Hühneraugen heilen nicht von selbst. Deshalb empfiehlt es sich, sie möglichst frühzeitig zu behandeln beziehungsweise behandeln zu lassen. Wie die Entfernung vorgenommen wird, hängt davon ab, um welche Art von Hühnerauge es sich handelt und wo es sich befindet. Beginnende Hühneraugen können Betroffene auch selbst entfernen.
Ein klassisches Hühnerauge mit einem dichten, verhornten Kern, ein sogenannter Clavus durus, sitzt häufig an der Außenseite des großen oder des kleinen Zehs. Es schmerzt bei Druck. Ein solches Hühnerauge kann man oft selbst entfernen. Am besten gelingt das, wenn das Hühnerauge noch nicht lange besteht.
Es gibt verschiedene Anleitungen, wie man mit Hausmitteln Hühneraugen entfernen kann: mit der Auflage von Zwiebeln, Zitronen oder Rosinen zum Beispiel. Der Nachteil ist, dass man etwas Geduld braucht und es rund eine Woche dauert. Alle Hausmittel haben im Grunde die gleiche Wirkung: Sie weichen das Hühnerauge auf und sorgen dafür, dass es sich nach einiger Zeit fast von selbst ablöst. Es handelt sich dabei um die schonendste Behandlungsmethode.
Schneller geht es, wenn man das Hühnerauge mechanisch abträgt. Zwingend notwendig ist, den betroffenen Fuß vorher mit einem Fußbad vorzubereiten, um die Haut aufzuweichen. Man kann ein paar Tropfen Kamillenessenz oder Teebaumöl ins Wasser geben. Anschließend kann man das aufgeweichte Hühnerauge mit einem Bimsstein langsam abtragen.
Hühneraugenpflaster gibt es in Drogeriemärkten und Apotheken. Ihre Anwendung ist simpel, aber nicht ohne Risiko. Das Hühneraugenpflaster wird auf das Hühnerauge aufgeklebt. Dort verbleibt es einige Tage, während es seine hornlösenden Wirkstoffe (Keratolytika) freisetzt und das Hühnerauge sich langsam ablöst.
Allerdings unterscheidet das Hühneraugenpflaster nicht zwischen Hühnerauge und gesunder Haut. Das heißt, die säurehaltigen Wirkstoffe greifen auch die gesunde, dünnere Haut rund um das Hühnerauge an. Dies kann zu Hautreizungen oder Verletzungen führen, was es Keimen leicht macht, einzudringen und Entzündungen hervorzurufen. Auch erreichen die Wirkstoffe tiefsitzende Hornkerne häufig nicht. Mediziner und Fußpfleger raten vom Einsatz von Hühneraugenpflastern daher eher ab.
Wer nicht die Geduld für Hausmittel oder Bimsstein aufbringt, sollte statt zum Pflaster lieber zu einem flüssigen Hühneraugenmittel aus der Apotheke greifen. Zwar sind hier ebenfalls säurehaltige Wirkstoffe am Werk, jedoch lassen sie sich gezielter auftragen.
Am besten nimmt man vor der Behandlung ein Fußbad und cremt die Haut um das Hühnerauge herum mit Vaseline ein, um sie zu schützen. Anschließend gibt man die Flüssigkeit vorsichtig auf das Hühnerauge und deckt es mit einem Wattebausch und einem Pflaster ab.
Besser als auf einmal viel Flüssigkeit zu verwenden ist es, die Behandlung in kurzen Abständen zu wiederholen. Nach ein bis zwei Tagen lässt sich der verhornte Hautkeil so aus der Haut heben.
Obgleich es sich bei einem Hühnerauge im Grunde um „tote Haut“ handelt, sollte man bei der Selbstbehandlung äußerste Vorsicht walten lassen. Wer mit scharfen Hornhautraspeln oder gar einem Hühneraugenmesser gegen das Hühnerauge vorgeht, kann sich leicht verletzen. Wenn dann Keime in die Wunde gelangen, infiziert sie sich. Dies kann nicht nur sehr schmerzhaft sein, sondern zu ausgedehnten Entzündungen und bis zur Blutvergiftung (Sepsis) führen.
Es gibt eine Reihe von Hühneraugen, an die man nicht selbst Hand anlegen sollte. Ein Hühnerauge, das an einer schlecht zugänglichen Stelle wie zum Beispiel unter dem Fußnagel oder zwischen den Zehen sitzt, sollte keinesfalls selbst behandelt werden. Diabetiker und Rheumapatienten sollten von einer Selbstbehandlung grundsätzlich Abstand nehmen und einen Arzt aufsuchen. Auch wenn das Hühnerauge immer wiederkommt, sollte man zu einem Arzt gehen.
Der Arzt oder Podologe weicht die Haut mit einem Fußbad auf. Anschließend trägt er das Hühnerauge mit einem Skalpell ab. Um den Kern des Hühnerauges zu entfernen, kommt Wasserstoffperoxid zum Einsatz, das in tiefere Hautschichten vordringt. Der so erweichte Kern wird anschließend aus der Haut gezogen.
aktualisiert am 29.06.2019