Eine operative Gelenkversteifung (Arthrodese) kann angezeigt sein, wenn ein Gelenk sehr stark geschädigt ist und Schmerzen bestehen. Die Versteifung verhindert jede Bewegung im operierten Gelenk. Diese unwiederbringlichen Einschränkungen können in Kauf genommen werden, wenn andere Behandlungsmethoden keine Besserung bewirkt haben und weitere Möglichkeiten nicht in Frage kommen. Die Starrheit des Gelenks wird dadurch bewirkt, dass die angrenzenden Knochen so behandelt werden, dass sie miteinander verwachsen. Um die Knochen aneinander zu fixieren, kommen ähnliche Materialien zum Einsatz wie bei einem Knochenbruch.
Der Eingriff kann vor allem an der Schulter, am Ellenbogen, am Handgelenk, am Hüftgelenk, am Knie oder am oberen oder unteren Sprunggelenk sinnvoll sein. Das Gelenk, das versteift werden soll, ist dann in aller Regel so stark beeinträchtigt, dass es seine Funktion nicht mehr erfüllen kann und bei Bewegungen starke Schmerzen verursacht. Eine Gelenkzerstörung in solchem Ausmaß kann durch verschiedene Erkrankungen bedingt sein. Dazu gehören unter anderem Arthrose (Gelenkverschleiß), Gelenkentzündungen wie Gelenk-Rheuma (Rheumatoide Arthritis, Chronische Polyarthritis) oder Entzündungen durch Krankheitserreger (z. B. Bakterien), Verletzungen und Fehlstellungen.
Veränderungen in Gelenken, die durch Abnutzungserscheinungen entstehen, werden als Arthrose bezeichnet. Dies kann durch ein hohes Alter und durch starke Belastung des jeweiligen Gelenks bedingt sein, z. B. bei der Arbeit und im Sport oder durch Fehlstellungen. Manchmal sind auch Stoffwechselerkrankungen oder Erbfaktoren ursächlich.
Entzündliche Gelenkveränderungen können durch Krankheitserreger bedingt sein, z. B. Bakterien, Viren oder Pilze, oder weitaus häufiger durch Autoimmunprozesse. Dies sind Vorgänge, bei denen Gewebe durch die körpereigene Abwehr angegriffen wird. Im Gelenk äußert sich dies als Rheumatoide Arthritis (Chronische Polyarthritis).
Gelenkverletzungen können durch unterschiedliche Unfallmechanismen entstehen, beispielsweise Überdehnung und Überstreckung oder Verdrehung eines Gelenkes.
Bei einer Arthrose (Gelenkverschleiß) kann es zu einer Bewegungseinschränkung bis hin zur Steifheit des Gelenks kommen. Schmerzen treten häufig auf.
Eine Gelenkentzündung (Arthritis, z. B. Rheumatoide Arthritis) äußert sich ebenfalls als Schmerzen und Beweglichkeitsminderung. Es kommt zu einer Verformung, die oft äußerlich sichtbar ist, z. B. eine Abweichung von der geraden Linie.
Diese und weitere Erkrankungen sowie Schäden durch Verletzungen können das Gelenk mehr oder weniger zerstören und in seiner Funktion schwer beeinträchtigen. Es bestehen oft dann starke Schmerzen, vor allem beim Versuch, das Gelenk zu bewegen.
Nach einer Befragung des Patienten (Anamnese) erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung. Verschiedene Handgriffe und Untersuchungstechniken können dabei durchgeführt werden. In bildgebenden Verfahren, z. B. Röntgen, Ultraschall, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT), können Veränderungen erkannt werden. Wichtig ist in bestimmten Fällen (z. B. beim Verdacht auf Rheumatoide Arthritis) eine Blutuntersuchung. In einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) können krankhafte Veränderungen über ein optisches Gerät gesehen und beurteilt werden.
Verschiedene Gelenkerkrankungen weisen oft ähnliche Symptome auf und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Es muss eine Unterscheidung nach der Ursache erfolgen. Wichtig ist es, zu untersuchen, ob das Gelenk überhaupt versteift werden muss oder nicht.
Bei den Erkrankungen der Gelenke können zunächst verschiedene Behandlungsmethoden zum Einsatz kommen. Nichtoperative Behandlungen, die bei verschiedenen Gelenkerkrankungen vorgenommen werden, sind unter anderem eine Ruhiglagerung, Krankengymnastik sowie die Gabe von Medikamenten.
Wenn die anderen Behandlungsmethoden keine wesentliche Besserung mehr ergeben und der Patient unter den Beschwerden leidet, kann oft eine Gelenkversteifung (Arthrodese) durchgeführt werden. Ziel ist es, dass der Patient keine Schmerzen mehr verspürt und das Bein oder den Arm wieder zumindest in einem eingeschränkten Rahmen gebrauchen kann.
Die Operation zur Gelenkversteifung kann in Vollnarkose oder in Regionalanästhesie (Schmerzausschaltung eines größeren Körperbereiches) erfolgen. Oftmals wird am Arm oder am Bein eine stramme Manschette angelegt, um die Durchblutung vorübergehend zu stoppen (Blutsperre). Damit können Blutungen verringert und die Sicht auf den Operationsbereich gebessert werden.
