Warum wird die bei Brustrekonstruktion als abschließende Maßnahme empfohlene Tätowierung des Warzenhofs durch die Krankenkassen nicht übernommen? Ich halte das für eine unverantwortliche Entscheidung, diese Maßnahme als "medizinisch nicht notwendig" zu bezeichnen, sie ist integrierter Bestandteil einer Gesamtmaßnahme. Eine Brustrekonstruktion ist aus medzinischer Sicht schließlich auch nicht "notwendig"