Wissensstand, Toleranz und Akzeptanz für Trans-Identitätsprobleme nehmen ständig zu. Dennoch ist eine Geschlechtsanpassung ein komplizierter Weg für Betroffene. Folgende Schritte gehören dazu:
Zwei voneinander unabhängige Gutachten nach der Psychotherapie ermöglichen die amtliche Änderung von Vornamen und Personenstand.
Die gängige Bezeichnung einer „Geschlechts-Identitätsstörung“, empfinden Patienten als irreführend oder gar diskriminierend. Dabei ist es für sie selbst wie für Psychologen und Mediziner nicht leicht, die Grenze zu ziehen: Liegt eine Störung vor? Wann befindet sich ein Mensch im falschen Körper? Wann überwiegen bestimmte sexuelle Orientierungen? Wann ist der Wunsch nach einer anderen Geschlechtsidentität unbeirrbar und konstant?
Neueste Erkenntnisse legen nahe, dass Transsexualität oder Trans-Identität eine ungewöhnliche Variante des „Normalen“ darstellen. Ein Zusammenhang zwischen Transsexualität und psychischen Störungen besteht nicht.
Transgender-Personen empfinden es bereits als Erleichterung, in die Geschlechts-Rolle zu schlüpfen, mit der sie sich identifizieren. Ignorieren Betroffene ihre eigentliche Identität und Zugehörigkeit zum empfundenen Geschlecht, droht lebenslanger Leidensdruck. Wer sich als transsexuell oder als Transgender-Person sieht, sollte nach Selbsthilfegruppen und Informationsportalen im Internet suchen. Auch Eltern von Betroffenen finden hier Rat. Zahlreiche Gruppen und Verbände liefern wichtiges Material. Krankenkassen, Haus- und Fachärzte helfen weiter: Ihnen liegt ein Leitfaden vor.
Ausschlaggebend für eine Übernahme der Behandlung durch die Krankenkasse sind zwei voneinander unabhängige Gutachten. Diese, die dazugehörige offene Psychotherapie und die eventuell daran anschließende Hormontherapie können bereits bei Minderjährigen begonnen werden.
aktualisiert am 09.02.2017