Hämangiome sind unkontrollierte Wucherungen der Blutgefäße. Sie können sich im menschlichen Körper überall dort bilden, wo es auch Blutgefäße gibt. Die begriffliche Unterscheidung von Hämangiom und Kavernom ist in der Literatur nicht eindeutig. Vor allen Dingen in englischsprachigen Beiträgen werden beide Begriffe synonym verwendet, es gibt viele Überschneidungen. Eine Bezeichnung für ein Blutschwämmchen mit hohlraumartig erweiterten Blutgefäßen im Bereich des Gehirns oder des Rückenmarks ist das zerebrale Kavernom. Durch das Vorkommen in diesen äußerst empfindlichen Bereichen ist die Auswahl möglicher Behandlungsmethoden beschränkt.
Hämangiome im Bereich des Gehirns können zahlreiche Symptome verursachen, die eine Behandlung unumgänglich machen. Die größte Gefahr, die von zerebralen Kavernomen ausgeht, ist ihre Neigung zu bluten und bei einem Wachstum auf das umgebende Gehirn zu drücken. Hierdurch kann es zu den unterschiedlichsten neurologischen Ausfallerscheinungen kommen. Das Spektrum reicht von Lähmungen über Gefühlsstörungen bis hin zu Sprachstörungen. Durch Einblutungen in tiefen Hirnbereichen, beispielsweise dem Hirnstamm, kann es zu schwerwiegenden Störungen kommen. Ist die Hirnrinde betroffen, ist die Epilepsie eine mögliche resultierende Erkrankung. Unglücklicherweise neigen besonders diejenigen Kavernome erneut zu Blutungen, bei denen es bereits in der Vergangenheit zu einer Blutung gekommen ist.
Bei unsymptomatischen Kavernomen, die also keinerlei Beschwerden verursachen, wird eine abwartende Haltung eingenommen. Können die Symptome unzweifelhaft mit einem Kavernom in Verbindung gebracht werden, führt an einer operativen Entfernung oft kein Weg vorbei.
Die Wucherung der kleinen Blutgefäße in Form von Blutschwämmchen bei Neugeborenen und Säuglingen bildet sich meist von selbst wieder zurück und verursacht keinerlei Beschwerden. Im Fall der zerebralen Kavernome trifft das nicht zu. Durch die teils gravierenden Symptome und drohende irreparable Schädigungen wichtiger Körperfunktionen wird die ansonsten übliche abwartende Haltung zugunsten eines operativen Eingriffs zurückgestellt. Dies gilt allerdings nur für auffällige Kavernome, die beispielsweise schnell wachsen oder bereits schon einmal geblutet haben. Bleibt ein Kavernom klein und unauffällig, wird auch in diesen Fällen aufgrund des Gefährdungspotenzials durch eine Operation ärztlicherseits lieber beobachtet und abgewartet.
Allerdings muss auch abgewägt werden, wie stark die umgebenden Bereiche des Gehirns durch eine Operation gefährdet wären. Deshalb muss in einigen Fällen von Kavernomen auf eine Operation verzichtet werden und das Risiko von späteren Folgen der Erkrankung in Kauf genommen werden.
In Einzelfällen kann eine radiochirurgische Therapie (Bestrahlung) des Kavernoms als Behandlungsalternative in Frage kommen. Die Methode wird im Allgemeinen jedoch nicht empfohlen.
aktualisiert am 19.03.2018