Liebe Leute,
ich habe mich nach langer Überlegung entschieden eine Brustvergrößerung machen zu lassen. Die Größe meiner Brüste stört mich eigentlich nicht, aber ich möchte dadurch noch etwas attraktiver werden ;). Selbstverständlich ist so eine OP nicht risikolos. Von daher hat mir meinen Arzt im Aufklärungsgespräch eine Folgekostenversicherung vorgeschlagen, die evtl. Komplikationen nach kosmetischen Behandlungen abdeckt, da ich sonst für Nachbehandlungskosten selber aufkommen müsste (gemäß § 52 SGB). Die Versicherung heißt medassure. Habt ihr schon mal was davon gehört? Oder schon Erfahrungen damit gemacht? Wäre sehr dankbar für Eure Antworten!!!
Hab mich auch mal genauer über den § 52 informiert: Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden (§ 52 Abs. 2 SGB V):
"Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation [...] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern".
ich habe mich nach langer Überlegung entschieden eine Brustvergrößerung machen zu lassen. Die Größe meiner Brüste stört mich eigentlich nicht, aber ich möchte dadurch noch etwas attraktiver werden ;). Selbstverständlich ist so eine OP nicht risikolos. Von daher hat mir meinen Arzt im Aufklärungsgespräch eine Folgekostenversicherung vorgeschlagen, die evtl. Komplikationen nach kosmetischen Behandlungen abdeckt, da ich sonst für Nachbehandlungskosten selber aufkommen müsste (gemäß § 52 SGB). Die Versicherung heißt medassure. Habt ihr schon mal was davon gehört? Oder schon Erfahrungen damit gemacht? Wäre sehr dankbar für Eure Antworten!!!
Hab mich auch mal genauer über den § 52 informiert: Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden (§ 52 Abs. 2 SGB V):
"Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation [...] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern".