Sandii sagt am 26.05.2017
Hi,
Grundsätzlich ist Voraussetzung für die operative Geschlechtsangleichung MzF das Vorliegen einer gesicherten Transsexualität (F 64.0 G) sowie die Einhaltung einiger Bestimmungen:
-Psychotherapeutische Begleittherapie für mindestens 18 Monate
-Psychologische und medizinische Indikation zur Durchführung der operativen Geschlechtsangleichung
-mindestens seit 6 Monate bestehende gegengeschlechtliche Hormontherapie
-oftmals abgeschlossene Namens- und Personenstandsänderung nach TSG
Tipp: fast in jedem Ballungsgebiet finden sich Selbsthilfegruppen. Auch ist Facebook eine gute Möglichkeit mit Anderen Betroffenen in Kontakt zu treten.