Der Gelenkraum wird eröffnet und ein Zugang zu den Gelenkflächen geschaffen. Knorpel und anderes Gewebe wird entfernt, so dass die angrenzenden Knochen direkt zusammenwachsen können. Der Heilungsprozess, der bezweckt wird, ist analog zu einer Einheilung bei einem Knochenbruch. Um eine möglichst günstige Stellung der beteiligten Knochen gegeneinander zu erreichen, werden diese fest miteinander verbunden. Dies geschieht durch Fremdmaterialien (meist aus Metall). Es können Schrauben und Platten verwendet werden, aber auch eine Art Nagel. Gegebenenfalls muss ein so genannter Fixateur externe angelegt werden, eine Verbindungsstruktur, die sich außerhalb des Körpers befindet und ein äußeres Metallgestell beinhaltet, das mit Schrauben an den Knochen befestigt wird.
Am Ende des Eingriffs wird ein Verband angelegt. Es kann auch ein Gips, eine Schiene oder anderes zusätzlich stabilisierendes Verbandmaterial notwendig sein.
Je nach Befund können eventuell die Fremdmaterialien später wieder herausgenommen werden. Beschwerden können es bisweilen auch notwendig machen, dieses Material zu entfernen.
Eine weitere operative Möglichkeit, ein funktionsuntüchtiges Gelenk zu behandeln, ist das Einsetzen einer Prothese. Diese hat den Vorteil, dass das Gelenk beweglich bleibt.
Bisweilen muss zur Stabilisierung der Versteifung Knochengewebe übertragen werden. Das Ursprungsmaterial für eine solche Knochenübertragung wird oftmals aus Beckenknochen genommen. Manchmal wird auch Fremdknochen oder Knochenersatzmaterial verwendet. Bei besonders ausgedehntem Defekt muss bisweilen das Knochengewebe aus den angrenzenden Bereichen nach und nach in den zu überbrückenden Gelenkbereich gezogen werden.
Folge einer Gelenkversteifung ist eine leichte Verkürzung der Gliedmaße. Dies hat normalerweise nur am Bein funktionelle Auswirkungen und kann meist ausgeglichen werden, z. B. durch geeignete Schuheinlagen. Durch die Operation können weitere Strukturen in der Nähe geschädigt werden. Es kann zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Infektionen, Wundheilungsstörungen und Narbenbildungen können auftreten. Durch Verletzung von Nerven kann es unter anderem zu Sensibilitätsstörungen oder Lähmungserscheinungen kommen. Ein Knochenbruch kann während der OP vorkommen. Durch eine eventuelle Blutstauungsmanschette können Druckschäden oder Lähmungen verursacht werden. Die Knochen können in einer ungünstigen Position zueinander einheilen. Manchmal kommt es zu Verschleiß, zur verminderten Beweglichkeit oder zur Steifigkeit von weiteren Gelenken, wenn diese nun anders belastet werden. Knochen und Muskeln können durch die Bewegungseinschränkung schwächer werden. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass es zum so genannten Sudeck-Syndrom kommt, bei dem der Knochen stark abgebaut wird und sich eine schmerzhafte Entzündung ergibt. Eingearbeitetes Fremdmaterial kann bei zu großer Belastung brechen. Allergische Reaktionen jeden Schweregrades sind möglich.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Eine Gelenkversteifung ist eine endgültige Behandlung, die normalerweise nicht rückgängig gemacht werden kann. In der Regel lassen sich besonders schwerwiegende Gelenkschäden damit gut behandeln, und die Schmerzen verschwinden. Es ergibt sich in jedem Fall eine Funktionseinschränkung, da eine Bewegung an der Stelle des Gelenks nicht mehr möglich ist. Nach vorheriger sorgfältiger Abwägung kann dies für den Patienten angenehmer sein, als die starken Schmerzen eines stark krankhaft veränderten Gelenks ertragen zu müssen.
In vielen Fällen müssen Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, vor einer Operation abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Arzt.
Bei stärkeren Schmerzen nach der Operation kann durch den Arzt ein Schmerzmedikament gegeben werden. Nach dem Eingriff muss das betroffene Bein oder der Arm einige Zeit lang besonders geschont werden. Eine Hochlagerung unterstützt den Heilungsverlauf. Die anderen Gelenke sollen viel bewegt werden. Krankengymnastik ist sinnvoll. Gehhilfen können notwendig werden. Sport und andere Aktivitäten mit Belastungseinwirkung auf den betroffenen Bereich dürfen aber erst dann ausgeübt werden, wenn der Arzt keine besondere Gefährdung mehr darin sieht.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen mit Röntgen sind sehr wichtig und sollten gewissenhaft eingehalten werden. Bei Besonderheiten, die auf Komplikationen hindeuten könnten, sollte der Arzt kontaktiert werden, um eine eventuell notwendige Behandlung durchführen zu können.
aktualisiert am 30.09.2022