70 Prozent der Berufstätigen kehren nach einem Herzinfarkt zurück ins Arbeitsleben. Wie lange eine Arbeitsunfähigkeit (AU) dauert, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Hinsichtlich einer Rückkehr in den Beruf stellen sich verschiedene Fragen:
Wenn der Heilungsverlauf gut und ohne Komplikationen verläuft und die Arbeit mit der persönlichen Belastbarkeit vereinbar ist, kann der Patient bereits nach acht Wochen wieder an seine Arbeitsstelle zurückkehren. Nach einer Bypass-Operation erfolgt meist eine Krankschreibung von bis zu zwölf Wochen. Trotzdem können die AU-Zeiten stark variieren. Sie sind immer abhängig vom individuellen körperlichen und psychischen Zustand.
Der Krankenhausaufenthalt bei einem Herzinfarkt dauert meist eine Woche, dann wird der Patient entlassen. Anschließend erfolgt ein Aufenthalt in einer Reha-Klinik, der den Patienten auf seine Rückkehr in den (Berufs-)Alltag vorbereitet. Hier werden Maßnahmen erworben, die wichtig sind, um einen zweiten Infarkt zu vermeiden: Neben gesundem Essen und Herzsport werden auch Methoden zur Entspannung und Stressreduzierung erlernt. Denn wer vor seinem Herzinfarkt beruflich häufig unter Stress stand, muss vermeiden, mit der Rückkehr ins Arbeitsleben wieder ins gleiche Fahrwasser zu kommen.
Wie wichtig ein Reha-Aufenthalt auch für die Psyche ist, hat eine dänische Studie ermittelt. In der umfangreichen Untersuchung mit fast 22.400 Teilnehmern zeigte sich zwar, dass über 90 Prozent der Patienten ein Jahr nach ihrem Herzinfarkt wieder arbeiteten. Jeder Vierte jedoch war im Jahr darauf wieder aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Der Grund waren in vielen Fällen psychische Probleme wie Depressionen oder Ängste.
In Deutschland ist die Rate an Depressionen aufgrund von überstandenen Herzinfarkten (Post-Infarkt-Depressionen) ebenfalls hoch. Rund drei Viertel aller Patienten sind betroffen. Bei einem Reha-Aufenthalt geht es nicht allein darum, die körperlichen Kräfte wieder aufzubauen und einen gesunden Lebensstil zu erlernen. Es geht auch darum, wieder Vertrauen in den eigenen Körper zu gewinnen, Ängste abzubauen und Depressionen zu behandeln.
Menschen ohne anschließende Reha-Behandlung haben deutlich mehr Schwierigkeiten, ungesunde Gewohnheiten aufzugeben und ihr Leben nach einem Herzinfarkt positiv auszurichten.
Gerade nach einem so einschneidenden Erlebnis wie einem Herzinfarkt fürchten viele Patienten, einem vollen Acht-Stunden-Tag nicht gewachsen zu sein. Dann ist eine stufenweise Wiedereingliederung möglich. Der Patient startet mit zwei oder vier Stunden am Tag und kehrt dann schrittweise zurück zu einem normalen Arbeitstag.
Den meisten Herzpatienten gelingt es trotz ihrer Herzerkrankung wieder zu arbeiten, am Sozialleben teilzuhaben und körperlich aktiv zu sein. Das Risiko für einen erneuten Infarkt sinkt bereits nach einem halben Jahr. Wem es gelingt, sein Leben mit Hilfe der in der Reha erlernten Maßnahmen seiner Herzerkrankung anzupassen, hat eine gute Chance auf viele weitere aktive Jahre im Berufsleben.
Manchmal jedoch wurde das Herz bei dem Infarkt so dauerhaft geschädigt, dass eine Herzschwäche oder Herzrhythmusstörungen zurückbleiben. Ein körperlich anstrengender Beruf kann dann nicht mehr ausgeübt werden. Abhängig von Alter und Allgemeinzustand des Patienten ist ein Wechsel der Arbeitsstelle oder eine Umschulung nötig.
Ist die Herzschädigung so stark, dass der Patient keinen Sechs-Stunden-Arbeitstag bewältigen kann, gilt er als teilweise erwerbsunfähig. Er kann dann bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stellen.
Herzinfarktpatienten dürfen außerdem keine Berufe ausüben, bei denen andere Menschen gefährdet werden könnten, zum Beispiel Pilot, Feuerwehrmann, Busfahrer oder Kranführer.
Liegt die tägliche Leistungsfähigkeit unter drei Stunden, spricht man von einer vollen Erwerbsminderung. Der Patient hat dann die Möglichkeit, in Rente zu gehen. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, erfährt er von der Rentenversicherung.
Menschen mit körperlichen Einschränkungen haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser wird ausgestellt, wenn der Grad der Einschränkung 50 Prozent oder mehr beträgt. Über den Grad der Behinderung entscheidet der Arzt. Durch den Schwerbehindertenstatus stehen einem Herzinfarktpatienten im Arbeitsverhältnis zum Beispiel mehr Urlaubstage zu und er unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz.
ÄrzteZeitung, Andrea Barthélémy – Nach Herzinfarkt arbeiten? Drei Wochen Reha sind hilfreich: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Drei-Wochen-Reha-sind-hilfreich-308298.html (online, letzter Abruf: 30.06.2020)
Kardio-Net – Arbeiten nach dem Herzinfarkt: https://www.kardionet.de/tipps/arbeiten-nach-herzinfarkt/ (online, letzter Abruf: 30.06.2020)
Herzfit-Service – Zurück in den Beruf nach dem Herzinfarkt: http://herzfit-service.de/zurueck-in-den-beruf-nach-herzinfarkt/ (online, letzter Abruf: 30.06.2020)
Navigator Medizin, Dr. med. Susanne Endres – Herzinfarkt: Wie lange bin ich krankgeschrieben (AU): https://www.navigator-medizin.de/herz_gefaesse/die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zum-herzinfarkt/beruf-und-soziales/2355-herzinfarkt-wie-lange-bin-ich-krankgeschrieben-au.html (online, letzter Abruf: 30.06.2020)
aktualisiert am 30.06.2020