Hat man als Patient kein Recht vor einer schweren Knie TEP informiert zu werden ob eine Drainage gelegt wird oder nicht?
In meinem Fall hat das nicht legen der Drainage zu schwerwiegenden Folgen geführt.
Nach einer Woche war das Knie so dick, dass ich nochmals operiert werden mußte.
Dabei handelte ich mir Bakterien ein, die falsch behandelt wurden. Ich wechselte den Arzt. Der entfernte mir sofort wieder das bilaterale Knie mit der Begründung weil Bakterien im Knie festgestellt wurden. Es folgten 9 Wochen mit einem Spacer und anschließender, erneuter Knie TEP.
Die Richter sprachen davon, dass dem Arzt freie Hand gelassen wird und in vielen Urteilen der Arzt Recht bekam. Ich hatte halt Pech gehabt. war die Aussage. Wenn, wie in meinem Fall alles schief geht, muss es doch Fälle geben wo der Arzt kein Recht bekommen hat.
Bei der gleichen OP ist dem Narkosearzt ebenfalls ein Fehler unterlaufen.
Bewiesener Weise hat er beim legen des Schmerzkatheders die Schlagader durchstochen. Dabei ist das Narkosemittel nicht dorthin gelangt wo es wirken sollte.
Mein Bein wurde noch im OP Saal blau und ich hatte große Schmerzen.
Zu diesem Vorfall sagten die Richter, dass auch dieses vorkommen könnte und dem Arzt keine Schuld nachzuweisen ist. Ich hatte halt wieder Pech gehabt.
Ich habe jetzt Einspruch eingelegt und gehe vor das Oberlandesgericht.
Wenn mir jemand etwas zu meiner Situation sagen und raten könnte wäre ich sehr, sehr dankbar.
vielen Dank in voraus.
In meinem Fall hat das nicht legen der Drainage zu schwerwiegenden Folgen geführt.
Nach einer Woche war das Knie so dick, dass ich nochmals operiert werden mußte.
Dabei handelte ich mir Bakterien ein, die falsch behandelt wurden. Ich wechselte den Arzt. Der entfernte mir sofort wieder das bilaterale Knie mit der Begründung weil Bakterien im Knie festgestellt wurden. Es folgten 9 Wochen mit einem Spacer und anschließender, erneuter Knie TEP.
Die Richter sprachen davon, dass dem Arzt freie Hand gelassen wird und in vielen Urteilen der Arzt Recht bekam. Ich hatte halt Pech gehabt. war die Aussage. Wenn, wie in meinem Fall alles schief geht, muss es doch Fälle geben wo der Arzt kein Recht bekommen hat.
Bei der gleichen OP ist dem Narkosearzt ebenfalls ein Fehler unterlaufen.
Bewiesener Weise hat er beim legen des Schmerzkatheders die Schlagader durchstochen. Dabei ist das Narkosemittel nicht dorthin gelangt wo es wirken sollte.
Mein Bein wurde noch im OP Saal blau und ich hatte große Schmerzen.
Zu diesem Vorfall sagten die Richter, dass auch dieses vorkommen könnte und dem Arzt keine Schuld nachzuweisen ist. Ich hatte halt wieder Pech gehabt.
Ich habe jetzt Einspruch eingelegt und gehe vor das Oberlandesgericht.
Wenn mir jemand etwas zu meiner Situation sagen und raten könnte wäre ich sehr, sehr dankbar.
vielen Dank in voraus.