MIH oder Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation äußert sich durch Verfärbungen des Zahnschmelzes. Es bleibt allerdings nicht bei dem ästhetischen Problem. Der Zahnschmelzdefekt kann so weit gehen, dass der Schmelz porös wird und es zu Abplatzern oder Zahnschmelzeinbrüchen kommt. Betroffen sind von der Diagnose Kinder, deren Zähne gerade in die Mundhöhle durchgebrochen sind.
Die Erkrankung MIH, die auch Kreidezähne genannt wird, ist erst seit einigen Jahren bekannt und die Tendenz steigt. Inzwischen geht die deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde von 10 bis 15 Prozent betroffenen Kindern aus. Die Ursache, warum Kreidezähne mit den typischen Zahnverfärbungen heute so häufig auftreten, ist unklar. Bezüglich der Behandlung setzt die Zahnheilkunde auf eine Linderung. Die Krankenkassen übernehmen zum Teil die Kosten. Dies hängt von den durchgeführten Maßnahmen und vom Befund ab. Problematisch ist, dass die MIH als Krankheit noch nicht überall einheitlich aufgenommen ist und es keine endgültigen Richtlinien zur Behandlung gibt. Eltern von Betroffenen sollten sich zur Klärung der Kostenfrage früh mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen und mit dem behandelnden Zahnarzt sprechen.
Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation stellt die Zahnmedizin vor Herausforderungen. Obwohl Zahnärzte den Auslöser für die Veränderungen des Zahnschmelzes nicht kennen, müssen Patienten behandelt werden. Betroffen sind primär die 6-Jahres-Molaren (bestimmte Backenzähne, die vom bleibenden Gebiss als erstes kommen) und die Schneidezähne. Die Palette der Krankheitszeichen reicht von einer Zahnschmelzverfärbung (Opazität) bis hin zu so porösem Zahnschmelz, dass dieser bereits beim Hervortreten des Zahns einbricht. Schmerzen und eine starke Empfindlichkeit sind ebenfalls Folgen.
Entsprechend breit ist das Behandlungsspektrum und somit fallen die Kosten unterschiedlich aus. Die Maßnahmen umfassen nach der Erstdiagnose engmaschige Kontrollen (häufige „Recalls“). Zahnärzte setzen im Zusammenhang mit der Erkrankung MIH auf:
Bei mildem Verlauf wird dem erhöhten Kariesrisiko Rechnung getragen, bei schwerer MIH ist die Erhaltung der Kaufunktion das Ziel.
Grundsätzlich richten sich die Leistungsübernahmen der Krankenkassen nach Verordnungen, sind also zentral festgelegt. Der Zahngesundheit bei Kindern und deren besonderen Ansprüchen wird Rechnung getragen, indem die Vorsorge und Früherkennung engmaschiger ausfällt. Kosten für Behandlungsmaßnahmen werden in etwas größerem Umfang übernommen.
Um den Schutz des Zahnschmelzes zu verbessern, setzen Zahnärzte auf regelmäßige Fluoridierungen. Normalerweise werden die Behandlungskosten dafür von den Krankenkassen getragen. Eine Versiegelung von Rillen des Zahns (Fissurenversiegelung) beugt ebenfalls weiteren Schädigungen vor. Im Alter von 6 bis 17 Jahren kommen die Krankenkassen für die Fissurenversiegelung auf.
Bezüglich der Behandlung einer schwerer verlaufenden Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation überdecken sich möglicherweise MIH und Karies. Durch den Zahnschmelzdefekt ist die Zahnhartsubstanz porös und versagt bei normaler Belastung. Auf der anderen Seite können „Löcher“ durch MIH leichter entstehen, da Kreidezähne Karies weniger entgegenzusetzen haben. Bei den entstehenden Defekten durch beide Erkrankungen können Füllungen erforderlich werden. Eine Versorgung der Patienten mit Füllungen ist eine Kassenleistung.
Zahnersatz ist das letzte Mittel bei Kreidezähnen. Es kommt zum Einsatz, wenn Zähne aufgrund einer zu starken Schädigung gezogen werden müssen. Andere Zähne müssen eine Krone bekommen oder mit einem Inlay (einer speziellen Einlagefüllung) versorgt werden. Für Eltern bedeuten solche Maßnahmen eine finanzielle Belastung. Es gilt das befundbezogene Zuschusssystem, wonach die Regelversorgung anteilig (mit 50 Prozent) von der gesetzlichen Krankenversicherungen getragen wird.
In welcher Höhe Eltern Kosten zu tragen haben, ist nur anhand der individuellen Situation abschätzbar. Entscheidend ist, wie viele und welche Zähne von MIH betroffen sind. Wird statt der herkömmlichen Versorgung ein andersartiger Zahnersatz gewählt, erhöht sich der Zuschuss im Übrigen nicht. Mehrkosten müssen selbst getragen werden.
aktualisiert am 11.10.2018