Unbehandelte Kieferzysten können ein enormes Ausmaß erreichen und für erheblichen Schaden im Kiefer sorgen. Da die Zysten oftmals erst spät erkannt werden und besonders im Anfangsstadium keine Symptome hervorrufen, kann die Operation unterschiedlich verlaufen: Je nachdem, wie weit fortgeschritten die Erkrankung im Kiefer ist, handelt es sich um einen kleinen bis großen Eingriff.
Abhängig von der erforderlichen Behandlungsmaßnahme ist auch die Dauer der Krankschreibung. Daher kann keine pauschale Angabe gemacht werden, wie lange der Patient nach der Entfernung der Kieferzysten krankgeschrieben ist.
Kieferzysten werden oftmals nur zufällig bei zahnärztlichen Röntgenuntersuchungen des Kiefers entdeckt. Meist rufen sie zunächst keine Beschwerden hervor und sind erst im fortgeschrittenen Stadium mit Symptomen verbunden. Die Kieferzyste wächst für gewöhnlich kontinuierlich und bringt im späteren Verlauf Schmerzen und Schwellungen mit sich. Unbehandelt kann die Zyste den Kiefer aufreiben, für Zahnfehlstellungen oder Zahnverlust sorgen und im schlimmsten Fall kann der Kiefer brechen, wenn dieser instabil wird.
Die Behandlung ist abhängig davon, was die Ursache für die Entstehung der Zyste im Kiefer ist. Kieferzysten bilden sich meist an der Wurzelspitze des Zahnes, wenn die Zahnwurzel erkrankt ist. Es gibt auch Zysten, die während der Entstehung von Zähnen, insbesondere der Weisheitszähne, entstehen. In seltenen Fällen handelt es sich bei der Kieferzyste um einen meist gutartigen Tumor. Letztere sind mit einem komplizierteren Wachstum verbunden und schwerer zu entfernen. Das Ausmaß der Zyste bestimmt das Ausmaß der Operation und damit die Heilungsdauer.
Im besten Fall werden Kieferzysten zufällig entdeckt und schon im frühen Stadium festgestellt. Ist die Entstehung der Zyste mit einer Wurzelentzündung verbunden, kann es in einigen Fällen auch ausreichen, zunächst die Zahnwurzel zu behandeln und darauf zu hoffen, dass sich die Zyste von allein wieder zurückbildet. In diesen Fällen reicht ein einfacher Zahnarztbesuch, der für gewöhnlich nicht mit einer Krankschreibung verbunden ist.
Anders sieht es bei erforderlichen Operationen am Kiefer aus. Diese führt meist nicht der Zahnarzt, sondern der Kieferchirurg durch. Die Operation zur Entfernung der Zyste wird ambulant und unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Am Tag der Operation ist der Patient auf jeden Fall krankgeschrieben. Auch in den Tagen danach wird oftmals eine Krankschreibung ausgestellt, damit der Patient sich ausreichend schonen kann. Eine Operation am Kiefer stellt immer auch eine körperliche Belastung dar und die Wunde im Mund muss zunächst abheilen. Der Eingriff am Kiefer bringt nicht selten Schmerzen und Schwellungen mit sich. Hier ist es wichtig, körperliche Anstrengung sowie Sport zu vermeiden.
Es lässt sich keine pauschale Angabe machen, wie lange ein Patient nach der Entfernung der Zyste krankgeschrieben ist. Insbesondere Patienten, deren Beruf mit hoher körperlicher Anstrengung verbunden ist, werden im Schnitt einige Tage bis zu zwei Wochen krankgeschrieben. Eine Operation kann zudem mit weiteren Eingriffen wie etwa einer Wurzelspitzenresektion verbunden sein. Der Kieferchirurg entscheidet daraufhin, wie lange eine Krankschreibung nach dem Eingriff angemessen ist. Auch die Wundheilung trägt dazu bei, die Situation einzuschätzen. Bei gestörter Wundheilung und Komplikationen wird die Krankschreibung verlängert.
aktualisiert am 03.03.2017