Eine Untersuchung mit Beurteilung der Gebärmutterschleimhaut von innen mit einem optischen Gerät wird als Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie) bezeichnet. Doch die Spiegelung wird nicht immer nur zur Diagnose durchgeführt. Bei der Gebärmutterspiegelung können auch verschiedene operative Maßnahmen innerhalb der Gebärmutterhöhle getroffen werden. Gegenüber einer Operation durch die Bauchhöhle hat dies den Vorteil, dass der Zugang über einen natürlichen Weg (Vagina und Muttermund) möglich ist und der Eingriff schonender ist.
Eine Gebärmutterspiegelung kann beispielsweise durchgeführt werden, wenn zu starke Regelblutungen auftreten. Diese können unter anderem durch gut- oder bösartige Tumore, Hormonstörungen oder Entzündungen bedingt sein. Eine zu starke Regelblutung wird als Hypermenorrhoe bezeichnet. Des Weiteren können auch Änderungen in der Blutungsfrequenz oder der Dauer der Regelblutung bestehen.
Des Weiteren kann der Eingriff mittels Spiegelung bei gutartigen Tumoren vorgenommen werden. Die häufigsten gutartigen Gebärmutter-Tumore sind Myome, die vom Muskelgewebe ausgehen, sowie Polypen, die aus Schleimhautgewebe entstehen. Gutartige Gebärmutter-Tumore können innerhalb der Wand des Organs liegen (häufig Myome), in den Hohlraum hineinragen oder sogar an einem Stiel hängen. Oftmals bestehen keine Beschwerden bei den Tumoren, es können aber Schmerzen oder veränderte Blutungen auftreten.
Die Patientin wird zunächst befragt. Es erfolgt eine körperliche Untersuchung, unter anderem auch eine gynäkologische Untersuchung mit den Fingern und mit Betrachtung des Scheideninneren. In einer Ultraschalluntersuchung können oft schon Auffälligkeiten erkannt werden. Weitere spezielle Untersuchungen können ebenfalls erfolgen.
Die Spiegelung der Gebärmutter (Hysteroskopie) erfolgt in Vollnarkose, in Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperbereiches) oder in örtlicher Betäubung.
Ein spezielles optisches Gerät (Hysteroskop) wird durch die Scheide und den Gebärmutterhals in die Gebärmutterhöhle eingeschoben. Der Hohlraum wird durch Gas oder auch durch Flüssigkeit offen gehalten. Die Gebärmutterschleimhaut beziehungsweise das Innere der Gebärmutter kann dadurch genau beurteilt werden.
Um weitere Eingriffe durchführen zu können, können durch das Hysteroskop verschiedene Instrumente eingeschoben werden. Je nach Befund können unterschiedliche Maßnahmen vorgenommen werden.
Oftmals stellt sich erst während des Eingriffs das Ausmaß oder die Art der Krankheit heraus. Daher müssen die Maßnahmen dem jeweiligen Befund angepasst werden. Darüber hinaus können Komplikationen dazu führen, dass eine Erweiterung oder Änderung der Operationsmethode vorgenommen werden muss. Eventuell ist ein Übergehen von der Gebärmutterspiegelung in eine Bauchspiegelung (Laparoskopie) oder eine offene Operation erforderlich. Manchmal sind auch mehrere Eingriffe erforderlich.
Nach einer Endometriumablation (Entfernung der Gebärmutterschleimhaut) besteht im Regelfall eine Unfruchtbarkeit der Frau. Dennoch kann eine Schwangerschaft auch danach nicht komplett ausgeschlossen werden, so dass im selben Eingriff gegebenenfalls weitere Maßnahmen getroffen werden können, durch die eine Sterilisation erfolgt.
Eine Hysteroskopie (Spiegelung der Gebärmutter) gilt, auch wenn Operationsmaßnahmen vorgenommen werden, als insgesamt komplikationsarm. Strukturen im Operationsbereich können verletzt werden. So kann es in einzelnen Fällen zu einer Durchstoßung der Gebärmutterwand kommen mit eventuellen weiteren Auswirkungen wie einer lebensgefährlichen Bauchfellentzündung. Es kann zu dauerhaft bestehenden Schädigungen von Gebärmutter und anderen Geschlechtsorganen kommen, wodurch Störungen der Regelblutung oder Unfruchtbarkeit bedingt werden können. Durch Beschädigung von Gefäßen kann es zu Blutungen und Nachblutungen kommen, weniger starke Blutungen verschwinden meist bald von alleine. Infektionen, Wundheilungsstörungen sowie überschießende Narbenbildung können vorkommen. Allergien können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Mit der Endometriumablation (Gebärmutterschleimhaut-Entfernung) können die Blutungen meist eingedämmt oder komplett verhindert werden, allerdings ist es auch möglich, dass dennoch ähnlich starke Blutungen weiterhin bestehen. Nach dem Eingriff besteht in den allermeisten Fällen Unfruchtbarkeit.
Die Prognose nach dem Lösen von Verwachsungen in der Gebärmutter richtet sich nach dem Ausgangsbefund und der Möglichkeit, einen relativ normalen Befund herzustellen. Manchmal muss ein Folgeeingriff vorgenommen werden.
Wurde eine Scheidewand aufgetrennt, kann in aller Regel eine spätere Schwangerschaft problemlos erfolgen.
Myome, Polypen und andere gutartige Tumoren können durch die Operation meist sicher entfernt werden, ein Wiederauftreten (Rezidiv) kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Oftmals müssen Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, weggelassen werden. Dies wird mit dem behandelnden Arzt besprochen.
Falls der Eingriff unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so muss die Patientin beachten, dass sie aufgrund der teils noch bestehenden Medikamentenwirkung für 24 Stunden kein Auto, keine anderen Verkehrsmittel und keine Maschinen selbst bedienen darf. Daher sollte sie sich abholen lassen. Bedeutsame Entscheidungen sollten ebenfalls vertagt werden.
Nach dem jeweiligen Eingriff können verschiedene ärztliche Anweisungen zu beachten sein, z. B. eine körperliche Schonung.
Bei Auffälligkeiten, die auf Komplikationen hinweisen könnten, sollte baldmöglichst der Arzt kontaktiert werden.
aktualisiert am 16.11.2023