Eine Hornhautverkrümmung (Stabsichtigkeit, Astigmatismus) besteht, wenn die Hornhaut in einer Richtung stärker gewölbt ist als in anderen Richtungen. Bis zu einem gewissen Wert lässt sich die Hornhautverkrümmung durch Korrekturgläser (Brille, Kontaktlinsen) ausgleichen. Bei ausgeprägter Stabsichtigkeit kann jedoch eine Operation erforderlich sein, um die Sehschärfe zu verbessern. In diesem Fall können operativ Hornhautschnitte (Keratotomie) durchgeführt werden, um die Verkrümmung zu reduzieren.
Prinzipiell liegt eine Hornhautverkrümmung bei jedem Menschen vor, meist ist sie jedoch so gering, dass sie sich kaum störend auswirkt oder mit Brillengläsern ausgeglichen werden kann. Ein hochgradiger Astigmatismus, dessen Dioptrienwert über -5 beträgt, kann vererbt sein oder durch Hornhautnarben, beispielsweise nach Entzündungen, oder nach einer Hornhauttransplantation entstehen.
Dadurch, dass die Hornhaut gekrümmt ist, wird die Abbildung auf der Netzhaut und somit das wahrgenommene Bild verschwommen und verzogen. Wenn die Krümmung durch die passenden Gläser ausgeglichen wird, ergibt sich (bei fehlender Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit) ein scharfes Bild.
Es erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese), ein genauer Sehtest mit Ermittlung der bestmöglichen Sehschärfekorrektur und die Betrachtung des Auges unter Vergrößerung. Der Augendruck wird oftmals bestimmt. Der Augenhintergrund wird nach Weitstellung der Pupille mit bestimmten Augentropfen begutachtet. Der Augenarzt kann mittels einer so genannten Placido-Scheibe mit konzentrischen Ringen den Astigmatismus abschätzen (Hornhauttopographie). Vor einem speziellen Gerät kann die Hornhautoberfläche vermessen werden.
Eine Hornhautverkrümmung kann unter Umständen mit einer anderen Fehlsichtigkeit, z. B. Kurz- oder Weitsichtigkeit, verwechselt werden. Auch können andere Erkrankungen eine Herabsetzung der Sehschärfe des Auges bedingen, z. B. Schäden an der Netzhaut. Ebenso kann eine Unterentwicklung des Sehens in der Kindheit (Amblyopie) eine dauerhaft eingeschränkte Sehfähigkeit auf einem Auge ohne organische Merkmale bewirken.
Zu starke Stabsichtigkeit über -5 Dioptrien kann oft nicht mehr ausreichend durch eine Brille ausgeglichen werden. Kontaktlinsen können zwar eine höhergradige Korrektur ermöglichen, oftmals werden sie jedoch vom Patienten nicht gut vertragen.
Falls die Hornhautverkrümmung nicht durch Gläser oder andere Verfahren, beispielsweise LASIK (Augenlaser), korrigiert werden kann, so muss eine operative Korrektur durch Hornhautschnitte vorgenommen werden, wenn ein scharfes Sehen ermöglicht werden soll.
In den ersten Operationsschritten genügt eine örtliche Betäubung durch Augentropfen. In Betrachtung mit dem Operationsmikroskop wird an der Stelle der stärksten Krümmung jeweils gegenüberliegend eine Markierung angezeichnet. Die Dicke der Hornhaut wird vermessen. Nach Berechnung der erforderlichen Schnitttiefe, die etwa 70 bis 80 Prozent der Schichtdicke beträgt, wird eine örtliche Betäubungsspritze neben oder hinter den Augapfel gegeben (Para-, Retrobulbäranästhesie). Nun können die gezielten Einschnitte gesetzt werden, durch die die Hornhautkrümmung von selbst flacher wird.
In den allermeisten Fällen ist keine Erweiterung des Eingriffs notwendig.
Bei der Operation kann es zu einer Unter- oder Überkorrektur des Astigmatismus kommen, so dass eventuell ein Brillenglas für ein scharfes Sehen getragen werden muss. Auch ein unregelmäßiger (irregulärer) Astigmatismus kann sich ergeben. Es können Infektionen verursacht werden, die unter Umständen schwerwiegende Folgen wie z. B. Schäden der Hornhaut haben können.
Versehentlich kann die Hornhaut in der gesamten Dicke durchtrennt werden, so dass eine Entzündung des Augeninneren nicht ausgeschlossen ist und die Hornhaut vernäht werden muss. Blutungen, Netzhautschäden und andere Auswirkungen sind sehr selten, eine dauerhafte Einschränkung des Sehvermögens bis hin zur Erblindung sowie der Verlust des Auges können nicht ausgeschlossen werden. Allergische Reaktionen sind ebenfalls möglich.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In der Mehrzahl der Fälle kann der Astigmatismus durch die Hornhautoperation vermindert werden. Oftmals müssen dennoch Brille oder Kontaktlinse angepasst werden, um ein vollständig scharfes Sehen zu gewährleisten. Manchmal wird durch den Ersteingriff kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt, so dass eine Folgeoperation notwendig sein kann. Nach dem Eingriff besteht oft zunächst eine Schwankung der Brechkraft sowie eine hohe Blendungsempfindlichkeit.
Der Patient sollte sich im Vorfeld informieren, ob die Behandlungskosten für den Hornhauteingriff von der Krankenkasse getragen werden.
Ansonsten sind vor dem Eingriff vom Patienten aus keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Erfolgt die Operation, wie in den meisten Fällen, ambulant, so muss sich der Patient abholen lassen, da er für 24 Stunden kein Auto mehr fahren darf. Außerdem dürfen keine Maschinen bedient werden und keine bedeutsamen Entscheidungen getroffen werden. Wegen der erhöhten Blendungsempfindlichkeit sollte auch in den Folgemonaten im Dunkeln kein Auto gefahren werden.
Ein frisch operiertes Auge erfordert einen vorsichtigen Umgang. In den Tagen nach der Operation sollte keine zu starke körperliche Tätigkeit ausgeübt werden, ebenfalls sollte kein Schwimmbad besucht und kein Make-up aufgetragen werden. Augentropfen, Augensalbe und weitere Medikamente sollten nach Anordnung regelmäßig angewendet beziehungsweise eingenommen werden. Nachuntersuchungen müssen unbedingt wahrgenommen werden.
Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte rasch der Arzt verständigt werden.
aktualisiert am 26.05.2020