Wer von Hallux rigidus betroffen ist, leidet an einer Arthrose des Grundgelenks des großen Zehs. Der Abbau von Knorpel und die Zunahme von knöchernem Gewebe sind für die Betroffen sehr schmerzhaft. Außerdem gibt es keine Möglichkeit, den Hallux rigidus mittels einer konservativen Therapie auf Dauer zu bessern. Die starken Schmerzen führen darüber hinaus dazu, dass der Abroll- und Bewegungsvorgang in Mitleidenschaft gezogen werden. Das bedeutet in der Praxis, dass die Patienten beim Gehen eine Fehlhaltung einnehmen. Dies ist für die gesamte Fußgesundheit von Nachteil, sodass eine Hallux-rigidus-OP auch aus diesem Grund langfristig für viele Patienten unumgänglich wird.
Zur operativen Behandlung des Hallux rigidus stehen grundsätzlich die folgenden Operationstechniken zur Auswahl:
Eine Arthrodese wird am häufigsten bei jüngeren Patienten durchgeführt. Dies gilt vor allem, wenn die Betroffenen sich in Zukunft noch aktiv sportlich betätigen möchten. Dabei kommt es zu einer selektiven Versteifung des Gelenks, bei dem die Knochen aneinander befestigt werden, um dort keine Bewegung mehr zu ermöglichen. Die anderen Gelenke werden nicht versteift. Somit können die Patienten im Anschluss an die Operation und den abgeschlossenen Heilungsprozess weiterhin kraftvoll abrollen. Schmerzen sollten dann beim Abrollen nicht mehr auftreten. Dies ist möglich, da die Beweglichkeit des Endgelenks nach dem Eingriff noch gegeben ist und die Bewegung im Grundgelenk unterbunden ist, welche vorher schmerzhaft war.
Dennoch geht dieser Eingriff mit gewichtigen Nachteilen einher. Schließlich kann es passieren, dass die Knochen nicht so miteinander fusionieren, wie dies ursprünglich geplant war. Dann kommt es zu einer Pseudarthrose. Diese mangelhafte Knochenheilung ist für die Patienten ebenfalls schmerzhaft. Außerdem muss der Versteifungswinkel stimmen, damit die Patienten ihren Fuß im Anschluss an die Operation auf Dauer schmerzfrei belasten können. Falls die Operation nicht geglückt ist, kann es auch zu Mittelfußschmerzen kommen, da der Mittelfuß nunmehr stärker belastet wird. Frauen haben zudem das Problem, dass sie aufgrund der mangelnden Beweglichkeit ihres großen Zehs in Zukunft keine Absatzschuhe mehr tragen können.
Bei einer Cheilektomie handelt es sich um ein häufiges Operationsverfahren bei Hallux rigidus. Dabei trägt der zuständige Chirurg die knöchernen Höcker (Osteophyten), die sich durch die Arthrose gebildet haben, ab. Indem die knöchernen Auswüchse operativ entfernt werden, kann eine Schmerzlinderung erreicht werden. Die Patienten verspüren somit weniger Druck im Bereich des großen Zehs. Die Bewegungseinschränkungen beim Abrollen werden zeitgleich behoben.
Bei der Cheilektomie erfolgt ebenso die Entfernung von einem Teil der Gelenkfläche des Großzehengrundgelenks. Rund ein Drittel der bereits stark vom Verschleiß betroffenen Gelenkfläche im oberen Bereich wird dann mitsamt einem Knochenanteil des Mittelfußknochens entfernt. Störende Knorpelfragmente und Schleimhautverdickungen werden ebenso entfernt. Diese Maßnahmen sorgen für mehr Raum im Bereich des Gelenks, sodass eine bessere Beweglichkeit sichergestellt ist. Wer sich für diesen Eingriff entscheidet, sollte wissen, dass dies die vorhandene Knochensubstanz am Gelenk derart reduziert, dass eine Prothese anschließend nicht mehr zu Therapiezwecken eingesetzt werden kann.
Wenngleich die Operation zur Cheilektomie mit handfesten Vorteilen einhergeht und das Gelenk zum großen Teil erhalten wird, muss den Patienten klar sein, dass dieser Eingriff ihre Arthrose nicht positiv beeinflussen kann. Unter Umständen ist das Gegenteil der Fall. Schließlich kann diese OP bedeuten, dass die Arthrose noch schneller voranschreitet. In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei der Cheilektomie zumeist von guten Ergebnissen auszugehen ist.
Wenn dieser Eingriff nicht erfolgreich ist, ist daraufhin eine Arthrodese die einzige Möglichkeit, die als Behandlung noch sinnvoll ist. Daher sollte sich der zuständige Arzt sicher sein, dass die Cheilektomie erfolgreich verlaufen wird. Sonst stellt der Knochensubstanzverlust ein zu großes Risiko dar. Wenn eine Prothese von den Betroffenen ohnehin nicht gewünscht wird oder dieser Eingriff schlichtweg nicht möglich ist, entfällt dieser Nachteil der Cheilektomie.
In jedem Fall empfiehlt es sich, diese Operation möglichst früh durchzuführen, wenn der Gelenkverschleiß noch nicht so weit vorangeschritten ist. Die Arthrose des Großzehengrundgelenks sollte nicht mehr als zweiten Grades sein und somit nur ein leichtes Ausmaß haben, wenn die Cheilektomie infrage kommen soll. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arzt den Gelenkspalt noch gut sichtbar auf dem Röntgenbild erkennen kann.
