Bei Fehlsichtigkeiten (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Stabsichtigkeit) besteht die Möglichkeit, eine Augenlaser-Operation durchzuführen, um ein scharfes Sehen ohne Brille oder Kontaktlinsen zu erreichen (Refraktive Chirurgie). LASEK und Epi-LASIK sind zwei sehr ähnliche Verfahren, bei denen mit dem Augenlaser ein Teil der Hornhaut abgetragen wird, um die Brechkraft günstig zu verändern. LASEK und Epi-LASIK sind oft auch bei schwierigen Verhältnissen am Auge möglich wie z. B. bei dünner Hornhaut, die manche andere Verfahren nicht erlaubt.
Kurzsichtigkeit (Myopie), Weitsichtigkeit (Hypermetropie) und Stabsichtigkeit (Hornhautverkrümmung, Astigmatismus) sind in den meisten Fällen angeboren. Stärkere Kurzsichtigkeit kann sich auch im Laufe der Lebensjahre entwickeln. Die Fehlsichtigkeiten können manchmal auch durch Hornhautnarben, beispielsweise nach Entzündungen, nach einer Hornhauttransplantation oder bei verschiedenen Augenerkrankungen entstehen.
Bei der Kurzsichtigkeit (Myopie) ist das Auge im Verhältnis zur Brechkraft der Hornhaut zu lang. Parallele Lichtstrahlen vereinigen sich nicht wie beim normalsichtigen Auge auf einem Punkt der Netzhaut. Der Patient sieht in der Nähe scharf, aber ab einer bestimmten Entfernung unscharf.
Bevor das Augenlasern durchgeführt wird, erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese), ein genauer Sehtest mit Ermittlung der bestmöglichen Sehschärfekorrektur und die Betrachtung des Auges unter Vergrößerung. Der Augendruck wird bestimmt. Zur Begutachtung des Augenhintergrundes muss die Pupille weitgestellt werden. Neben einigen anderen Parametern wird insbesondere die Hornhautoberfläche mit einem speziellen Gerät vermessen, damit durch den Laser eine genaue Korrektur möglich ist. Auch die Hornhautdicke muss bestimmt werden, da beim Lasern nicht zu viel Substanz abgetragen werden darf.
Verschiedene andere Augenerkrankungen können eine Herabsetzung der Sehschärfe des Auges bedingen, z. B. Schäden an der Netzhaut. Ebenso kann eine Unterentwicklung des Sehens in der Kindheit (Amblyopie) eine dauerhaft eingeschränkte Sehfähigkeit auf einem Auge ohne organische Merkmale bewirken.
Bis zu einem gewissen Grade können die Fehlsichtigkeiten durch das Tragen einer Brille oder Kontaktlinsen ausgeglichen werden.
LASEK oder Epi-LASIK können sinnvoll sein, wenn Brillen oder Kontaktlinsen Trageprobleme bereiten oder wenn der Patient allgemein ohne die Verwendung einer Sehhilfe scharf sehen möchte. Die Behandlung mit einem Augenlaser ist nur bis zu bestimmten Werten der Fehlsichtigkeit möglich. Bei der LASEK und Epi-LASIK können Korrekturen einer Kurzsichtigkeit bis -6 Dioptrien, einer Stabsichtigkeit bis -3 Dioptrien und in manchen Fällen auch einer Weitsichtigkeit von bis zu +3 Dioptrien vorgenommen werden. Die Methoden können im Gegensatz zur LASIK auch bei relativ dünner Hornhaut sowie auch bei anderen problematischen Verhältnissen, beispielsweise einem sehr engen Lidspalt, durchgeführt werden.
In aller Regel bedarf es keiner Erweiterungen oder Abänderungen der Operationsmethode.
Weitere Möglichkeiten einer refraktiven Chirurgie (chirurgische Korrektur von Sehfehlern) bestehen in anderen Laser-Operationen sowie in mehreren Verfahren zur Einpflanzung einer Kunstlinse in das Auge.
Schmerzen und Augenbrennen sowie vermehrtes Tränen bestehen sehr häufig nach dem Eingriff. Auch eine Augentrockenheit kann auftreten. Insbesondere in den ersten Monaten kann eine erhöhte Blendungsempfindlichkeit bestehen. Der Sehfehler kann unter- oder überkorrigiert werden. Durch die offene Hornhaut können Infektionen und somit Hornhautgeschwüre entstehen.
Kleine Falten auf der Hornhaut, die beim Zurückklappen der äußeren Hornhautschicht entstehen können, können sich auf das Sehen störend auswirken und müssen eventuell in einem Folgeeingriff beseitigt werden. Bei einer angeborenen Schwäche des Hornhautgewebes kann es zu einer Ausbuchtung der Hornhaut kommen, die gegebenenfalls durch eine Hornhauttransplantation behandelt werden muss. In wenigen Fällen kann es zu dauerhafter Sehverschlechterung bis hin zur Erblindung oder dem Verlust des Auges kommen. Allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In den meisten Fällen ist durch LASEK oder Epi-LASIK eine gute Korrektur der Fehlsichtigkeit möglich, sofern vorher nicht die vorausgesetzten Dioptrien-Werte überschritten wurden. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass das Sehen nicht besser wird oder sogar schlechter wird. In ungefähr 5 % der Fälle muss weiterhin eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden. Eine Altersweitsichtigkeit (Presbyopie), bei der die Linse sich zunehmend versteift, kann durch den Lasereingriff nicht korrigiert werden.
Meist ist schon am Folgetag der Laser-OP eine Sehverbesserung ohne Korrektur bemerkbar. Das Endergebnis kann vollständig erst nach mehreren Monaten beurteilt werden, in dieser Zeit kann die Sehkraft noch schwanken.
Die Kosten der Operation werden von den Krankenkassen in der Regel nicht getragen.
Kontaktlinsen dürfen in den zwei Wochen vor der Voruntersuchung nicht eingesetzt werden, da sie die Hornhautoberfläche verändern können, die genau vermessen werden muss.
Unter Umständen müssen Arzneimittel, die die Blutgerinnung negativ beeinflussen, in Absprache mit dem Arzt abgesetzt werden. Dies kann unter anderem Aspirin® und Marcumar® betreffen.
Am Tag des Eingriffs sollte keine Schminke und auch kein Parfüm verwendet werden.
In den allermeisten Fällen erfolgt die Operation ambulant. Ist dies der Fall, so muss sich der Patient abholen lassen, da er für 24 Stunden kein Auto mehr fahren darf, außerdem dürfen keine Maschinen bedient werden und keine bedeutsamen Entscheidungen getroffen werden. Ein frisch operiertes Auge erfordert einen vorsichtigen Umgang. Für 6 Stunden nach dem Eingriff sollten die Augen nicht geöffnet werden. In den Tagen nach der Operation sollte nicht an den Augen gerieben werden. Es sollte keine zu starke körperliche Tätigkeit ausgeübt werden, ebenfalls sollte kein Schwimmbad besucht und kein Make-up aufgetragen werden. Augentropfen, Augensalbe und weitere Medikamente sollten nach Anordnung regelmäßig angewendet beziehungsweise eingenommen werden. Nachuntersuchungen sollten unbedingt wahrgenommen werden. LASEK und Epi-LASIK haben Auswirkungen auf spätere Messungen des Auges. Daher sollte der Patient den Augenarzt vor einer Augendruckmessung oder einer Voruntersuchung zu einer Operation des Grauen Stars (Katarakt-OP) auf den abgelaufenen Lasereingriff hinweisen.
Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte rasch der Arzt verständigt werden.
aktualisiert am 07.10.2019