Hallo, mein Mann hat in einer Urologischen Klinik eine langstreckige Harnröhrenverengung in der Eichel des Penis behandeln lassen. Allerdings nicht durch die Schlitzungstechnik. Nach der OP ist er aufgewacht und wir trauten unseren Augen nicht: Es fehlte die gesamte Vorhaut. Die Engstelle wurde wie geplant mit Mundschleimhaut repariert. Mit der Krankenkasse haben wir ein Gutachten eingeholt, weil mein Mann die Beschneidung nicht hinnehmen möchte, da er davon nichts wusste. Das Gutachten besagt, dass die Beschneidung gerechtfertigt war, aus folgendem Grunde(Zitat): "Bei einer komplexen Harnröhrenrekonstruktion im Bereich der Fossa navicularis muss in jedem Fall die komplette Vorhaut entfernt werden, da man sonst nicht an den Operationsbereich herankommt." Der neue Urologe meines Mannes sagte uns, dass es rein theoretisch keinen Fall gibt, bei dem wegen einer Harnröhrenstenose im Bereich der Fossa navicularis die komplette Vorhaut entfernt werden muss. Falls man durch die Vorhaut müsse, könne man die Stelle danach wieder nähen. Was stimmt denn nun? Ist die Erklärung des Gutachters irgendwie erklärbar? Muss die Vorhaut immer entfernt werden, wenn eine langstreckige Stenose in der Eichel(Fossa navicularis) mit Mundschleimhaut repariert wird?
Lieben Gruß, Daniela
Lieben Gruß, Daniela