Welcher der folgenden Aussagen ist nicht korrekt?
A) Eine ärtzliche Gipskontrolle sollte spätestens 1 Tag nach Gipsanlage erfolgen
B) Bei einer Gipskontrolle nach Gipsanlage an einer Extremität wird die Durchblutung überprüft
C) Eine Gipskontrolle nach Gipsanlage an einer Extremität beinhaltet die Überprüfung der Sensibilität
D) Während einer Gipskontrolle nach Gipsanlage an einer Extremität wird die Motorik der nicht ruhiggestellten Extremitäten-
abschnitte überprüft z.B Finger od. Zehen überprüft
E) Eine Gipskontrolle beinhaltet eine Röntgenkontrolle des ruhiggestellten Köperabschnittes.
Lösungsvorschlag
Spätestens nach 24 h bedarf es einer ärztlichen Kontrolle => A richtig
Sowohl die Durchblutung (B), als auch die Sensibilität (C) und Motorik (D) werden überprüft,
so dass nur E übrig bleibt, was mich aber verwundert...???
A) Eine ärtzliche Gipskontrolle sollte spätestens 1 Tag nach Gipsanlage erfolgen
B) Bei einer Gipskontrolle nach Gipsanlage an einer Extremität wird die Durchblutung überprüft
C) Eine Gipskontrolle nach Gipsanlage an einer Extremität beinhaltet die Überprüfung der Sensibilität
D) Während einer Gipskontrolle nach Gipsanlage an einer Extremität wird die Motorik der nicht ruhiggestellten Extremitäten-
abschnitte überprüft z.B Finger od. Zehen überprüft
E) Eine Gipskontrolle beinhaltet eine Röntgenkontrolle des ruhiggestellten Köperabschnittes.
Lösungsvorschlag
Spätestens nach 24 h bedarf es einer ärztlichen Kontrolle => A richtig
Sowohl die Durchblutung (B), als auch die Sensibilität (C) und Motorik (D) werden überprüft,
so dass nur E übrig bleibt, was mich aber verwundert...???