Fast jede körperliche und auch seelische Erkrankung kann ein so genanntes Rezidiv haben. Darunter verstehen Mediziner einen Rückfall, ein Wiederaufflammen oder Wiederauftreten der Krankheit, das vor allem bei Tumoren gefürchtet und bekannt ist. Das gilt auch für gutartige Geschwulste wie ein Ganglion (sogenanntes Überbein).
Beim Ganglion handelt es sich um eine Gewebekapsel, die mit Flüssigkeit gefüllt ist (eine Art Zyste). Vor allem traditionelle Behandlungsmethoden, die darauf abzielten, das Überbein zum Platzen zu bringen, hatten keine günstige Prognose. Denn solange der Stiel der Zyste erhalten bleibt, besteht die Gefahr, dass sich erneut Gelenkflüssigkeit ansammelt und die Geschwulst zurück kommt. Wird das Ganglion lediglich durch Druck oder Gewalt zerstört, kommt es in circa 50 Prozent der Fälle wieder.
Ohnehin sind Behandlungsansätze, die darauf abzielen, das Ganglion gezielt zu „sprengen“, heute kaum noch zeitgemäß. Auch das Anstechen (Punktieren) der Geschwulst mit Entfernen der Flüssigkeit führt nicht zwangsläufig zu einer dauerhaften Heilung. Hier ist die Rückfallrate mit 30 bis 50 Prozent sehr hoch. Viele Ganglien, die punktiert oder mit anderen konservativen Methoden zunächst erfolgreich therapiert wurden, haben die Tendenz, sich erneut mit Flüssigkeit zu füllen. Daher gibt es Methoden, bei denen das Überbein gezielt mit abschwellenden und entzündungshemmenden Substanzen wie Cortison infiltriert wird. Ebenso können durch ein Ruhigstellen der betroffenen Gelenke Erfolge erzielt werden.
Damit erweisen sich die oftmals einzeln, zum Teil aber auch an mehreren Gelenken zugleich auftretenden Ganglien als weitgehend unberechenbar. Viele der Zubildungen verschwinden von alleine wieder, während andere Patienten von einem Rezidiv (abgeleitet vom lateinischen Wort „recidere“ = zurückfallen) nach dem anderen gequält werden. Zudem kann ein Ganglion auch an ganz anderer Stelle wiederkommen.
Wenn der Leidensdruck zu groß wird, kann an eine Operation gedacht werden. Ohnehin können Ganglien, die an Größe zunehmen, weit mehr als nur ein ästhetisches Problem sein: Ein Überbein kann schmerzen und/oder die Beweglichkeit des betroffenen Gelenks einschränken. Geraten durch die Geschwulst Blutgefäße oder Nervenbahnen unter zu starken Druck, drohen Taubheitsgefühle bis hin zu Lähmungen. Dann gilt es, rasch zu handeln, und das Überbein operativ zu entfernen.
Bei einer OP wird, häufig unter lokaler Betäubung, ein Hautschnitt gesetzt, der das Überbein freilegt. Ist das Ganglion, das oftmals mehrere Hüllen besitzt, vollständig präpariert, kann zunächst die Flüssigkeit der Geschwulst entleert werden. Danach wird der Stiel wie auch die Kapsel der Zyste verschlossen beziehungsweise vollständig entfernt.
Auch nach einer operativen Entfernung eines Ganglions muss mit einer Rückfallquote von circa 10 bis 20 Prozent gerechnet werden. Bei den so genannten Mukoidzysten, denen eine Arthrose am Finger zugrunde liegt, muss nach der operativen Entfernung zudem der Gelenkverschleiß so gut wie möglich therapiert werden. Die Rückfallgefahr ist bei diesen Mukoidzysten verhältnismäßig hoch (40 bis 70 Prozent).
Um den Heilungsprozess zu beschleunigen, kann eine Ruhigstellung des Gelenks ins Auge gefasst werden. Die Maßnahme ist jedoch nicht zwingend erforderlich und zählt damit auch nicht zum medizinischen Standard. Die Fäden der OP-Naht bleiben in aller Regel 10 bis 14 Tage in der Wunde. Danach kann das Gelenk allmählich wieder belastet werden. Da jedoch Fehlhaltungen und einseitige Beanspruchungen als auslösendes Moment für die Geschwulst möglich sind, sollten die Bewegungsabläufe der Betroffenen optimiert werden. Hier können Schienen, die das betroffene Gelenk zeitweilig entlasten, aber auch regelmäßige Krankengymnastik in Betracht kommen.
aktualisiert am 19.03.2020