Nicht nur bei einer zu starken Arthrose, sondern auch in den nachfolgenden Fällen kann eine Cheilektomie nicht durchgeführt werden:
Das Hochlagern des betroffenen Fußes ist im Anschluss an die Operation enorm wichtig. Außerdem kommen entzündungshemmende Medikamente zum Einsatz. Für die Wundheilung sind etwa zwölf Tage einzuplanen. Krankengymnastik ist ein Muss. Schließlich könnte die Bildung von Narbengewebe im Anschluss an die Operation sonst im schlimmsten Fall zu einer Gelenkversteifung führen. Es kann mehrere Monate dauern, bis die Patienten ihre Bewegungseinschränkungen im Anschluss an die Operation vollständig überwunden haben.
Ebenso besteht die Möglichkeit, die Hallux-rigidus-Patienten am Großzehengrundgelenk mit einer Prothese auszustatten. Nur der zuständige Arzt kann entscheiden, ob die nötigen Ausgangsvoraussetzungen vorliegen, damit das operative Einsetzen eines künstlichen Gelenks sinnvoll erscheint. Die gute Beweglichkeit, die anschließend möglich ist, ist sicherlich ein Pluspunkt. Allerdings besteht die Gefahr, dass sich die Prothese im Laufe der Jahre zunehmend lockern und quasi ausleiern kann. In der Praxis bedeutet dies, dass Prothesen nur eine begrenzte Zeit haltbar sind, bis eine Anschlussoperation erforderlich wird. Außerdem können Prothesen nicht beliebig belastet werden.
Vollprothesen kommen aufgrund der eben genannten Nachteile bei diesem Krankheitsbild nur selten zum Einsatz. Anders sieht es hingegen bei beweglichen Oberflächenersatzprothesen aus. Diese Teilprothesen dienen den Patienten als Knorpelersatz. Nur einer der beiden Gelenkpartner wird im Rahmen der Operation mit einem synthetischen Oberflächenersatz ausgestattet. Auf die natürliche Gelenkpfanne wirkt sich dieser Eingriff nicht aus, sodass es sich um ein vergleichsweise knochenschonendes Verfahren handelt.
Da die Bewegungsfreiheit des großen Zehs bei dieser Operation entweder nahezu oder komplett erhalten werden kann, können Frauen im Anschluss an den Eingriff wieder Absatzschuhe tragen. Ist die Zerstörung beider Gelenkflächen durch die Arthrose jedoch weit vorangeschritten, sind die betroffenen Patienten keine guten Kandidaten für diese Art der Teilprothese. Eine gute Knochendichte ist eine weitere wichtige Grundvoraussetzung für diesen Eingriff.
Während eine selektive Gelenkversteifung (Arthrodese) vor allem bei jüngeren Patienten mit Hallux rigidus zum Einsatz kommt, ist die Keller-Brandes-Operation eher für ältere Patienten geeignet. Dies hat damit zu tun, dass ein bis zwei Drittel des Knochens des Großzehengrundglieds bei diesem Eingriff entfernt werden. Daneben trägt der Operateur auch die knöchernen Überstände, die durch die Arthrose entstanden sind, ab. Bei der Cheilektomie bleibt die Gelenkstruktur im Wesentlichen intakt. Dies ist bei dem Keller-Brandes-Verfahren ausdrücklich nicht der Fall.
Daher gilt es die Vor- und Nachteile dieser OP mit Bedacht abzuwägen. Die Knochenstrukturen, die den Patienten Schmerzen bereiten, werden entfernt. Gleichzeitig sind dies die Strukturen, welche die Patienten bislang bei ihrer Bewegung eingeschränkt haben. Nichtsdestotrotz wiegen die Nachteile ebenso schwer. Schließlich wird die Großzehe durch diesen Eingriff verkürzt. Dies ist optisch wenig ansprechend. Auch auf die Fußmuskulatur kann sich dieser Eingriff negativ auswirken. Dies gilt insbesondere für den Musculus flexor hallucis brevis. Im Anschluss an diese Operation sind viele Patienten kaum mehr in der Lage, ihren Fuß nach vorne/unten zu beugen. Gleichzeitig bedeuten die in Mitleidenschaft gezogenen Muskeln, dass das Gelenk an Stabilität verliert. In der Summe führen diese Vor- und Nachteile somit dazu, dass diese Art der Operation nur für die folgenden Patienten zu empfehlen ist:
Jüngere, sportlich aktive Patienten werden diese Art des Eingriffs hingegen umgehen wollen.
Die meisten Patienten mit Hallux rigidus werden sich früher oder später einer Operation unterziehen. Dies muss jedoch nicht zwingend so sein. Tatsächlich ist es erstaunlich, wie lange einigen Patienten eine rein konservative Therapie ausreicht. Die verschiedenen konservativen Ansätze sind vor allem dazu da, um die Schmerzen, die mit diesem Krankheitsbild einhergehen, erträglich zu machen.
Sofern eine Operation nicht aus Gründen der Schmerzlinderung angestrebt wird, können die Betroffenen mit speziellem orthopädischem Schuhwerk auch ohne eine Operation auskommen. Dies setzt jedoch voraus, dass sie mit der eingeschränkten Funktion ihres großen Zehs leben können und ihre Füße nicht übermäßig belasten möchten. Für junge, sportlich aktive Menschen kommt dieser Weg daher eher nicht in Betracht.
aktualisiert am 02.09.2019