Allgemein gibt es zwei Varianten der künstlichen Beatmung. Während bei der nicht-invasiven künstlichen Beatmung eine Atemmaske zum Einsatz kommt, wird die invasive künstliche Beatmung über einen Schlauch (Tubus) vorgenommen, der in die Luftwege führt. Patienten, die mit einer künstlichen Beatmung versorgt werden müssen, leiden meist an einer schwerwiegenden oder sogar lebensbedrohlichen Erkrankung. Bei dem betroffenen Personenkreis ist die Spontanatmung außer Kraft gesetzt oder mit erheblichen Schmerzen verbunden. Damit der Körper bei der Einschränkung oder dem Ausfall der Atmungsfunktion weiterhin mit Sauerstoff versorgt werden kann, muss künstlich beatmet werden. Mögliche Erkrankungen, die den Einsatz einer künstlichen Beatmung erfordern können, sind:
Bei einer Operation in Vollnarkose wird ebenfalls eine künstliche Beatmung angewendet, in den meisten Fällen als invasive Beatmung.
Wie in anderen Bereichen der Medizin bedeutet invasiv auch bei der Beatmung, dass ein angewendetes Verfahren in den Körper eindringt. Die Beatmungshilfsmittel führen hier tief in die Atemwege hinein. Die gängigen Methoden der invasiven künstlichen Beatmung sind:
Die invasive künstliche Beatmung gilt als sehr effizient und ist in den meisten Fällen, in denen künstlich beatmet werden muss, auch heute noch das Mittel der Wahl. Die Patienten sind üblicherweise in einer Krankenhausbehandlung und im Verlauf der Beatmung ohne Bewusstsein. Um die Sauerstoffversorgung des Körpers sicherzustellen, wird bei der herkömmlichen Methode ein Schlauch über den Mundraum in die Luftröhre eingeführt (Intubation). Dieser sogenannte Trachealtubus hat die Aufgabe, die Atemluft vom Beatmungsgerät direkt in die Lunge zu befördern. Die Intubation ist die übliche Methode bei Patienten, deren Atemfunktion stark herabgesetzt ist. Das Verfahren sorgt zuverlässig für eine Belüftung der Lungenbläschen (Alveolen).
Die meisten Patienten, die eine Vollnarkose bekommen, werden ebenfalls mittels der Intubation beatmet. Nur für kurzdauernde Narkosen kann eine nichtinvasive (Masken-)Beatmung eingesetzt werden.
Bei einem Totalversagen der Atmung wird die Kontrolle komplett vom Beatmungsgerät übernommen. Das Beatmungsgerät wird vor der Behandlung für die individuellen Bedürfnisse des Patienten konfiguriert. Zwei Arten der kontrollierten Beatmung werden unterschieden:
Bei der volumenkontrollierten Beatmung wird ein bestimmtes Volumen an Atemluft festgelegt, das pro Atemzug in die Lunge des Patienten gepresst wird. Ist das festgelegte Volumen erreicht, wird die Richtung des Pumpprozesses umgekehrt und das Ausatmen eingeleitet.
Bei der druckkontrollierten Beatmung steht hingegen der Druck der eingeblasenen Luft im Vordergrund. Es wird so lange Luft in die Lunge des Erkrankten gepresst, bis der Druck in der Lunge ein vorab definiertes Niveau erreicht hat. Nach dem Erreichen des Maximaldrucks wird die Luftzufuhr gestoppt und die dann verbrauchte Atemluft wieder abgesaugt.
Der großen Effektivität der invasiven Beatmung stehen aber auch ernstzunehmende Risiken und Folgeerkrankungen gegenüber. Beim Einführen des Schlauches kann es zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie der Luftröhre kommen. Diese Verletzungen stellen, ebenso wie wundgescheuerte Stellen, eine bevorzugte Angriffsfläche für Bakterien, Viren und Pilze dar. Lungenentzündungen und andere schwerwiegende Infektionen können die Folge sein. Im Zuge der Intubation (Einführen des Beatmungsschlauches) kann es dazu kommen, dass Mageninhalt oder Flüssigkeit in die Atemwege gelangen (Aspiration). Das ist im Übrigen der Hauptgrund, warum Patienten für eine Vollnarkose nüchtern sein müssen.
Kann über die oberen Atemwege nicht ausreichend beatmet werden, wird ein künstlicher Zugang zur Luftröhre geschaffen. Bei der sogenannten Tracheotomie wird die Luftröhre unterhalb des Kehlkopfs eingeschnitten. In diese Öffnung wird dann eine Metall- oder Kunststoffkanüle eingeführt, über die invasiv beatmet werden kann.
Diese Auslöser können einen Luftröhrenschnitt notwendig machen:
Bei der dilatativen Tracheotomie wird die Haut unterhalb des Kehlkopfes lediglich angestochen und dann mit einem geeigneten chirurgischen Instrument stumpf auseinandergedrängt. Die Öffnung wird so lange erweitert, bis die Luftröhre zugänglich ist. Dann wird die Luftröhre ebenfalls eröffnet und über einen Führungsdraht ein so genannter Dilatator in die Luftröhre vorgeschoben. Die Öffnung wird damit so stark erweitert, dass eine Kanüle zur Beatmung Platz findet.
Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass sich die Öffnung nach Beendigung der Beatmung binnen weniger Tage von selbst wieder verschließt. Zurück bleibt allenfalls eine meist unauffällige Narbe im Zentimeterbereich.
Allerdings sind beide Möglichkeiten der Luftröhren-Eröffnung nicht ohne Risiko. Folgende Komplikationen können auftreten:
Als nichtinvasive Beatmung werden diejenigen Beatmungsmethoden bezeichnet, bei denen der Betroffene von außen über die oberen Atemwege beatmet wird. Das Legen eines Beatmungsschlauchs (Trachealtubus) oder einer Tracheotomie-Kanüle ist dabei nicht notwendig. Beatmet wird über eine Maske von außen, die abgenommen werden kann. Die nichtinvasiven Beatmungs-Methoden eignen sich für Patienten, die nur teilweise beatmet werden müssen und deren obere Atemwege intakt sind. Sie kommen für sehr kurze Narkosen in Frage oder ebenfalls zur Beatmung von erkrankten Personen.
Die Beatmung über eine Mund-Nasen-Maske hat für die Patienten zahlreiche Vorteile. Zum einen fällt das Risiko von Verletzungen der Stimmbänder und der Luftröhre bei der Intubation weg und zum anderen ist das Infektionsrisiko geringer. Der Schluck- und Hustenreiz wird bei dieser Art der Beatmung nicht beeinträchtigt und die Patienten können überflüssigen Schleim aus der Lunge Abhusten. Der Bundesverband der Pneumologen und weitere medizinische Gesellschaften stellen zudem 2016 in einem Positionspapier fest, dass die nichtinvasiv beatmeten Patienten mit einer höheren Lebensqualität und Lebenserwartung rechnen können.
Auch bei der nichtinvasiven Beatmung kann es zu Nebenwirkungen und Komplikationen kommen. Folgende Beschwerden können auftreten:
aktualisiert am 16.11.2023