Hämangiome stellen in den meisten Fällen glücklicherweise keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen dar. Sie verursachen aber indirekt Probleme, beispielsweise indem sie auf Sinnesorgane drücken. Auf diese Weise können Nerven oder auch der Augapfel und die Zunge ernsthaft geschädigt und in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Meist stehen jedoch andere Probleme im Vordergrund. Für viele Betroffene ein sehr belastender Gesichtspunkt ist der kosmetische Aspekt. Gerade bei sehr jungen Menschen, bei denen die Sozialisation noch in vollem Gange ist, kann es zu Störungen der Persönlichkeitsentwicklung und einem erheblichen Leidensdruck kommen. Tritt ein Hämangiom an prominenter Stelle im Gesicht oder Halsbereich auf, gibt es nicht selten Anlass zur Ausgrenzung und Ablehnung des an sich schon leidgeplagten Kindes. In diesen Fällen können die Betroffenen oder deren Angehörige auf kosmetische Produkte zurückgreifen, die unschöne Gewebewucherungen überdecken und im Idealfall gänzlich unscheinbar machen.
Hämangiome sind zumeist farblich von ihrer Umgebung deutlich abgesetzt und auch erhaben. Vor allem im Bereich des Halses und des Gesichts ziehen derartige Auffälligkeiten die distanzierten Blicke der Mitmenschen ungewollt an. Vor allem bei einer größeren Ausdehnung ist diesen unerwünschten Blickfängen mit herkömmlicher Kosmetik kaum beizukommen. In diesen Fällen bringen sich Produkte mit einer erhöhten Pigmentdichte ins Spiel, die für diese Aufgaben weitaus besser geeignet sind.
Die stark überdeckende Schminke wird auch als Camouflage bezeichnet. Ursprünglich stammt dieser Begriff aus dem Militärischen und bezeichnet unterschiedliche Methoden der Tarnung. Charakterisiert sind die zur Camouflage geeigneten Produkte durch eine stark erhöhte Pigmentdichte, die eine ebenso starke Deckkraft mit sich bringt. Darüber hinaus sind die zumeist auf Wachs-Öl-Basis aufbauenden Kosmetika resistent gegenüber Umwelteinflüssen und den eigenen Körperflüssigkeiten wie Tränen oder Schweiß.
Handelt es sich um die Kaschierung schwerwiegender Hautfehler, ist auch von medizinischer Camouflage die Rede. Nach der farblichen Neutralisierung durch das Aufbringen einer Komplementärfarbe können mithilfe eines plastischen Präparats Unebenheiten wie beispielsweise ein erhabenes Hämangiom kaschiert werden. Anschließend wird dann die eigentliche überdeckende Camouflage-Creme aufgetragen. Zum Schluss folgt noch eine Fixierung mit Puder oder Spray, um eine möglichst lange Haltbarkeit zu erreichen. Auch zum Entfernen der Schminke stehen spezielle Reinigungspräparate bereit, die in der Lage sind, eine derart hohe Pigmentdichte aufzulösen.
Bei der Kaschierung krankheitsbedingter kosmetischer Auffälligkeiten handelt es sich um keine Heilbehandlungen im eigentlichen Sinne. Dennoch besteht die Möglichkeit, sich die Kosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Besonders groß sind die Chancen auf eine Rückerstattung, wenn ein Arzt die Präparate rezeptiert hat. Häufig wird jedoch zusätzlich ein psychologisches Gutachten verlangt. In diesem wird dem Betroffenen die Notwendigkeit der kosmetischen Maßnahmen bescheinigt, da ansonsten die Gefahr psychischer Schäden besteht. Letzten Endes handelt es sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung seitens der Krankenkasse. In jedem individuellen Fall wird geprüft, ob eine Erstattung genehmigt wird oder nicht. Dies gilt für private und gesetzliche Kassen gleichermaßen.
aktualisiert am 11.11.2016