Gutartige und bösartige Tumoren können sich, wie in anderen Geweben auch, im Knochen entwickeln. Neben anderen Behandlungsmethoden kann eine Operation zur Entfernung angezeigt sein. Grundsätzlich unterscheidet man bei Knochentumoren zwischen primären, d.h. am Ort des Geschehens entstandenen Tumoren und sekundären, d.h. abgesiedeltem Tumorgewebe (Metastasen).
Der häufigste bösartige Knochentumor ist das Osteosarkom (abgesehen von von Metastasen, die von anderen Tumoren in die Knochen streuen). Zu den bösartigen Knochentumoren gehören noch das Ewing-Sarkom und Chondrosarkom. Insgesamt sind bösartige Knochentumore selten. Jedes Jahr erkranken etwa 150 bis 200 Menschen neu an einem bösartigen Knochentumor. Vergleichsweise häufig sind gutartige Knochentumore. Der häufigste gutartige Knochentumor ist das Osteochondrom.
Bei Knochentumoren kann meist keine definitive Ursache gefunden werden. Gutartige Knochentumore können erblich bedingt sein, die Entstehung bösartiger Tumore kann durch verschiedene Faktoren (beispielsweise Strahlung oder Morbus Paget, eine Knochenerkrankung) gefördert werden. Doch meist bleibt es unbekannt, wie bei einem Menschen speziell ein Knochentumor entstanden ist.
Knochentumore können vom Knochen ausgehen (Osteosarkom = bösartiger Tumor des Knochengewebes) oder von weiteren Gewebeanteilen im umgebenden Bereich. Oft sind sie aber auch Absiedlungen von bösartigen Tumoren anderer Körperbereiche im Knochen (Metastasen). Knochenmetastasen haben häufig ihren Ursprung in der Brustdrüse, der Prostata, der Lunge, der Schilddrüse oder der Niere.
Bei den Knochentumoren bestehen oft lange keine Symptome. Es kommt zur Verdickung des Knochens mit eventuellen Schmerzen. Es kann zu einer Verminderung der Beweglichkeit am jeweiligen Körperteil kommen. Manchmal kommt es zu Knochenbrüchen, ohne dass eine starke Gewalteinwirkung vorhanden ist (pathologische Frakturen). Ist der Tumor bösartig, so kann es zum Einwachsen und zur Zerstörung von örtlichem Gewebe kommen. Ebenfalls kann es bei bösartigen Geschwulsten zur Absiedlung von Tochtergeschwülsten (Metastasen) in anderen Körperbereichen kommen, die auch an dieser Stelle schwerwiegende Probleme bereiten können.
Zu den häufigeren Knochentumoren gehören, abgesehen von den Metastasen, die folgenden Arten.
Es erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese) sowie eine körperliche Untersuchung. In bildgebenden Verfahren wie Röntgen, Szintigraphie, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) können Veränderungen gesehen werden, ebenso kann vor einer Behandlung die Ausdehnung beurteilt werden. Der definitive Nachweis, um welche Art Tumor es sich handelt, kann erst durch eine feingewebliche Untersuchung (Histologie) erbracht werden, etwa nach einer Probeentnahme von Gewebe (Biopsie) oder nach operativer Entfernung des Tumors.
Die verschiedenen Arten von Tumoren, die am Knochen auftreten können, müssen voneinander unterschieden werden. Außerdem muss bei einer schmerzhaften Schwellung auch an eine Entzündung (Knochenentzündung = Osteitis) gedacht werden. Ebenfalls kann ein Knochenbruch eine Auftreibung (Kallus) oder Verdichtung des Gewebes nach sich ziehen, die von einem echten Tumor abgegrenzt werden muss.
Die Wahl der Behandlungsmethode ist abhängig von Art und Ausdehnung des Tumors, vom Vorhandensein möglicher Tochtergeschwülste (Metastasen) sowie vom Allgemeinzustand des Patienten.
In einigen Fällen genügt eine nicht-operative Therapie, beispielsweise durch bestimmte Medikamente (Chemotherapie), durch Strahlentherapie oder Überwärmungsbehandlung. Diese Behandlungsformen werden oft auch mit einer Operation kombiniert. Wenn ein gutartiger Tumor kaum oder gar nicht mehr wächst und ohne Symptome bleibt, kann gegebenenfalls sogar auf eine eigentliche Behandlung verzichtet werden. Der Patient muss dann aber regelmäßig zur Kontrolle zum Arzt gehen.
Oftmals ist bei Knochentumoren eine Operation notwendig, um diese zu entfernen. Ärzte verschiedener Fachbereiche können daran beteiligt sein. Der Eingriff kann in Vollnarkose oder in Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperbereiches) erfolgen.
Falls eine Operation an Arm oder Bein stattfindet, kann es sein, dass eine stramme Manschette angelegt wird, um die Durchblutung vorübergehend zu stoppen (Blutsperre). Damit können Blutungen verringert und die Sicht auf den Operationsbereich gebessert werden.
Ein gutartiger Knochentumor wird komplett entfernt und möglichst viel umgebendes Gewebe erhalten.
