Dazu muss man die Randbedingungen wissen-es ist nicht ausgeschlossen, aber für die Anerkennung als Folge eines Arbeitsunfalles sind sehr strenge Bedingungen festgesetzt-dies klären Sie am besten mit Ihrem behandelnden Durchgangsarzt. Grüße und gute Besserung aus der Orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau, Tobias Radebold