T. Radebold sagt am 29.10.2016Wenn Sie durch die Verletzung nicht in der Lage sind, den Wechsel von Gas zu Bremse unverzögert hinzugekommen bzw. die Kupplung zu treten, werden Sie im Falle eines Unfalles wahrscheinlich eine Teilschuld bekommen-hier würde ich nix riskieren. Anders wäre es beim linken Fuß und Automatik-hier sollte eigentlich die Fahrtüchtigkeit gegeben sein, wenn Sie keine Medikamente wegen des Bruches einnehmen müssen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken.
Vom medizinischen her glaube ich nicht, daß der Zehe im festen Schuhwerk Schaden nimmt, wenn Sie wieder auf den Bock gehen...
Alles mit Vorbehalt, da ich den Fall so aus der Ferne natürlich nicht wirklich sicher beurteilen kann.
Grüße und gute Besserung, TR