Wenn es bei Erkrankungen im Hüftgelenk zu schweren Schäden gekommen ist, kann es angezeigt sein, einen Gelenkersatz (Prothese) einzusetzen. In der Regel wird an der Hüfte eine Totalendoprothese (TEP) eingepasst, die sowohl den Gelenkkopf als auch die Gelenkpfanne ersetzt. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für die Hüftprothese. In den meisten Fällen ist der Grund, weshalb eine Prothese in das Hüftgelenk eingesetzt wird, eine Arthrose (Gelenkverschleiß). Die Haltbarkeit der Hüftgelenksprothese ist gut, sie funktioniert meist 15 Jahre oder auch deutlich länger.
Eine Gelenkschädigung an der Hüfte kann durch verschiedene Erkrankungen bedingt sein. Dazu gehören unter anderem Arthrose (Gelenkverschleiß), Gelenkentzündungen wie Gelenk-Rheuma (Rheumatoide Arthritis, Chronische Polyarthritis), Entzündungen anderer Ursache, z. B. bei Schuppenflechte oder durch Krankheitserreger wie Bakterien, sowie Tumore. Eine Erkrankung, die speziell in diesem Gelenk vorkommt, ist ein Gewebeuntergang des Hüftgelenkkopfes (Hüftkopfnekrose). Ebenfalls können Verletzungen am Gelenk, Knochenbrüche in der Nähe und Fehlstellungen ursächlich sein.
Veränderungen in Gelenken, die durch Abnutzungserscheinungen entstehen, werden als Arthrose bezeichnet. Dies kann durch ein hohes Alter und durch starke Belastung des jeweiligen Gelenks bedingt sein, z. B. bei der Arbeit und im Sport oder durch Fehlstellungen. Manchmal sind auch Stoffwechselerkrankungen oder Erbfaktoren ursächlich. Eine Arthrose ist die häufigste Veränderung, wegen der eine Operation zum Einsatz einer Hüftprothese durchgeführt wird.
Entzündliche Gelenkveränderungen können durch Krankheitserreger bedingt sein, z. B. Bakterien, Viren oder Pilze, durch Schuppenflechte oder weitaus häufiger durch Autoimmunprozesse. Dies sind Vorgänge, bei denen Gewebe durch die körpereigene Abwehr angegriffen wird. Im Gelenk äußert sich dies als Rheumatoide Arthritis (Chronische Polyarthritis).
Gelenkverletzungen verschiedener Art können durch unterschiedliche Unfallmechanismen entstehen, beispielsweise Überdehnung und Überstreckung oder Verdrehung eines Gelenkes.
Eine Hüftkopfnekrose (Absterben von Knochengewebe des Hüftgelenkkopfes, eines Teils des Oberschenkelknochens) kann ohne eine feststellbare Ursache ablaufen, oder aber durch Verletzungen, Blutkrankheiten oder Cortisoneinwirkung bedingt sein.
Einige Beschwerden deuten darauf hin, dass eine Erkrankung des Hüftgelenks im Gange ist. Bei einer Arthrose (Gelenkverschleiß) kann es zu einer Bewegungseinschränkung bis hin zur Versteifung des Gelenks kommen. Schmerzen treten häufig auf.
Eine Gelenkentzündung (Arthritis, z. B. Rheumatoide Arthritis) äußert sich ebenfalls als Schmerzen und Steifigkeit. Es kommt zu einer Verformung, die äußerlich sichtbar sein kann, z. B. eine Abweichung von der geraden Linie.
Bei Verletzungen kommt es zu Schmerzen, die Beweglichkeit ist oft auch eingeschränkt, oder es zeigt sich eine übermäßige Beweglichkeit. Schwellungen können entstehen.
Bei einer Hüftkopfnekrose ist die Leistengegend schmerzhaft, die Schmerzen können auch z. B. in das Bein ausstrahlen. Es zeigt sich ebenfalls eine zunehmende Minderbeweglichkeit. Eine Sonderform ist die Hüftkopfnekrose im Kindesalter (Morbus Perthes).
Nach einer Befragung des Patienten (Anamnese) erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung. Mit verschiedenen Handgriffen und Untersuchungstechniken kann ein erfahrener Arzt manchmal bereits zu einer Verdachtsdiagnose kommen. In bildgebenden Verfahren, z. B. Röntgen, Ultraschall, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT), können Veränderungen erkannt werden. Wichtig ist in bestimmten Fällen (z. B. beim Verdacht auf Rheumatoide Arthritis) eine Blutuntersuchung. In einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) können krankhafte Veränderungen über ein optisches Gerät gesehen und beurteilt werden.
Verschiedene Gelenkerkrankungen weisen oft ähnliche Symptome auf und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Bei entsprechenden Beschwerden muss eine Unterscheidung nach der Ursache erfolgen.
Je nach der Erkrankung können erst einmal Behandlungsmethoden ohne Schnitt zum Einsatz kommen. Nichtoperative Behandlungen, die bei solchen Hüftgelenkserkrankungen vorgenommen werden, sind unter anderem eine Ruhiglagerung, Krankengymnastik sowie die Gabe diverser Medikamente. Arzneimittel werden auch als Begleittherapie zu einer Operation verabreicht.
In manchen Fällen kann auch eine Operation mit Erhalt des Hüftgelenks durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich oder erfolgreich, so erfolgt der Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks (Prothese, Endoprothese). Die Operation kann in Vollnarkose oder in Regionalanästhesie (Schmerzausschaltung eines größeren Körperbereiches) erfolgen.
