Durch plötzlich auf das Ohr treffenden Schall kann sich ein sogenanntes Knalltrauma entwickeln. Dieses entsteht durch einen sehr hohen Schalldruck, welcher sehr kurz auf das Ohr wirkt und Schäden im Innenohr verursacht. Zu den Spätfolgen des Knalltraumas zählt eine Beeinträchtigung des Hörvermögens. Sofern das Schallereignis durch Dritte ausgelöst wird, besteht unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Der Begriff Knalltrauma ist in seinen Einzelheiten für Laien oft wenig aussagekräftig. Es handelt sich hierbei um eine Gewebeschädigung, welche durch ein sehr kurzes Schallereignis ausgelöst wird. Der schädigende Reiz tritt nur für einige Millisekunden (meist unter drei Millisekunden) auf. Um ein Trauma auszulösen, muss der Schalldruck einen bestimmten Pegel überschreiten.
Höhe und Zeitintervall führen dazu, dass sich die im Innenohr liegenden Haarzellen nicht mehr anpassen können (der Mediziner spricht von Adaption). Aufgrund der entstandenen Schädigung der Haarzellen macht sich das Knalltrauma meist zuerst durch ein vermindertes Hörvermögen im Hochtonbereich bemerkbar. Patienten leiden unter
Die dumpfe Geräuschwahrnehmung wird als Gefühl eines verstopften Ohres beschrieben. Parallel kann es bei einem Knalltrauma – da im Ohr das menschliche Gleichgewichtsorgan liegt – zu Schwindel und Gleichgewichtsstörungen kommen. Das Knalltrauma ist in der medizinischen Praxis vom Explosionstrauma zu unterscheiden.
Das Knalltrauma gehört zu den Schalltraumen (Schädigung durch akustische Einwirkungen) und kann auf vielfältige Weise entstehen. Ein kurzer Schallimpuls mit hohen Schalldruck entsteht zum Beispiel durch
Daneben kann auch ein Schlag direkt auf das Ohr zu einem Knalltrauma führen. Die hier genannten Auslöser werfen natürlich die Frage auf: Inwiefern können Geschädigte Ansprüche geltend machen?
Besonders wenn Beschwerden nach etwa sechs Wochen immer noch bestehen, verschlechtert sich die Prognose. In diesem Fall kann es zu einer andauernden Beeinträchtigung des Hörvermögens kommen. Diese Folgeschäden können für Betroffene ernstzunehmende Konsequenzen haben – etwa im Rahmen eines Berufs, in dem das Gehör besonders gefragt ist.
Es tauchen regelmäßig Medienberichte auf, in denen es um Schmerzensgeld in Verbindung mit Knalltraumen geht. So unterschiedlich die verschiedenen Ausgangssituationen sind, so schwierig sind pauschale Einschätzungen. Generell handelt es sich bei Forderungen nach Schmerzensgeld und den sich anschließenden Richtersprüchen immer um Einzelfallentscheidungen.
Die Bewertung hängt von den Rahmenbedingungen ab – sprich der Ursache für das Knalltrauma. Basis für Entscheidungen sind §§ 253 und 823 BGB. Hierbei geht es unter anderem um die Schadenersatzpflicht, wenn Dritte einen Schaden verursachen. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang, ob der Schaden durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden ist. Grundsätzlich handelt es sich beim Knalltrauma um einen Personenschaden, das Schmerzensgeld selbst ist eine Entschädigung nach § 253 BGB.
Ein mögliches Praxisbeispiel wäre das Abbrennen von Feuerwerk. Wird dieses nicht fachgerecht gezündet und durch einen „Querschläger“ ein Knalltrauma bei Unbeteiligten (etwa dem Nachbarn) ausgelöst, kann dieser Ansprüche geltend machen. Ein zweites Beispiel wäre das Abfeuern einer Kanone durch den Schützenverein in Wohngegenden. Entsprechende Urteilssprüche sind in der Rechtsliteratur bereits verankert.
Das Thema Schmerzensgeld ist ein häufiger Streitpunkt – auch im Zusammenhang mit Knalltraumen. Ein subjektiv wahrgenommener Zusammenhang muss einer objektiven Begutachtung nicht unbedingt standhalten. Gerade die Frage, inwiefern Betroffene eine Mitverantwortung trifft, steht mitunter zur Debatte. Zu nennen wäre hier das gemeinschaftliche Abfeuern einer Schreckschusswaffe, aus dem ein Knalltrauma hervorgeht.
Grundsätzlich kann ein Schalltrauma einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Klärung des Sachverhalts ohne anwaltliche Vertretung sowie entsprechende Gutachten schwierig wird. In Anbetracht der Auswirkungen, welche die Folgeschäden eines Knalltraumas haben können, geht es mitunter nicht nur um das Schmerzensgeld. Wird die Berufsfähigkeit in Mitleidenschaft gezogen, können sehr schnell hohe Forderungen im Raum stehen.
aktualisiert am 26.10.2017