Herzerkrankungen können die Fahrtüchtigkeit der Kranken dauerhaft in Frage stellen. Auch nach dem Implantieren eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators (ICD) bestehen rechtliche Einschränkungen für Autofahrer. Wer sich nicht an medizinisch begründete Fahrverbote und Sperrfristen hält, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Die Diagnose des Herzspezialisten entscheidet individuell über die Fahrerlaubnis: Besteht ein hohes Risiko, dass der Patient spontan das Bewusstsein verliert, darf er keinesfalls selbst ein Kraftfahrzeug führen.
Bereits die Diagnose der Erkrankung genügt, um ein Fahrverbot medizinisch zu begründen. Dies ist der Fall bei
und anderen massiven Herzleistungsstörungen.
Schon einige Formen von Herzrhythmusstörungen sind gefährlich. Im Extremfall versagt der Kreislauf und die betroffene Person verliert kurzfristig das Bewusstsein (Synkope). Die Ursache dafür ist eine mangelnde Blutversorgung des Gehirns. Ein drohender Schlaganfall oder Herzinfarkt, starkes Herzkammer-Flimmern oder ein Defekt der Herzklappen bergen noch größere Risiken. Ärzte müssen bei und nach der Behandlung solcher Erkrankungen auf die mangelnde Fahrtüchtigkeit hinweisen. Fahrverbot besteht entweder über einen bestimmten Beobachtungszeitraum hinweg oder dauerhaft.
Wer trotz medizinisch begründetem Fahrverbot ein Kraftfahrzeug führt, muss sich bei einem Unfall dafür verantworten. Sehr wahrscheinlich geht der Versicherungsschutz verloren. Zu bedenken ist, dass ein solches Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Ein Herzschrittmacher wird zur Behandlung einer Bradykardie eingesetzt. Bei einer Bradykardie ist der Herzrhythmus extrem verlangsamt. Diese Störung kann in Episoden auftreten oder länger anhalten. Der implantierte Herzschrittmacher ersetzt die fehlenden elektrischen Impulse, die normalerweise das Herz zu ausreichender Leistung und Frequenz anregen.
Liegen keine weiteren Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems vor, ist der Patient mit Herzschrittmacher wieder voll belastbar und leistungsfähig. Schwäche, Müdigkeit, Schwindelanfälle oder Bewusstseins-Ausfälle sind die typischen Symptome einer Bradykardie. Ein funktionstüchtiger Herzschrittmacher lässt solche Episoden gar nicht erst auftreten. Das bedeutet einen großen Zugewinn an Lebensqualität.
Funktioniert das Gerät einwandfrei und treten keine Bewusstseinsstörungen (Synkopen) mehr auf, gibt der Kardiologe „grünes Licht“: Die Patienten gehen nach dem Implantieren meist ohne weiteren Krankenhausaufenthalt nach Hause. Bereits nach einer Woche ist das Autofahren gestattet und in der Hinsicht ungefährlich. Sollte der Sicherheitsgurt im Bereich von Schulter und Schlüsselbein drücken, sind spezielle Polster hilfreich. Die rasche Fahrtüchtigkeit ist aber nicht grundsätzlich bei allen Patienten nach Schrittmacher-Implantation der Fall. Deshalb müssen Patienten mit dem Arzt sprechen, um in Erfahrung zu bringen, ob und wann im individuellen Fall wieder ein Fahrzeug gesteuert werden darf.
Unmittelbar nach dem Implantieren des Gerätes wie nach einem Austausch der Batterien oder einem Wechsel der Elektroden gilt: Betroffene sollten für die Dauer einer Woche darauf verzichten, selbst zu fahren.
Der implantierbare Cardioverter/Defibrillator (ICD) wird ebenfalls wie ein Herzschrittmacher subkutan (unter der Haut) eingesetzt. Er schützt den Patienten vor den Folgen von Herzflimmern oder Herzkammerflattern. So kann er Bewusstseinsstörungen (Synkopen) und einen plötzlichen Herztod verhindern. Anders als der Herzschrittmacher ist ein ICD eine Unterstützung bei einer ganzen Reihe schwerer Herzfunktionsstörungen. Naturgemäß kann er diese nicht immer verhindern oder vollständig therapieren.
ICD-Geräte arbeiten im Prinzip wie Herzschrittmacher, geben aber im Bedarfsfall einen regelrechten Elektroschock ab. Die Elektroschocks durch das Gerät werden von vielen Patienten als höchst schmerzhaft und unangenehm wahrgenommen. Die Geräte dienen zusätzlich der Diagnose und Aufzeichnung sämtlicher Episoden einer Herzerkrankung. Tritt beispielsweise Herzkammerflimmern auf, erfolgt entweder eine Stimulation oder das Herz erhält einen einzelnen, stärkeren elektrischen Impuls.
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Elektroschock zur Unzeit ausgelöst wird. Die Ursachen sind entweder ein Defekt im Gerät oder eine Fehlinterpretation der Herztätigkeit.
Über die Fahrtauglichkeit wird bei Patienten mit ICD immer im Einzelfall entschieden. Massive und gefährliche Störungen des Herzrhythmus mit Bewusstseinsverlust lösen den Elektroschock aus. Entsprechend sind nach jeder derartigen Episode drei Monate der Beobachtung notwendig. In dieser Zeit dürfen Patienten kein Kraftfahrzeug führen. Berufskraftfahrer erhalten in aller Regel ein vollständiges Fahrverbot.
Der ICD zeichnet sämtliche auftretenden Herzrhythmusstörungen exakt auf und speichert sie. Die Auswertung dieser Daten über mehrere Monate hinweg gibt Aufschluss über die Fahrtüchtigkeit. Besteht ein hohes Risiko einer Bewusstlosigkeit, ist Autofahren untersagt.
aktualisiert am 16.03.2022