Spricht ein Mediziner von einer Arthrodese nach Lapidus, so handelt es sich dabei um ein spezielles Operationsverfahren. Dieses wurde nach dem amerikanischen Arzt Paul Lapidus benannt, der das Verfahren zur Mitte des 20. Jahrhunderts zur Behandlung bei schweren Fällen von Hallux valgus entwickelte. Dieses Krankheitsbild führt zu einer Fehlstellung des Großzehs. Bei der Operation nach Lapidus wird nicht nur der eigentliche Eingriff am Großzehengrundgelenk vorgenommen, sondern es erfolgt auch eine Gelenkversteifung (Arthrodese) an einem anderen Gelenk des Fußes, dem Tarsometatarsalgelenk.
Die Bezeichnung Hallux valgus meint eine Schiefstellung des großen Zehs, die je nach Ausprägung zu starken Schmerzen führen kann. Der große Zeh zeigt dabei mit der Spitze in Richtung der anderen Zehen und es bildet sich ein auffälliger Ballen am inneren Fußrand. Viele Betroffene klagen über Gehbehinderungen, die einen Verlust an Lebensqualität bedeuten und eine Operation verlangen. Der Ballenzeh, wie die Bezeichnung Hallux valgus im Volksmund lautet, kann verschiedene Ursachen haben:
Der Ballenzeh ist ein verbreitetes Krankheitsbild und die Fehlstellung ist mit bloßem Auge zu erkennen. Im Laufe der Zeit wird bei vielen Betroffenen die Ausprägung des Hallux valgus immer stärker. Damit Betroffene wieder Freude am Gehen erleben und keine Schmerzen mehr verspüren, entscheiden sich viele Ärzte für die operative Korrektur des Ballenzehs.
Es existieren derzeit rund 150 verschiedene Verfahren, um die Fehlstellung eines Hallux valgus zu korrigieren. Für welche Methode sich der Arzt letztlich entscheidet, hängt einerseits von seiner eigenen Erfahrung als auch andererseits von der Situation des Patienten ab.
Bei einer Arthrodese nach Lapidus wird das erste Tarsometatarsalgelenk bewusst durch den Arzt versteift. Dieses Gelenk befindet sich zwischen der Fußwurzel und dem ersten Mittelfußknochen. Zusätzlich zur Versteifung wird der Chirurg die Gelenkkapsel am Großzehengrundgelenk rekonstruieren und die Sehne um das Großzehengrundgelenk wiederherstellen. Diese Schritte sind bei jeder Korrektur des Hallux valgus notwendig. Die Operation zur Lapidus-Arthrodese geschieht entweder unter regionaler Betäubung des Fußes oder unter Narkose.
Für eine Arthrodese nach Lapidus sprechen folgende Gründe (Indikationen) bei den Betroffenen:
Weiterhin bietet die Arthrodese nach Lapidus einige Vorteile:
Neben den zahlreichen Verfechtern der Lapidus-Arthrodese gibt es auch jede Menge Kritiker. Verschiedene Risiken und Komplikationen sprechen gegen das beschriebene Verfahren. So ist das Risiko nach einer Lapidus-Arthrodese erhöht, dass die angestrebte Knochenheilung nicht stattfindet. Stattdessen bildet sich ein Falschgelenk aus, das in der Fachsprache als Pseudarthrose bezeichnet wird. Dieses Risiko liegt bei rund 5 Prozent, kann jedoch durch verbesserte Techniken und bessere Hilfsmittel auf bis zu 2 Prozent gesenkt werden. So war es früher der Normalfall, dass bei einer Lapidus-Arthrodese das Gelenk mit Schrauben fixiert wurde. Verschiedene Untersuchungen haben jedoch nachweislich bestätigt, dass stattdessen die Fixierung mit Platten für eine deutlich bessere Stabilität sorgt. Sollte es tatsächlich zu einer solchen Pseudarthrose kommen, kann auch das Falschgelenk versteift werden, sodass sich die Folge beheben lässt.
Ein anderes Risiko ist die Möglichkeit eine Überkorrektur, die zu einer erneuten Fehlstellung führt. Allerdings ist das Risiko einer erneuten Fehlstellung bei einer Arthrodese nach Lapidus geringer als bei anderen Verfahren zur operativen Korrektur. Welches Operationsverfahren letztlich am meisten Vorteile bringt, wird der Arzt gemeinsam mit dem Patienten besprechen. Er wird sowohl den jeweiligen Nutzen als auch die Risiken nennen und dementsprechend eine Entscheidung fällen.
Nach einer Operation nach Lapidus trägt der Patient für sechs bis acht Wochen einen Spezialschuh mit versteifter Sohle. Über Monate kann es weiterhin leicht zu Schwellungen des Fußes kommen. Daher empfiehlt sich später das Tragen eines weiten und weichen Schuhs. Die Krankschreibung richtet sich nach den noch bestehenden Beschwerden sowie nach der ausgeübten Tätigkeit. Betroffene, die einer Büroarbeit nachgehen, sind in der Regel für zwei Wochen krankgeschrieben. Langes Stehen ist frühestens nach acht Wochen problemlos möglich, sodass Patienten mit entsprechenden Berufen für diese Dauer als krank gelten. Bei körperlich belastenden Arbeiten sind Operierte für circa drei Monate arbeitsunfähig. Zu beachten ist darüber hinaus, dass bis zur Heilung des Fußes Autofahren nicht möglich ist (außer bei einer linksseitigen Operation und Automatikschaltung).
aktualisiert am 16.11.2023