Die künstliche Beatmung ist häufig Teil der Behandlung bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Gehirnhautentzündung oder überstandenem schwerem Herzinfarkt. Bei diesen und zahlreichen weiteren Erkrankungen kann der Patient in ein künstliches Koma versetzt werden und muss dann dauerhaft beatmet werden. Für diese Art der künstlichen Beatmung ist zwingend der Aufenthalt in einer Klinik notwendig.
Bei einem anderen Teil der Patienten ist lediglich die Atempumpe geschwächt, sodass der Körper durch die eigene Atmung nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Durch Erkrankungen der Lunge oder des Nervensystems oder bei einer Schwächung der Atemmuskulatur kann es dazu kommen, dass zeitweise oder permanent beatmet werden muss. Wenn es der Allgemeinzustand des Patienten zulässt, wird in diesen Fällen eine häusliche Versorgung angestrebt. Eine Heimbeatmung (auch außerklinische Beatmung genannt) gehört in diesen Fällen dazu. Durch die Unterbringung zu Hause wird einerseits die Lebensqualität des Patienten erhöht und andererseits werden die teils horrenden Kosten für die stationäre Unterbringung vermieden. Wenn es der Zustand des Patienten zulässt, kann die Beatmung zeitweise unterbrochen werden (intermittierende Heimbeatmung) und die Mobilität bleibt dann zumindest in einem gewissen Rahmen erhalten. Reicht ein kompaktes Beatmungsgerät zur Therapie aus, können damit mitunter sogar Flugreisen unternommen werden.
Immer dann, wenn die Atemmuskulatur dauerhaft nicht mehr ihre volle Leistung erbringt, ist von einer chronischen Ateminsuffizienz die Rede. Die dauerhafte Atmungsschwäche äußert sich in folgenden Symptomen:
Diese Symptome können durch die zeitweise oder dauerhafte außerklinische Beatmung vermindert oder im günstigsten Fall sogar beseitigt werden. Unter chronischer Ateminsuffizienz leiden Patienten mit ganz unterschiedlichen Grunderkrankungen.
Diese Erkrankungen können zu chronischer Ateminsuffizienz führen und die Betroffenen damit für eine Beatmung zu Hause infrage kommen:
Ob tatsächlich eine chronische Ateminsuffizienz vorliegt, kann mithilfe verschiedener Diagnoseverfahren festgestellt werden. Die Kombination von Laboruntersuchungen, Belastungstests und Funktionsüberprüfungen gibt Aufschluss darüber, ob eine Atmungsschwäche vorliegt und wie stark diese ausgeprägt ist. Folgende Untersuchungen kommen infrage:
Die Dauer der täglichen Beatmung richtet sich nach der Schwere der Erkrankung. Sie kann von einigen Stunden bis zu 24 Stunden pro Tag reichen. Die Beatmungsdauer wird bei einer intermittierenden (unterbrochenen) Heimbeatmung so gewählt, dass sich der geschwächte Atmungsapparat erholen kann. So gestärkt, kann er auch in der beatmungsfreien Zeit den Körper mit ausreichend Sauerstoff versorgen und für eine erhebliche Steigerung der Lebensqualität sorgen. Idealerweise wird das Beatmungsgerät vor der Nachtruhe angelegt und zum Aufstehen wieder abgenommen.
Die Therapie wird in der Regel in Form einer Überdruck-Beatmung durchgeführt. Dazu wird dem Patienten über eine Nasen- oder Mund-Nasen-Maske Atemluft zugeführt. Diese Luft erzeugt einen permanenten Überdruck und soll auf diese Weise dem Betroffenen das Einatmen erleichtern. Beatmungsgeräte für diese Form der Heimbeatmung sind mittlerweile sehr kompakt und handlich. Sie beanspruchen in der häuslichen Umgebung nur wenig Platz und können sogar auf Reisen mitgenommen werden.
Im schwerwiegenden Fällen oder wenn die oberen Atemwege beeinträchtigt sind, kommt auch die Beatmung über eine Luftröhren-Kanüle am Hals in Betracht (Tracheostoma). Je nach Ausprägung der Krankheit und der gewählten Beatmungsmethode kann der apparative Aufwand für eine außerklinische Beatmung beträchtlich sein.
In manchen Fällen ist die permanente Betreuung durch geschultes Pflegepersonal notwendig. Es handelt sich dabei im Prinzip um intensivmedizinische Maßnahmen, die von speziell ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden. Um den hohen Grad der Spezialisierung zu gewährleisten, haben sich eigens für die ambulante Intensivpflege spezialisierte Pflegedienste am Markt etabliert. Allgemeine Pflegekräfte oder Angehörige sind mit den anspruchsvollen Aufgaben der Pflege je nach den Voraussetzungen oft überfordert. Trotz des enormen Aufwands und der hohen Kosten sind die Krankenkassen bereit, in schwerwiegenden Fällen eine Pflegekraft bis zu 24 Stunden täglich zur Verfügung zu stellen. Die Alternative wäre eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus, die mit noch höheren Kosten verbunden wäre.
aktualisiert am 02.03.2023