerinnung hemmen. Hierfür hat sich in der Praxis zum Beispiel Marcumar bewährt.
Durch eine Lungenembolie kann es zu einem Lungeninfarkt kommen. Die Lungenembolie betrifft die Lungenarterien. Normalerweise wird das Gewebe der Lunge aus anderen Gefäßen (den Bronchialarterien) gut mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt. Die Bronchialarterien entspringen aus der Aorta beziehungsweise aus deren Abzweigungen, führen also sauerstoffreiches Blut aus der linken Herzkammer. Sie sind bei einer Lungenembolie normalerweise nicht betroffen und können das Lungengewebe weiter gut mit Sauerstoff versorgen. Auf Grund des erhöhten Drucks kann es in manchen Fällen einer Embolie dazu kommen, dass die Durchblutung durch die Bronchialarterien unterbrochen wird und ein Teil des Lungengewebes nicht mehr mit "frischem" Blut versorgt wird. Wenn die Durchblutung nicht innerhalb von kurzer Zeit wiederhergestellt wird, stirbt das Gewebe ab und es bleibt eine funktionslose Narbe. Sind größere Areale betroffen, kann es zu einer nicht wieder umkehrbaren Leistungseinschränkung der Lunge kommen. Die Atmung fällt schwerer und Betroffene müssen häufiger husten. Auch kann es zu einer Lungenentzündung (Infarktpneumonie) kommen, da Krankheitserreger im unterversorgten Gewebe günstige Bedingungen vorfinden und schlecht therapiert werden können.
Durch das veränderte Lungengewebe nach einem Lungeninfarkt steigt die Gefahr, an Lungenkrebs zu erkranken.
Bei einer Lungenembolie besteht ein erhöhter Druck auf dem rechten Teil des Herzens. Durch die Verstopfung muss das Herz das Blut durch einen insgesamt kleineren Durchmesser hindurch pumpen. Es kommt zu einem gesteigerten Druck. Je nachdem, wie gut und schnell sich der Verschluss beseitigen lässt, kann der Bluthochdruck im Lungenkreislauf auch nach der Embolie weiter anhalten. Durch die stark erhöhte Belastung des Herzens kommt es oft zur Herzschwäche (Rechtsherzinsuffizienz) und bei vielen Patienten zu Herzrhythmusstörungen. Daher sollte nach einer Lungenembolie eine regelmäßige kardiologische (herzmedizinische) Kontrolle stattfinden.
In schwerwiegenden Fällen kommt es zu einem Schock beziehungsweise zu einem Herz-Kreislauf-Versagen. Die Durchblutung im Körperkreislauf kann deutlich eingeschränkt sein. Der Blutdruck ist herabgesetzt und es kommt zu einer Unterversorgung der Organe des Körpers mit Sauerstoff.
Das Ausmaß einer Lungenembolie ist unterschiedlich. Wenn große Gefäße betroffen sind, steigt der Druck auf die rechte Kammer des Herzens oft so stark an, dass es zum Herzversagen kommt. In manchen Fällen ist eine Reanimation dann erfolglos. Ungefähr 10 Prozent der Betroffenen überleben eine Lungenembolie nicht.
aktualisiert am 16.03.2020