Der gynäkologische Abstrich ist eine Untersuchung, um Zellen vom Muttermund (Gebärmutterhals) für eine mikroskopische Untersuchung zu gewinnen. Eine andere Bezeichnung für die Untersuchung ist Papanicolaou-Abstrich oder Pap-Test. Mit dem gynäkologischen Abstrich ist eine Erkennung eines Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) und der Vorstufen möglich.
Ein weiterer möglicher Abstrich, der in der Gynäkologie genommen werden kann, dient der Feststellung von Krankheitserregern. So können Bakterien oder Pilze als Ursache für Scheidenentzündungen nachgewiesen werden.
Der gynäkologische Abstrich (Pap-Test) erfolgt meist im Rahmen einer gynäkologischen Krebsfrüherkennung. Diese Vorsorgeuntersuchung wird routinemäßig bei Frauen ab 20 Jahren vorgenommen und jedes Jahr einmal wiederholt. Manchmal wird der Abstrich aber auch außerhalb dieser Früherkennung genommen. Wenn sich in einer vorherigen Abstrichuntersuchung Auffälligkeiten zeigten, wird diese nun in kürzeren Zeitintervallen vorgenommen. Bisweilen wird der gynäkologische Abstrich auch durchgeführt, wenn der Verdacht auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) vorhanden ist oder sichergegangen werden soll, dass kein Befall vorliegt.
Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) ist eine Krebserkrankung von Frauen, die vergleichsweise häufig auftritt. Der hauptsächliche Risikofaktor ist eine Infektion mit dem Virus HPV 16 oder 18 (Humanes Papillom-Virus). Weitere Risikofaktoren sind allerdings auch Zigarettenrauch oder häufige Schwangerschaften.
Die Symptomatik kann z. B. beinhalten, dass ein lang andauernder, bisweilen stinkender Vaginalausfluss besteht, Blutungen außerhalb der normalen Menstruation oder nach einem Geschlechtsverkehr stattfinden oder vergrößerte Leistenlymphknoten vorliegen. Da es sich beim Zervixkarzinom um einen bösartigen Tumor handelt, kann es zur Absiedlung von Zellen kommen, die in einem anderen Körperbereich Tochtergeschwülste (Metastasen) bilden. Der Gebärmutterhalskrebs verläuft zu etwa 25 Prozent tödlich.
Ein gynäkologischer Abstrich wird des Weiteren bei einer Scheidenentzündung vorgenommen, wenn die Erreger bestimmt werden sollen.
Zunächst müssen die Zellen für die Untersuchung gewonnen werden. Dies geschieht durch einen Abstrich am Muttermund. Im Labor erfolgt eine Anfärbung mit der speziellen Papanicolaou-Färbung und die Beurteilung unter dem Mikroskop.
Es gibt eine Klassifikation nach Papanicolaou, nach der die Zellbefunde unterteilt werden.
Die Beurteilung richtet sich nach dem folgenden Schema:
Nach Einordnung in die Klassifikation lassen sich die weiteren Maßnahmen planen.
Falls der gynäkologische Abstrich bei einer Scheideninfektion vorgenommen wird, lassen sich Bakterien oder Pilze als Krankheitserreger im Labor nachweisen. Das ist z. B. durch mikroskopische Betrachtung und durch eine Bakterienkultur möglich.
Der Termin für den gynäkologischen Abstrich sollte außerhalb der Regelblutung liegen. Vor dem Abstrich sollte für zwei Tage kein Geschlechtsverkehr ausgeübt werden, da ansonsten ein falsches Ergebnis herauskommen könnte. Ebenso sollte für zwei Tage kein Tampon verwendet werden und keine zu starke Intimhygiene ausgeübt werden.
Mit einem Spatel, einem Wattestäbchen oder einem Bürstchen werden vom Muttermund beziehungsweise Gebärmutterhals Zellen gewonnen. Bisweilen erfolgt auch eine Gewinnung von Zellen der Scheideninnenwand. Die Zellen werden auf einen Objektträger gebracht, eine kleine Glasscheibe, das der Untersuchung unter dem Mikroskop dient. Dieser Objektträger wird dann in ein Labor gegeben, dort angefärbt und einer mikroskopischen Untersuchung unterzogen. Das Ergebnis wird dem Arzt mitgeteilt, sofern er nicht selbst die Mikroskopie durchgeführt hat.
Es können leichte Blutungen und mäßige Schmerzen vorkommen. Ansonsten bestehen keine Risiken bei einem Pap-Test.
Der Pap-Test wird als sinnvolle Standardmethode innerhalb der Früherkennungsuntersuchung beim Gynäkologen vorgenommen. Im selben Rahmen erfolgt z. B. auch eine gynäkologische Untersuchung zur Beurteilung der Geschlechtsorgane. Gegebenenfalls empfiehlt sich auch eine Kolposkopie, bei der die Genitalien mit einer speziellen Vergrößerung betrachtet werden. Ein HPV-Test kann zur Überprüfung vorgenommen werden, ob eine Infektion mit dem Humanen Papillom-Virus vonstatten gegangen ist.
Sollten im Pap-Test Auffälligkeiten bei den Zellen gefunden werden, so werden andere Untersuchungen notwendig. Dazu gehört die Entnahme einer Gewebeprobe (Biopsie), damit eine feingewebliche Untersuchung (Histologie) stattfinden kann. Die Biopsie erfolgt nicht selten durch das kegelförmige Herausschneiden von Muttermundgewebe, was als Konisation bezeichnet wird. Angezeigt sind oft auch bildgebende Untersuchungen, beispielsweise Röntgen, Ultraschall, Computertomographie (CT) oder Kernspintomographie (MRT).
aktualisiert am 22.03.2018