Kieferzysten sind unnatürliche Kammern im Kieferknochen, die Flüssigkeit enthalten. Da es zu Beschwerden kommen kann, müssen solche Zysten operiert werden.
Diese Hohlräume können sich nach bestimmten Krankheiten der Zähne entwickeln. Häufig liegt beispielsweise eine Parodontitis (so genannte Parodontose) vor, eine Erkrankung, bei der im Laufe der Jahre durch mangelhafte Mundhygiene das Zahnfleisch beziehungsweise der Zahnhalteapparat geschädigt wird. Nach einer Wurzelbehandlung eines Zahnes sowie bei Zahnentwicklungsstörungen kann sich ebenfalls eine Kieferzyste entwickeln.
Manchmal bestehen auch andere Ursachen, z. B. eine Fehlentwicklung in der Embryonalzeit, eine Entzündung oder eine Verletzung.
Eine Zyste besteht aus einer Kapsel, die mit Flüssigkeit gefüllt ist. Im Laufe der Zeit können die Zysten anwachsen. Dadurch kann es zu einer Abdrängung von Knochen- und Zahnstrukturen kommen. Eine Entzündung der Kieferzyste ist möglich.
Die Zysten bleiben oft über längere Zeit ohne Symptome. Insbesondere bei einer Vergrößerung kann es dann zu einem unangenehmen Gefühl mit Druck im Kiefer und an den Zähnen kommen. Bei Miteinbeziehung von Nerven kann es zu geringen Schmerzen kommen. Meist treten nur bei einer Entzündung starke Beschwerden auf. Bei sehr großen Zysten kann es zu einem ästhetisch ungünstigen Aussehen des Gesichts kommen.
Bei einer Kieferzyste handelt es sich oft um einen zufällig festgestellten Befund, z. B. bei einer Röntgenuntersuchung. Es erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese) und eine körperliche Untersuchung. Falls nicht schon geschehen, muss ein Röntgen durchgeführt werden. Außerdem ist eine zahnärztliche Befunderhebung wichtig.
Da eine Kieferzyste meist zufällig entdeckt wird, ist in der Regel eine direkte Diagnose möglich.
Durch nichtoperative Maßnahmen lässt sich die Kieferzyste nicht angemessen behandeln.
Eine solche Zyste sollte operiert werden. Die Operation erfolgt in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose.
Im Mundraum wird ein kleiner Einschnitt über dem Kieferknochen vorgenommen, so dass ein Schleimhautstück abgeklappt werden kann. Ein Knochenstückchen wird herausgeholt, so dass ein Zugang zur Zyste geschaffen wird. Die Zyste wird mitsamt Schleimhautkapsel herausgeschält (Zystektomie).
Da in der Regel eine Verschiebung oder ein Absterben eines Zahnes ursächlich für die Zyste ist, muss meist eine spezielle Zahnbehandlung folgen. Eine Wurzelkanalfüllung, Wurzelspitzenresektion oder das Ziehen des Zahnes können je nach dem Befund notwendig werden.
Falls der Defekt im Knochen zu ausgedehnt ist, als dass ein annähernd vollständiges Einwachsen von Knochengewebe möglich scheint, kann Fremdmaterial oder ein körpereigenes Knochenstück eingesetzt werden.
Falls keine komplette Beseitigung der Kieferzyste möglich ist, so muss eine Öffnung zum Mundraum weiterhin bestehen. Dadurch wird verhindert, dass sich erneut Druck aufbaut, durch den sich die Zyste vergrößert. Die Verbindung wird durch eine Tamponade offen gehalten, bis die Schleimhaut von Mundhöhle und Zyste zusammengeheilt ist.
Manchmal müssen noch bestehende Zystenanteile bei einem Folgeeingriff herausgeholt werden.
Wenn Anteile der Zyste in die Kieferhöhle reichen, so müssen sie durch eine Kieferhöhlenoperation entfernt werden.
Das entnommene Zystengewebe wird einer feingeweblichen Untersuchung (Histologie) unterzogen.
Komplikationen und unerwartete Befunde können es erforderlich machen, die ursprünglich geplante Operationsmethode zu erweitern oder abzuändern.
In den ersten Tagen nach der Operation ist der Operationsbereich häufig geschwollen und eventuell schmerzhaft. Strukturen im Operationsbereich können geschädigt werden. Bei einer Durchtrennung von Nerven kann es zu Taubheitsgefühl, Lähmungserscheinungen oder weiteren Ausfällen kommen, was zeitlich begrenzt, aber auch dauerhaft sein kann. Es kann zu Infektionen und Wundheilungsstörungen kommen. Gewebe kann absterben, z. B. auch Anteile des Knochens. Durch überschießende Narbenbildung können sich Probleme ergeben. Unter Umständen können Zahnwurzeln verletzt werden. Auch können Knochenstückchen abbrechen, die für den Halt eines Zahnes wichtig sind. Ist eine Zyste im Unterkiefer besonders ausgedehnt, so kann es zu einem Knochenbruch kommen, und eine Operation mit Schienung kann notwendig werden. Es können allergische Reaktionen auf verwendete Materialien und Substanzen vorkommen. Fremdmaterial kann eventuell abgestoßen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In vielen Fällen kann die Kieferzyste durch die Operation komplett entfernt werden, und der Defekt heilt langsam mit Knochengewebe zu. Insbesondere, wenn Gewebe einer Zyste im Kieferknochen verbleibt, kann sich allerdings eine neue Zyste entwickeln (Rezidiv).
Oftmals müssen Arzneimittel, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Aspirin® oder Marcumar®, abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Rücksprache mit dem Arzt.
Bei einer solchen Operation in der Mundhöhle darf 4 Stunden vorher nichts mehr gegessen und nicht mehr geraucht werden, und 2 Stunden vorher nichts mehr getrunken werden. Die Zähne sollten vor dem Eingriff gewissenhaft geputzt werden.
Erfolgt die Operation unter ambulanten Bedingungen, so muss sich der Patient abholen lassen und darf innerhalb eines Tages keine Autos oder Maschinen bedienen. Ebenso sollten wichtige Entscheidungen vertagt werden.
Nach einer Operation im Mundraum darf in den ersten Stunden nur Wasser getrunken werden. Daraufhin sollte für etwa drei Tage nur Flüssignahrung oder Brei gegessen werden. Auch Alkohol und Kaffee sollten gemieden werden, damit die Wunde nicht gereizt wird. Der Mund sollte nach den Mahlzeiten ausgespült werden. Beim Zähneputzen ist besondere Vorsicht geboten. Nach dem Eingriff sollte für einige Wochen nicht geraucht werden, weil dadurch Wundheilungsstörungen gefördert werden. Kälteanwendungen sind förderlich für die Heilung, Wärme ist eher schädlich. Es sollte eine zu starke körperliche Betätigung gemieden werden.
Nach dem Ausheilen der Operationswunde werden die Fäden durch den Arzt gezogen. Es erfolgen dann Röntgenuntersuchungen zur Kontrolle, ob der Defekt mit Knochengewebe zuheilt. So kann ein seltenes, aber mögliches Wiederauftreten des Befundes rechtzeitig aufgedeckt werden.
Ergeben sich Beschwerden, die auf Komplikationen hindeuten, so sollte rasch der Arzt benachrichtigt werden.
aktualisiert am 16.11.2023