Eine Gürtelrose (Herpes Zoster) kann erhebliche Folgen haben. Wird die Erkrankung nicht rechtzeitig behandelt, können beispielsweise die Nervenschmerzen noch nach dem Abheilen der Gürtelrose bestehen bleiben. Zudem stellt eine Gürtelrose im Kopf- und Gesichtsbereich eine ernste Gefahr dar. Unter Umständen kann es zur Erblindung oder zu Gehörschäden kommen. Die Gürtelrose tritt zumeist in einem fortgeschrittenen Alter des Patienten auf. Daher sind vor allem Personen ab dem 50. Lebensjahr gefährdet. Um das Risiko einer Gürtelrose zu senken, kann eine spezielle Impfung durchgeführt werden. Seit Mai 2018 ist ein neuer Impfstoff gegen die Gürtelrose verfügbar, der sich für ältere und immungeschwächte Patienten anbietet. Hierbei handelt es sich um einen Totimpfstoff. Die Impfung ist daher für Personen mit schweren Grunderkrankungen geeignet.
Ursprünglich wird gegen die Gürtelrose ein Impfstoff mit der Bezeichnung Zostavax® eingesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Variante des Impfstoffs gegen die Windpocken. Die Windpockenimpfung ist generell auf Kinder ausgelegt, da diese Erkrankung zumeist im Kindesalter auftritt. Bei diesen Impfstoffen gegen die Windpocken und gegen die Gürtelrose handelt sich um Lebendimpfstoffe, die für Menschen mit schwachem Immunsystem eine erhebliche Gefahr darstellen können. Zostavax® sollte Patienten mit einer Immunschwächung, mit schweren Erkrankungen oder im hohen Alter nicht verabreicht werden. Lebendimpfstoff bedeutet, dass das Impfpräparat lebende Viren in einer abgeschwächten Form enthält. Der im Zostavax® zur Impfung gegen Gürtelrose enthaltene Virusstamm entspricht grundlegend dem, welcher im Impfstoff gegen die Windpocken enthalten ist. Bei beiden Impfstoffen greifen die Hersteller auf dasselbe Produktionsverfahren zurück.
Der Umstand, welcher für eine Gürtelrose-Impfung spricht, ist die Gefahr, die von dieser Krankheit ausgehen kann. In vielen Fällen verläuft eine Gürtelrose harmlos und ohne Folgen. Die Patienten zeigen die typischen Symptome wie den gürtelförmigen Hautausschlag am Rumpf und eventuell Nervenschmerzen in diesem Bereich. Zudem können allgemeine Krankheitsgefühle auftreten. Mit der fachgerechten Behandlung mit einem antiviralen Medikament und einer Salbe gegen den Hautausschlag sollte die Krankheit nach sechs Wochen ausgeheilt sein. Bei einigen Patienten treten ernste Komplikationen durch die Gürtelrose auf. Eine typische Folge der Gürtelrose ist beispielsweise die Post-Zoster-Neuralgie (PZN). Hierbei bleiben starke Nervenschmerzen über die eigentliche Erkrankung hinaus bestehen. Diese Schmerzen können nur schwer behandelt werden und stellen eine erhebliche Belastung für die Patienten dar. Des Weiteren kann eine Gürtelrose zur Blindheit und zu Hörschäden führen, sofern sich die Gürtelrose im Gesicht und am Kopfbereich einfindet. Lähmungen, eine Lungenentzündung, Entzündungen der Leber, des Gehirns, des Rückenmarks und der Hirnhäute sind ebenfalls mögliche Folgen. Unter Anbetracht dieser möglichen Komplikationen der Gürtelrose bewirkt die Impfung gegen die Erkrankung eine Risikominderung. Der Totimpfstoff gegen das Varizella-Zoster-Virus zeigt eine Wirksamkeit von über 90 Prozent auf. Die Impfung mit diesem Präparat namens Shingrix® kann generell altersunabhängig (abgesehen von Kindern) und wie erwähnt bei Patienten mit einer Immunschwäche erfolgen.
Der bisher verfügbare Impfstoff Zostavax® gegen das Varizella-Zoster-Virus zeigt nicht immer die gewünschte Wirkung auf. Bei Patienten über 80 Jahren sinkt die Wirksamkeit des konventionellen Impfstoffs auf 20 Prozent. Patienten dieser Altersklasse bietet der Lebendimpfstoff daher keinen umfassenden Schutz gegen die Gürtelrose. Der Lebendimpfstoff kann allgemein im Schnitt jede zweite Gürtelrosenerkrankung verhindern. Der seit 2018 verfügbare Totimpfstoff Shingrix® bietet hingegen Patienten im fortgeschrittenen und hohen Alter einen vielversprechenden Schutz. Zudem ist dieser Impfstoff bei weitem verträglicher als der Lebendimpfstoff. Die Impfung wird zwei Mal im Abstand von mindestens zwei Monaten durchgeführt und kann parallel zu einer Grippeimpfung erfolgen.
Die Windpocken und die Gürtelrose werden beide durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst. Die Windpockenimpfung im Kindesalter schützt nicht vor der Gürtelrose im Alter. Im günstigen Fall verläuft die Gürtelrose bei Patienten mit Windpockenimpfung weniger schwer. Selbst bei Patienten, die bereits einmal an einer Gürtelrose erkrankt sind, kann die Krankheit erneut ausbrechen. Drei bis fünf Prozent dieser Patienten erkranken ein zweites Mal an der Gürtelrose. Statistisch gesehen erkrankt jeder dritte Mensch heute an der Gürtelrose. Der größte Risikofaktor hierbei ist das Alter der Patienten. Das Immunsystem des Menschen unterliegt ebenso dem Alterungsprozess wie der restliche Körper. Somit sinkt der Immunschutz im fortgeschrittenen Alter ab. Das Immunsystem tut sich im hohen Alter schwer, Krankheitserreger effektiv abzuwehren. Im Alter von 50 Jahren sind 99 Prozent aller Menschen bereits einmal mit dem Varizella-Zoster-Virus in Kontakt gekommen. Das Virus hat bei den meisten Menschen in jungen Jahren die Windpocken ausgelöst und „schläft“ über viele Jahre inaktiv in bestimmten Nervenknoten (Ganglien). In einem fortgeschrittenen Alter kann das Immunsystem das Virus oft nicht mehr in diesem inaktiven Zustand halten. Aus diesem Grund erkranken vor allem ältere Menschen an der Gürtelrose.
Unter Anbetracht des neuen Totimpfstoffs sollte die Impfung gegen die Gürtelrose noch einmal neu überdacht werden. Der Impfstoff bietet vor allem für Patienten ab einem Alter von 50 Jahren einen guten Schutz gegen die Gürtelrose. Selbst im hohen Alter verliert der Impfschutz nicht seine Wirkung. Im direkten Vergleich zu dem bisher verfügbaren Lebendimpfstoff spricht dies in den meisten Fällen für eine Impfung gegen die Gürtelrose. Hinzu kommt, dass die Gürtelrose vor allem im hohen Alter nicht ungefährlich ist. Die Risiken auf Folgen durch die Gürtelrose lassen sich durch die Impfung erheblich reduzieren. Da die STIKO (Ständige Impfkommission) bislang keine Empfehlung für die Gürtelrose-Impfung ausspricht, müssen die Kosten selbst getragen werden, es sei denn, die Krankenversicherung willigt einer Übernahme ein.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/55145/Zostavax-Erster-Impfstoff-gegen-Guertelrose
aktualisiert am 30.08.2021