Mit dem HPV-Test kann überprüft werden, ob eine Infektion mit dem Humanen Papillom-Virus (HPV) vorliegt. Dies gelingt durch einen gynäkologischer Abstrich und eine darauf folgende Laboruntersuchung. Eine HPV-Infektion erhöht das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) zu erkranken. Der HPV-Test kann deshalb zur Früherkennung von Krebs dienen. Allerdings ist der diagnostische Wert des Tests umstritten.
Der HPV-Test dient dem Nachweis von HPV (Humanes Papillom-Virus) im gynäkologischen Bereich (Gebärmutterhals). Das Humane Papillom-Virus ist geschlechtlich übertragbar und kann unter anderem so genannte Feigwarzen an den Genitalien und am After hervorrufen. Einige Arten der Humanen Papillom-Viren erhöhen allerdings auch die Gefahr, an Krebs (insbesondere Gebärmutterhalskrebs) zu erkranken. Arten mit hohem Krebsrisiko sind beispielsweise HPV 16 und HPV 18.
Der HPV-Test kann somit zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs vorgenommen werden. Insbesondere kann ein solcher Test bei Frauen im Alter ab 30 Jahren erfolgen, da frühere HPV-Infektionen meist von selbst wieder ausgeheilt sind und deshalb ein Nachweis von HPV auf eine dauerhafte Infektion mit dem Virus hindeutet. Durch das Ergebnis des HPV-Tests ist eine Aussage möglich, ob ein erhöhtes Risiko für Krebs besteht und ob Kontrolltermine zeitlich enger vorgenommen werden sollten.
Außer zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird der HPV-Test vorgenommen, wenn ein Zellabstrich (so genannter Pap-Test) mehrmals einen auffälligen oder unklaren Befund hatte. Ebenso kann der HPV-Test nach einer Behandlung von Gebärmutterhalskrebs oder den Vorläufern vorgenommen werden, um rechtzeitig ein Wiederauftreten erkennen zu können.
Beim HPV-Test muss zunächst Material vom Gebärmutterhals gewonnen werden, was mit einem Abstrich geschieht. Das Material wird in einem Labor auf das Erbgut der Humanen Papillom-Viren getestet. Dieser DNA-Test erlaubt auch die Unterscheidung zwischen einigen HPV-Arten mit größerem Krebsrisiko und Arten mit kleinerem Risiko, jedoch nicht die exakte Feststellung einer HPV-Art (z. B. HPV 16 oder HPV 18). Eine solche Bestimmung ist mit einer so genannten Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR) möglich, die derzeit noch der Wissenschaft vorbehalten ist.
Auch ist der HPV-Test nur ein Test auf eine Infektion mit dem Virus. Das bedeutet, dass hiermit nur das Risiko für einen Gebärmutterhalskrebs ermittelt werden kann und nicht der Krebs selbst nachgewiesen oder ausgeschlossen werden kann.
Der Nutzen des HPV-Tests wird nicht von allen Fachleuten als groß angesehen. Viele halten die Aussagekraft des Tests für eher gering. Daher übernehmen nicht alle Krankenversicherungen momentan die Kosten für den HPV-Test, es sei denn, er wird aus besonderen Gründen wie z. B. nach wiederholten Auffälligkeiten im gynäkologischen Zellabstrich (Pap-Test) vorgenommen. Die Patientin sollte sich also erkundigen, ob die Bezahlung übernommen werden kann. Der Termin für den HPV-Test sollte nach Möglichkeit nicht im Zeitraum der Regelblutung liegen.
Häufig erfolgt der Abstrich zum HPV-Test im selben Untersuchungsgang wie der übliche Zellabstrich (Pap-Test) in der Gynäkologie. Vom Muttermund beziehungsweise vom Gebärmutterhals wird Material abgeschabt. Dabei kommt ein Spatel, ein Wattetupfer oder ein Bürstchen zum Einsatz. Der gewonnene Abstrich wird in das Labor weitergeleitet. In dem Labor erfolgt dann der eigentliche Test auf die Humanen Papillom-Viren.
Der HPV-Test als Früherkennungsmaßnahme für Gebärmutterhalskrebs wird nicht routinemäßig vorgenommen. Mit dem Test kann lediglich eine Infektion mit dem Humanen Papillom-Virus festgestellt werden. Der Nachweis bedeutet ein erhöhtes Risiko für Krebs, aber bei weitem noch nicht, dass schon ein Krebsbefall vorliegt. Oftmals verschwindet die HPV-Infektion von selbst. Zu den Routineuntersuchungen im Rahmen der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs gehören der gynäkologische Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhals (Pap-Test) und die Betrachtung der weiblichen Genitalien, auch durch ein Spezialmikroskop (Kolposkop).
aktualisiert am 22.03.2018