Der Alltag wird beherrscht von Elektronik, Akkus, Batterien, Antennen und Motoren: Was müssen Herzschrittmacher-Patienten im Umgang damit beachten? Sind High-Tech-Geräte im Haushalt, bestimmte medizinische Untersuchungen oder Flugreisen tatsächlich gefährlich? Viele Betroffene sind unsicher und ängstlich. Oder sie unterwerfen sich oft ganz unnötigen, lange überholten Beschränkungen.
Moderne Herzschrittmacher sind sehr sicher und kaum noch anfällig für Störungen von außen. In bestimmten Fällen beeinträchtigen elektromagnetische Interferenzen (EMI) die Funktion und können Unbehagen erzeugen: Betroffene berichten von vorübergehendem Herzrasen oder Schwindelgefühlen. Doch diese Fälle sind selten. Wer einige Regeln beachtet, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Wechselstrom und hohe Drehzahlen (zum Beispiel bei Bohrmaschinen) führen zu elektromagnetischen Interferenzen. Vereinfacht ausgedrückt, handelt es sich dabei um Schwankungen des Magnetfeldes, die entstehen, wenn ein Gerät betrieben wird. Solche „Wellen“ bauen sich vor allem bei Defekten oder bei mangelhafter Isolation auf. Die Folge: Der Herzschrittmacher registriert Signale von außen, interpretiert sie falsch und sendet zusätzliche Impulse an das Herz.
Eine solche Störung endet normalerweise, sobald sich der Patient wieder außer Reichweite des auslösenden Gerätes befindet. Stärkere elektromagnetische Strahlung versetzt den Herzschrittmacher (HSM) möglicherweise in einen starren Standardmodus, ohne auf die körpereigenen Anforderungen einzugehen: Er zwingt das Herz zu einem Rhythmus, der der Situation nicht angemessen ist. Das kann einige Patienten sehr stark beeinträchtigen und strapaziert die Batterien des Gerätes. Diese Situation gilt es zu vermeiden.
Im Zweifelsfall können Patienten Elektrogeräte mit in die Arztpraxis bringen. Sie können die Geräte zusammen mit dem Herzschrittmacher beim EKG (Elektrokardiogramm) testen lassen. So lässt sich am ehesten aufspüren, ob im Einzelfall Interferenzen auftreten.
Die Mehrzahl der im Alltag üblichen Elektrogeräte ist für Träger eines Pacemakers unbedenklich. Sie erzeugen zwar Magnetfelder, beeinträchtigen die Funktion des Pacemakers jedoch in keiner Weise. Dazu zählen zum Beispiel
Früher galt die Empfehlung, Handys möglichst weit entfernt vom Herzschrittmacher und keinesfalls etwa in der Hemdbrusttasche zu transportieren. Die modernen Herzschrittmacher sind unempfindlich gegen eventuelle elektromagnetische Störfelder durch Mobiltelefone.
Harmlos, wenn sie nicht direkt nah am Körper getragen oder gehalten werden, sind
Erhöhte Vorsicht und ein Abstand von mindestens 30 Zentimetern zum Pacemaker sind bei dieser Art von Geräten notwendig:
Ein Mindestabstand von 60 Zentimetern und mehr ist ratsam bei
Den Kontakt vollständig meiden sollten Herzschrittmacherpatienten zu
Noch nicht einzuschätzen ist die Bedienung eines Induktionsherdes, der nachweislich starke magnetische Strahlung erzeugt. Es liegen noch keine eindeutigen Daten und Beobachtungen dazu vor. Experten empfehlen, einen Abstand von 40 bis 60 Zentimetern zum Gerät einzuhalten.
Die meisten Geschäfte haben Diebstahlsicherungssysteme am Eingang installiert. Grundsätzlich stellen diese System eine Störquelle für Menschen mit Herzschrittmacher dar. Dennoch ist es in den meisten Fällen kein Problem, diese zu passieren. Es reicht, mit normaler Geschwindigkeit das Geschäft zu betreten oder zu verlassen. Keinesfalls sollte man sich dort anlehnen. Wer eine Wechselwirkung mit seinem Herzschrittmacher spürt, sollte sich von dem System entfernen.
Wer dank Herzschrittmacher wieder fit und reiselustig ist, darf beruhigt die Koffer packen: Die Sicherheitskontrolle am Flughafen ist kein Problem. Hand-Detektoren und der Sicherheits-Torbogen reagieren natürlich auf das Metall im HSM. Doch sie haben ihrerseits keine Auswirkung auf das Gerät.
Patienten führen stets ihren Herzschrittmacherausweis mit. Dieser wird vom Hersteller oder vom behandelnden Kardiologen ausgestellt. Wer dieses Dokument am Flughafen vorlegt, wird im Regelfall manuell durchsucht und nicht durch den Metalldetektor-Bogen geschickt.
Die elektrischen Handabtaster mit ihren starken Magneten sollten schnell über den Körper geführt werden. So lassen sich Funktionsstörungen am Pacemaker zuverlässig vermeiden. Zur Beruhigung: In einem Test rief der Metalldetektor auch bei 350 HSM-Patienten keine Reaktion des Herzschrittmachers hervor. Röntgengeräte und andere Scanner an Flughäfen haben ebenso keinerlei negative Auswirkungen.
Nicht alle medizinischen Diagnose- und Therapiemethoden eignen sich auch für die Träger von Herzschrittmachern. Meist ist es möglich, im Bedarfsfall den Pacemaker zu schützen. Notfalls kann das Gerät vorab so eingestellt werden, dass es weder Schaden nimmt noch ein ein Unwohlsein beim Patienten eintritt.
Die folgenden medizinischen Untersuchungen und Eingriffe haben keine Auswirkung auf die Funktion des Pacemakers. Einige davon sollten mit Vorsicht durchgeführt und der behandelnde Arzt sollte im Vorfeld informiert werden:
Von einer MRT mit Herzschrittmacher wurde bis 2013 strikt abgeraten. Diese Untersuchung hat sich jedoch als ungefährlich erwiesen. In vielen Fällen wurden die Träger von Herzschrittmachern „aus Versehen“ einer Kernspintomographie unterzogen. Sie überstanden diese störungsfrei und ohne Schäden am HSM. Das führte zu einer Reihe von gezielten Studien, um verbindliche Daten zu erhalten.
Der Herzschrittmacher wird sicherheitshalber vor der Untersuchung auf seine korrekte Funktion überprüft. Er lässt sich vorab so einstellen, dass die Magnetfelder in der „Röhre“ seine Arbeit nicht beeinträchtigen. Während des MRT sollte ein Kardiologe die Herzfunktion überwachen. Das ist zeitaufwändiger als gewöhnlich. Die Alternative ist, vorsorglich ohne Untersuchung bei Rücken- oder Knieschmerzen eine Operation durchzuführen. Das ist nicht nur extrem belastend für den Patienten, sondern in vielen Fällen unnötig und kostspielig.
Kritisch für Herzschrittmacher-Patienten sind
All diese Maßnahmen können den HSM in seiner Funktion stören oder ihn dauerhaft beschädigen. Aus diesem Grund ist ihre Anwendung immer mit dem Kardiologen abzustimmen. Schutzmaßnahmen sind möglich.
Ein Ausnahmefall ist eine externe Defibrillation. Diese wird in Notfällen zur Wiederbelebung durchgeführt. Danach sollte der Pacemaker schnellstmöglich auf seine Funktionsfähigkeit überprüft werden.
aktualisiert am 12.04.2019