Ein bösartiger Knochentumor muss ebenfalls komplett herausgeholt werden, wobei ein Sicherheitsabstand im Gesunden eingehalten werden muss. Wenn Lymphknoten im Abflussgebiet des Tumors verdickt sind, werden diese ebenfalls herausgenommen.
Zur Entfernung des Tumors müssen Knochenanteile, unter Umständen mit umgebendem Gewebe, herausgenommen werden, in besonders schwerwiegenden Fällen kann eine Amputation notwendig werden.
Um den entstehenden Defekt zu überbrücken, können verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Zur Stabilisierung des Knochens können Fremdmaterialien wie Schrauben und Platten eingearbeitet werden. Gegebenenfalls muss ein so genannter Fixateur externe angelegt werden, ein Verbindungsgestell, das sich außerhalb des Körpers befindet.
Wenn der Defekt sehr ausgedehnt ist, muss oft körpereigenes Knochengewebe übertragen werden. Das Ursprungsmaterial für eine solche Knochenübertragung wird oftmals aus dem Beckenknochen genommen. Manchmal wird auch Fremdknochen oder Knochenersatzmaterial zur Überbrückung des Defekts verwendet. Es kann auch ein so genannter Knochentransfer erfolgen. Dazu wird durch einen speziellen Fixateur das Knochengewebe aus den gesunden Bereichen nach und nach in den Defektbereich gezogen.
Bisweilen können auch Prothesen unterschiedlicher Art eingesetzt werden, um die Funktion wiederherzustellen.
Das Einlegen einer Drainage in das Operationsgebiet kann sinnvoll sein, um Wundflüssigkeit abzufangen. Der Drainageschlauch kann nach wenigen Tagen wieder entfernt werden. Am Ende des Eingriffs wird ein Verband angelegt. Es kann auch ein Gips, eine Schiene oder anderes zusätzlich stabilisierendes Verbandmaterial notwendig sein.
Zur Rekonstruktion oder zur Herstellung funktionell und kosmetisch guter Verhältnisse kann ein spezieller Eingriff aus der plastischen Chirurgie notwendig werden.
Falls während einer Operation unerwartete Befunde oder Komplikationen auftreten, kann es notwendig werden, weitere Maßnahmen durchzuführen, die zuvor nicht geplant waren.
Durch eine Operation am Knochen können Strukturen in der Nähe geschädigt werden. Besonders bei der Herausnahme von Knochentumoren kann ein mehr oder weniger großer Defekt verbleiben. Es kann zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Infektionen, Wundheilungsstörungen und Narbenbildungen können auftreten. Durch Verletzung von Nerven kann es unter anderem zu Sensibilitätsstörungen oder Lähmungserscheinungen kommen. Durch eine eventuelle Blutstauungsmanschette können Druckschäden oder Lähmungen verursacht werden. Ein Knochenbruch kann während der OP vorkommen. Die Bildung von Blutgerinnseln ist möglich. Eine Lymphaufstauung mit starker Schwellung kann sich ergeben. Im Kindesalter kann es nach einem Eingriff an den Knochen zu Wachstumsproblemen kommen. Allergische Reaktionen jeden Schweregrades sind möglich. Bei weitergehenden Eingriffen können sich noch andere Komplikationen ergeben.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Die Prognose der einzelnen Arten von Knochentumoren ist höchst unterschiedlich. Es hängt davon ab, wie bösartig die Wucherung ist, aber auch, welche Stelle befallen ist und wie früh eine Behandlung erfolgt.
Gutartige Tumore sind in der Regel dauerhaft durch eine Operation zu entfernen. Es kann auch eine Therapie ohne OP genügen oder lediglich eine wiederholte Kontrolle, dass sich der Befund nicht wesentlich vergrößert hat.
Die Prognose von bösartigen Tumoren richtet sich nach der Art, der Ausdehnung und der bisherigen Metastasierung (Tochtergeschwulst-Bildung). Oft kann der Tumor mit einer Operation komplett entfernt werden, gegebenenfalls in Kombination mit anderen Behandlungsverfahren. Es kann jedoch zu einem Wiederauftreten des Befundes kommen (Rezidiv). Ebenfalls können zum Zeitpunkt der Entfernung bereits Metastasen bestehen, die zuvor nicht erkannt wurden und an anderer Stelle des Körpers weiterwachsen. Später können weitere Operationen beziehungsweise Behandlungen notwendig werden.
In vielen Fällen müssen Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, vor einer Operation abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Arzt.
Bei stärkeren Schmerzen kann durch den Arzt ein Schmerzmedikament gegeben werden.
Nach dem Eingriff muss, falls betroffen, Bein oder Arm einige Zeit lang besonders geschont werden. Nicht miteinbezogene Gelenke sollen viel bewegt werden. Krankengymnastik ist sinnvoll. Sport und andere Aktivitäten mit Belastungseinwirkung auf den betroffenen Knochen dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn der Arzt keine besondere Gefährdung mehr darin sieht. Je nach dem Ort und der Ausdehnung der Operation müssen gegebenenfalls weitere Besonderheiten beachtet werden.
Falls Auffälligkeiten bemerkt werden, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte nicht gezögert werden, den Arzt zu kontaktieren.
Nach der Entfernung bösartiger Befunde müssen Kontrolluntersuchungen regelmäßig durchgeführt werden.
aktualisiert am 02.02.2024