Vorhandene Gebärmutterpolypen sollten vom Gynäkologen beobachtet und vor der Schwangerschaft entfernt werden. Zur Entfernung des Polypen wird eine Ausschabung (Kürettage) durchgeführt. Bei einer geplanten Schwangerschaft sollte dieser kleine chirurgische Eingriff berücksichtigt werden, bevor das Paar auf die Empfängnisverhütung verzichtet. Die Patientin muss einkalkulieren, dass der Körper zwei bis drei Monate Zeit braucht, sich von der Ausschabung zu erholen. Erst dann sollte die Befruchtung stattfinden.
Die Entstehung von Polypen in der Schwangerschaft kommt häufig vor und steht möglicherweise in Zusammenhang mit dem erhöhten Östrogenspiegel. Besteht bereits eine Schwangerschaft, wenn der Polyp festgestellt wird, darf der Polyp nicht entfernt werden. Bei einer Entfernung wäre das Risiko einer Infektion oder gar einer Fehlgeburt zu hoch. Auch eine Gebärmutterspiegelung darf während einer Schwangerschaft nicht durchgeführt werden.
Der Polyp kann während der Schwangerschaft immer wieder bluten. Diese Blutungen sind harmlos. Trotzdem müssen Blutungen in der Schwangerschaft immer ernst genommen werden. Der Gynäkologe muss abklären, ob es sich wirklich um polypenbedingte Blutungen handelt. Ist dies der Fall, wird der Patientin Ruhe empfohlen. Auf Geschlechtsverkehr sollte verzichtet werden.
Schwangeren mit einem Gebärmutterpolypen wird geraten, in einer Klinik zu entbinden, da Komplikationen wie Nachblutungen nicht auszuschließen sind. Bei bestehenden Polypen ist außerdem das Risiko einer Fehlgeburt erhöht.
In manchen Fällen geht der Polyp bei der Geburt mit ab. Ist das nicht der Fall, muss der Polyp chirurgisch entfernt werden. Dieser Eingriff sollte frühestens sechs Wochen nach der Entbindung vorgenommen werden.
aktualisiert am 22.03.2018