Hallo liebe Forennutzer,
derzeit plagt mich ein Ablehnungsbescheid eines großen Versicherers:
Patientin erhält seit über einem Jahr Krankengymnastik (außerhalb des Regelfalles ) als Hausbesuch verordnet. Die Verordnungsmenge beträgt jeweils 6.
Heilmittelangaben:
Als Indikationsschlüssel wurde in der jeweiligen Heilmittelverordnung Ws2a genannt. Unter "Diagnose mit Leitsymptomatik" ist genannt:
"osteoporotische Kompressionsfraktur des BWK 12 mit Höhenminderung der Wirbelkörpervorder- und Wirbelkörperhinterkante. Ältere FX bei LWK 1-4".
Als Ziel wurde genannt: Schmerzreduktion, Optimierung der Muskelbalance, Kräftigung.
Medizinische Begründung (außerhalb des Regelfalls): Zum Erhalt der Selbstständigkeit, OP aufgrund des Gesundheitszustandes keinesfalls möglich.
Heilmittelangaben Ende
Patientin wiegt ca. 30 kg bei Körpergröße 1,62 cm wegen einer Gastrektomie ca. 1993; darüber hinaus bestehen eine ausgeprägte
Osteochondrose LWK 4/5; Spondylarthrose;
Relative Spinalkanalstenose;
Pers. Lumbalgien.
Darüber hinaus erhält die Patientin Prolia gespritzt.
Nunmehr wurde Antrag auf langfristige Heilmittelverordnung gestellt und abgelehnt mit der Begründung, dass der in den Heilmittelverordnungen genannte Diagnoseschlüssel Ws2a (BWK 12) nicht den Kriterien für eine Langzeittherapie entspricht. Grundlage hierfür seien die Heilmittel-Richtlinien.
Bei der Prüfung des Antrages durch die Krankenkasse wurden jedoch offenbar die Ausnahmekriterien außer Acht gelassen. Die oben genannten weiteren Erkrankungen sind der Krankenkasse bekannt.
Für die Untermauerung des Widerspruches wäre es sehr hilfreich, wenn zum Diagnoseschlüssel Ws2a (BWK 12) eine vergleichbare Listenerkrankung nach den Heilmittelrichlinien genannt werden kann.
Kann mir hierzu jmd. einen Diagnoseschlüssel nennen, welcher also vergleichbar ist mit der Erkrankung (Ws2a) und nach den Heilmittelrichtlinien für eine Langfristigkeitsgenehmigung vorgesehen ist?
Danke schon jetzt für Ihre Hilfe.
derzeit plagt mich ein Ablehnungsbescheid eines großen Versicherers:
Patientin erhält seit über einem Jahr Krankengymnastik (außerhalb des Regelfalles ) als Hausbesuch verordnet. Die Verordnungsmenge beträgt jeweils 6.
Heilmittelangaben:
Als Indikationsschlüssel wurde in der jeweiligen Heilmittelverordnung Ws2a genannt. Unter "Diagnose mit Leitsymptomatik" ist genannt:
"osteoporotische Kompressionsfraktur des BWK 12 mit Höhenminderung der Wirbelkörpervorder- und Wirbelkörperhinterkante. Ältere FX bei LWK 1-4".
Als Ziel wurde genannt: Schmerzreduktion, Optimierung der Muskelbalance, Kräftigung.
Medizinische Begründung (außerhalb des Regelfalls): Zum Erhalt der Selbstständigkeit, OP aufgrund des Gesundheitszustandes keinesfalls möglich.
Heilmittelangaben Ende
Patientin wiegt ca. 30 kg bei Körpergröße 1,62 cm wegen einer Gastrektomie ca. 1993; darüber hinaus bestehen eine ausgeprägte
Osteochondrose LWK 4/5; Spondylarthrose;
Relative Spinalkanalstenose;
Pers. Lumbalgien.
Darüber hinaus erhält die Patientin Prolia gespritzt.
Nunmehr wurde Antrag auf langfristige Heilmittelverordnung gestellt und abgelehnt mit der Begründung, dass der in den Heilmittelverordnungen genannte Diagnoseschlüssel Ws2a (BWK 12) nicht den Kriterien für eine Langzeittherapie entspricht. Grundlage hierfür seien die Heilmittel-Richtlinien.
Bei der Prüfung des Antrages durch die Krankenkasse wurden jedoch offenbar die Ausnahmekriterien außer Acht gelassen. Die oben genannten weiteren Erkrankungen sind der Krankenkasse bekannt.
Für die Untermauerung des Widerspruches wäre es sehr hilfreich, wenn zum Diagnoseschlüssel Ws2a (BWK 12) eine vergleichbare Listenerkrankung nach den Heilmittelrichlinien genannt werden kann.
Kann mir hierzu jmd. einen Diagnoseschlüssel nennen, welcher also vergleichbar ist mit der Erkrankung (Ws2a) und nach den Heilmittelrichtlinien für eine Langfristigkeitsgenehmigung vorgesehen ist?
Danke schon jetzt für Ihre Hilfe.