Ein Jochbein bricht durch eine Gewalteinwirkung von außen. Das kann ein unglücklicher Sturz sein oder auch ein Zusammenprall. Ist allerdings ein Faustschlag, zum Beispiel bei einer Schlägerei, oder ein Aufprall bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall die Ursache, kann der Betroffene unter Umständen Schmerzensgeld verlangen. Über die Höhe kann allerdings keine pauschale Aussage gemacht werden. Von Vorteil ist es auf jeden Fall, wenn der Patient sich einen Anwalt nimmt, der dann eine Einigung mit dem Täter bzw. Unfallgegner anstrebt oder letztlich eine Entscheidung des Gerichts herbeiführt. Es gibt Tabellen, die über die Mindesthöhe eines Schmerzensgeldes eine gewisse Auskunft geben.
Die Gesichtsknochen, zu denen auch das Jochbein gehört, brechen zwar leichter als zum Beispiel ein Oberschenkelknochen, aber ein Jochbein bricht nicht durch eine Ohrfeige. Hier muss die Gewalteinwirkung schon massiver gewesen sein. Das heißt, dass der Täter sich durch Körperverletzung durch einen heftigen Schlag ins Gesicht strafbar gemacht hat und dies eventuell sogar ins polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen wird.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, einmal die Art und Schwere der Verletzung und die Dauer der Behandlung. Zum Beispiel ist von Bedeutung, ob das Opfer operiert werden musste. Es stellt sich die Frage, ob Dauerschäden zurückbleiben, zum Beispiel durch Nervenverletzungen. Weitere Fragen müssen beantwortet werden:
Auch spielt das Alter des Opfers beziehungsweise des Geschädigten eine Rolle. Erkennt das Gericht eine vorsätzliche oder zumindest fahrlässige Tat, kann es sein, dass der Täter die Anwaltskosten tragen muss und dass die Krankenversicherung die Kosten der Heilbehandlung einfordert.
Gerade Fußballer sind neben Boxern besonders gefährdet, einen Jochbeinbruch zu erleiden. Bei Boxern oder Kampfsportlern gehört der Jochbeinbruch zu einem gewissen „Berufsrisiko“. Die Ausnahme bildet hier, wenn der Gegner einen schweren Regelverstoß begeht. Bei Fußballern gelten grundsätzlich die Regeln des DFB. Hier kommt es darauf an, ob das Jochbein aufgrund eines Körpereinsatzes gebrochen wurde (Stichwort: Kopfball) oder ob unfaires Verhalten vorliegt.
Bei einem Unfall mit dem Auto oder einem anderen Verkehrsmittel wird der Unfallverursacher in den meisten Fällen ein Schmerzensgeld zahlen müssen.
Auf jeden Fall ist zu empfehlen, dass sich der Geschädigte sich anwaltlichen Rat holt. Über die genaue Höhe des Schmerzensgeldes wird immer individuell entschieden.
aktualisiert am 07.06.2016