Die japanische Enzephalitis wird durch das gleichnamige Virus (JEV), ein zu den Flaviviridae gehörendes Agens, verursacht. Der Erreger tritt in den gemäßigten Zonen Asiens, dem Indischen Subkontinent und den nördlichen Teilen des tropischen Südostasiens endemisch auf. Die westliche Grenze der Verbreitung dieses Virus ist Pakistan. Mit einer Ausdehnung in die nördlichen Regionen Australiens muss zukünftig gerechnet werden.
Die Infektion wird durch Stechmücken der Gattung Culex (Culex tritaeniorhynchus) übertragen. In den subtropischen und tropischen ländlichen Gebieten zirkuliert das Virus ganzjährig, mit Erkrankungshäufungen insbesondere während der Regenzeit. Nach Schätzungen dürften etwa 30.000 bis 50.000 Infektionen pro Jahr auftreten.
Klinisch schwere Verläufe treten vor allem bei Kindern unter 10 Jahren sowie älteren Menschen auf. Die japanische Enzephalitis wurde in den letzten Jahren wiederholt auch bei Urlaubern, die sich in Südostasien aufgehalten hatten, diagnostiziert. Infektionsorte waren u.a. die indonesische Insel Bali sowie Sri Lanka. Genaue Zahlen über die Häufigkeit der Einschleppung dieser Infektion durch Urlauber nach Europa liegen bisher nicht vor. Das klinische Erscheinungsbild reicht von asymptomatischen (ohne Smptome) bis fulminanten, oft tödlichen Verläufen.
Die Erkrankung beginnt mit grippalen oder gastrointestinalen Beschwerden (Beschwerden des Magen-Darm-Trakts) mit hohem Fieber, gefolgt von einer meningealen und/oder enzephalitischen Symptomatik.
Das Vollbild ist durch Nackensteife, Photophobie, Bewusstlosigkeit, Übererregbarkeit, Konvulsionen (Schüttelkrämpfen), Hyperthermie (Überwärmung) und Paresen (Lähmungen) gekennzeichnet. Die Letalität (Sterbensrate) beträgt bei manifester Enzephalitis etwa 25%.
Nach Überstehen der Enzephalitis finden sich bei 30% der Betroffenen Residualschäden mit motorischen oder kognitiven Störungen. Bei der Infektion in der Schwangerschaft kann es im I. und II. Trimenon zu Aborten (Schwangerschaftsabbruch) und im III. zu konnatalen (angeborenen) Schädigungen kommen.
Eine spezifische antivirale Therapie steht bisher nicht zur Verfügung.
Eine Meldepflicht dieser Erkrankung sieht das Infektionsschutzgesetz nicht vor.
Seit mehreren Jahren steht eine wirksame Vakzine gegen die japanische Enzephalitis zur Verfügung. Dieser Impfstoff wird auch in Deutschland regelmäßig bei Reisenden mit erhöhtem Infektionsrisiko verabreicht.
Die Grundimmunisierung erfolgt mit 3 Impfungen am Tag 0, 7 und 30 bzw. Tag 0, 7 und 14. Auffrischimpfungen sollten nach 2 bis 3 Jahren erfolgen. Die Impfung kann bereits ab dem vollendeten 1. Lebensjahr durchgeführt werden.
Nach der Impfung kommt es bei etwa 10% der Patienten zu leichten systemischen Reaktionen, wie Fieber, Kopfschmerzen, Myalgien (Muskelschmerzen), gastrointestinalen Beschwerden und Übelkeit.
Etwa 20% der Patienten geben lokale Beschwerden an der Einstichstelle an. Als unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind vor allem allergische Reaktionen mit Urtikaria (Nesselsucht) und Angioödem zu nennen, die mit einer Häufigkeit von 0,1 bis 0,2% auftreten.
Der Impfstoff darf bei einer Hypersensitivität gegen Mäuseprotein oder Thiomersal nicht angewendet werden. In Deutschland wird meist der auf Mäusehirn kultivierte, formaldehydinaktivierte Totimpfstoff (BIKEN®; JE-VAX®) verwendet. Dieser Impfstoff ist in Deutschland allerdings nicht zugelassen.
Nach dem Arzneimittelgesetz §73 Abs. 3 können jedoch nicht zugelassene Impfstoffe auf ärztliche Verordnung aus dem Ausland, zum Beispiel USA oder Japan, eingeführt werden. Für Impfstoffe, die in Deutschland nicht zugelassen sind, ist eine Gefährdungshaftung durch den Hersteller nicht gewährleistet. Es ist deshalb angeraten, den Impfling auf diesen Umstand hinzuweisen und sich die Aufklärung und Einwilligung zur Impfung auf jeden Fall schriftlich bestätigen zu lassen.
In Kürze ist auch mit der Zulassung einer in Zellkultur hergestellten Totvakzine in Europa zu rechnen. Da das Risiko für eine Infektion für den "Durchschnittsurlauber" insgesamt als sehr gering angesehen werden muss, sollte die Indikation für die Impfung erst nach einer eingehenden reisemedizinischen Beratung gestellt werden.
Eine Indikation ist z. B. eine mehrwöchige Rücksackreise durch ländliche Gebiete Südostasiens, nicht hingegen der Badeurlaub im 5-Sterne-Hotel auf Bali.
Auch unter arbeitsmedizinischen Aspekten (zum Beispiel Entwicklungshelfer, Soldaten, Auslandseinsatz von Monteuren) kann die Impfung gegen die Japanische Enzephalitis angeraten sein. Auf jeden Fall sollte der Arzt auch die aktuelle epidemiologische Situation im Zielland des Reisenden berücksichtigen. Auskünfte zur Impfung gegen JEV erteilen reisemedizinisch erfahrene Ärzte (zum Beispiel GelbfieberImpfstellen) oder Tropeninstitute.
Letzte Aktualisierung am 28.01.2020.