Es erfolgt ein Einschnitt an der Haut und in das darunter liegende Gewebe an der Vorderseite, dem Seitenbereich oder der Hinterseite der Hüfte. Ein Zugang zum Hüftgelenk wird geschaffen. Zum Hüftgelenksersatz gibt es mehrere Prothesenarten von verschiedenen Herstellern.
Bei einer Hüftgelenks-Totalendoprothese (TEP), das in den meisten Zentren das Standardverfahren darstellt, werden zunächst der Hüftkopf und der obere Bereich des Oberschenkelhalses abgetragen. Ebenso wird die Hüftgelenkspfanne (bestehend aus Anteilen von Darmbein, Schambein und Sitzbein) so bearbeitet, dass sich die Prothese gut dort einfügt.
Bei einer Teilprothese werden lediglich Hüftkopf und oberer Schenkelhals entfernt, so dass in den Oberschenkelknochen der Teilersatz eingearbeitet werden kann.
Eine Oberflächenersatz-Prothese besteht lediglich aus Metallkappen, die nach entsprechender Vorbereitung auf dem Hüftkopf und in der Gelenkpfanne befestigt werden. Solche Prothesen werden auch als McMinn-Prothesen bezeichnet.
Die beschriebenen Prothesen können auf unterschiedliche Art und Weise eingesetzt werden. Häufig vorgenommen wird die Einzementierung der Materialien mit speziellem Kunststoff (so genannter Knochenzement). Dieser verhärtet sich nach der Verarbeitung rasch, so dass das betroffene Hüftgelenk bald wieder belastet werden kann. Möglich ist auch eine zementfreie Verankerung, wenn die Prothese passgenau in den Knochen eingefügt wird. Hier dauert die Einheilung jedoch mehrere Wochen, da Knochengewebe um die Prothese, die eine raue Oberfläche besitzt, herum wachsen muss. Bisweilen kommen auch beide Varianten an einem Hüftgelenk zum Einsatz, wenn an dem einen Ende eine Einzementierung, am anderen Ende jedoch eine zementfreie Verankerung vorgenommen wird.
In das Operationsgebiet werden häufig Drainagen eingeführt, um Wundflüssigkeit aufzufangen. Die Schläuche können nach wenigen Tagen wieder entfernt werden.
Nur in manchen Fällen können es Komplikationen oder bestimmte Gegebenheiten notwendig machen, dass eine Abänderung oder Erweiterung der Operationsmethode erfolgen muss.
Schwellungen und Schmerzen treten häufig auf, verschwinden in der Regel aber bald. Durch die Operation können Strukturen in der Nähe geschädigt werden. Es kann zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Infektionen, Wundheilungsstörungen und Narbenbildungen können auftreten. Durch Verletzung von Nerven kann es unter anderem zu Sensibilitätsstörungen oder Lähmungserscheinungen kommen. Ein Knochenbruch kann an beteiligten Knochen durch die Operationstätigkeit hervorgerufen werden. Manchmal kommt es in der Folge des Eingriffs zu Verschleiß, zur verminderten Beweglichkeit oder zur Steifigkeit von weiteren Gelenken. Es kann zu Beinlängenunterschieden kommen, die meist z. B. durch Schuheinlagen ausgeglichen werden können. Knochen und Muskeln können durch die Bewegungseinschränkung schwächer werden. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass es zum so genannten Sudeck-Syndrom kommt, bei dem der Knochen stark abgebaut wird und sich eine schmerzhafte Entzündung ergibt. Es ist nicht auszuschließen, dass das eingearbeitete Fremdmaterial bricht, sich lockert oder der künstliche Hüftkopf aus der Gelenkpfanne herausspringt. Allergische Reaktionen jeden Schweregrades sind möglich.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In aller Regel ist ein sehr guter Ersatz des geschädigten Gelenks durch eine Hüftgelenksprothese möglich, so dass die Schmerzen deutlich vermindert werden oder ganz verschwinden. Bewegungen sind meist wieder in einem guten Ausmaß möglich. Allerdings kann es einige Zeit dauern, bis dies erreicht wird. Es ist nicht auszuschließen, dass nicht das gewünschte funktionelle Ergebnis erreicht wird, z. B. bei gewissen Vorschädigungen von Gelenk, Knochen, Muskeln und Sehnen. Ebenso können weiterhin Schmerzen bestehen. Die Haltbarkeitsdauer der Prothese im Hüftgelenk wird oft mit durchschnittlich 15 Jahren angegeben, es zeigt sich häufig sogar noch eine viel längere Funktionstüchtigkeit. Danach muss das künstliche Gelenk eventuell gewechselt werden, was meist ebenso problemlos möglich ist wie eine Erstoperation.
In vielen Fällen müssen Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, vor einer Operation abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Arzt.
Bei stärkeren Schmerzen nach der Operation kann durch den Arzt ein Schmerzmedikament gegeben werden.
Nach dem Eingriff muss die Hüfte einige Zeit lang besonders geschont werden, was mit dem Arzt besprochen wird. Die anderen Gelenke sollen viel bewegt werden. Krankengymnastik ist sinnvoll. Gehhilfen können notwendig werden. Auch später sollte der Patient keine großen Gewichte tragen und auch das eigene Körpergewicht nicht zu groß werden lassen. Das Gelenk sollte nicht übermäßig weit bewegt werden.
Sport und andere Tätigkeiten mit Belastungseinwirkung auf die Hüfte dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn der Arzt keine besondere Gefährdung mehr darin sieht.
Bei Besonderheiten, die auf Komplikationen hindeuten könnten, sollte der Arzt kontaktiert werden, um eine eventuell notwendige Behandlung durchführen zu können.
aktualisiert am 16.11.2023