Auf welchen Füßen steht ein / eine PhysiotherapeutIn rechtlich bei einer Begleitung eines / einer PatientIn auf die Krankenhaustoilette?
Muss / darf eine assistive / passive Hilfeform beim Entleerungsvorgang von Darm und / oder Blase erfolgen?
Konkreter Fall:
Eine Auszubildende zur Physiotherapeutin ist als Praktikantin im Krankenhaus eingesetzt und bricht die Behandlung vorzeitig ab, weil der zu behandelnde männliche hilfebedürftige Patient einen nicht aufschiebbaren Stuhlgang abhalten muss. Die Praktikantin lässt dafür eine Pflegefachangestellte rufen und behandelt zu einem späteren Zeitpunkt weiter. Von einer Mitarbeiterin wird ihr vorgeworfen, sie hätte während der physiotherapeutischen Behandlungszeit die Hilfestellung selbst leisten sollen.
Muss / darf die Praktikantin (o. ein(E) ausgebildete(r) PhysiotherapeutIn) dem Patienten helfen?
Herzlicher Gruß und vielen Dank für die Expertise :)
Muss / darf eine assistive / passive Hilfeform beim Entleerungsvorgang von Darm und / oder Blase erfolgen?
Konkreter Fall:
Eine Auszubildende zur Physiotherapeutin ist als Praktikantin im Krankenhaus eingesetzt und bricht die Behandlung vorzeitig ab, weil der zu behandelnde männliche hilfebedürftige Patient einen nicht aufschiebbaren Stuhlgang abhalten muss. Die Praktikantin lässt dafür eine Pflegefachangestellte rufen und behandelt zu einem späteren Zeitpunkt weiter. Von einer Mitarbeiterin wird ihr vorgeworfen, sie hätte während der physiotherapeutischen Behandlungszeit die Hilfestellung selbst leisten sollen.
Muss / darf die Praktikantin (o. ein(E) ausgebildete(r) PhysiotherapeutIn) dem Patienten helfen?
Herzlicher Gruß und vielen Dank für die Expertise :)