Das Jochbein befindet sich seitlich am Gesicht und besteht aus drei Flächen: der Wangenfläche, der Augenhöhlenfläche und der Schläfenfläche. Tatsächlich ist nur der kleinste Teil dieses Gesichtsknochens von außen tastbar, der größte Teil liegt innerhalb des Schädelknochens. Eine Prellung des Jochbeins kommt durch Schläge, Stürze oder einen Zusammenstoß zustande, genauso wie der Jochbeinbruch. Äußerst schmerzhaft sind beide, und oft kann nur eine Röntgenaufnahme Klarheit bringen, ob der Gesichtsknochen gebrochen oder geprellt ist. Auch die Stärke der Schwellung kann unter Umständen darüber Aufschluss geben.
Oft reicht schon ein unglücklicher Sturz oder Zusammenstoß aus, und das Jochbein ist geprellt. Gerade Kleinkinder sind hier sehr häufig betroffen, wenn sie eine gewisse Größe erreicht haben.
Eine Jochbeinprellung zieht starke Schmerzen nach sich. Diese bleiben nicht nur auf die betroffene Stelle beschränkt, sondern können sich über die gesamte Gesichtsseite ausbreiten. Häufig tritt auch eine Schwellung auf, die ein Hämatom rund ums Auge nach sich zieht sowie Nasenbluten.
Charakteristisch für einen Jochbeinbruch ist die abgeflachte Wange auf der Seite, wo die Gewalteinwirkung stattfand. Das ist allerdings nicht unbedingt für jeden Jochbeinbruch symptomatisch, denn das Jochbein kann durchaus „nur angebrochen“ sein und die Bruchstücke müssen nicht verschoben sein.
Einen Jochbeinbruch von einer Jochbeinprellung zu unterscheiden, ist nicht so einfach, da beide im Wesentlichen die gleichen Symptome haben. Deswegen ist ein Arztbesuch unumgänglich. Kommen noch Übelkeit und Erbrechen hinzu, muss die betroffene Person umgehend zum Arzt. Es besteht die Möglichkeit, dass zusätzlich noch eine Gehirnerschütterung besteht. Oft kann eine Schädelverletzung, zur der auch der Jochbeinbruch oder die Prellung gehören, auf den ersten Blick ganz harmlos anmuten, und im Schädelinneren haben sich bereits schwere Blutungen gebildet.
Die Diagnose, ob ein Jochbeinbruch oder eine Prellung vorliegt, läuft über verschiedene Schritte. Zuerst wird der behandelnde Arzt beim Erstanamnese-Gespräch feststellen, wie es überhaupt zu der Verletzung kam. Danach erfolgt die körperliche Untersuchung. Hier begutachtet der behandelnde Mediziner die betroffene Gesichtshälfte und tastet den Jochbeinbogen und die Augenhöhle ab. Anhand von Knochenverschiebungen oder von fühlbaren Knochenfragmenten versucht er festzustellen, ob es sich um einen Bruch oder um eine Prellung handelt. Endgültigen Aufschluss darüber bringt dann die Röntgenuntersuchung. Liegt zusätzlich der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung vor oder bringt die Röntgenuntersuchung keinen genauen Aufschluss, kann es durchaus sein, dass noch eine Computertomographie (CT) erfolgen muss.
Eine Jochbeinprellung bedarf keiner weiteren Behandlung. Hier sollte mit Eisbeuteln (vorsichtige Kühlung) die Schwellung bekämpft werden. Eine Salbe gegen die Schwellung oder Tabletten gegen den Schmerz verschaffen Linderung. Eventuell kann es sein, dass die über dem Jochbein liegende Haut genäht werden muss, falls diese verletzt ist. Durch die starke Schwellung, die bei einer Jochbeinprellung entsteht, ist es möglich, dass diese nicht mehr richtig zusammenwächst und eine Narbe zurückbleibt.
Ist das Jochbein jedoch gebrochen, entscheidet der behandelnde Arzt über die weitere Vorgehensweise. Es kann eine konservative oder eine operative Therapie in Frage kommen. Das hängt dann von der Art des Bruchs ab und von der Tatsache, ob die Knochenteile gerade zusammenwachsen können oder erst in die richtige Stellung gebracht werden müssen.
aktualisiert am 31.07.2020