Meine Diagnosen:
Intraspinale, intramedulläre, nicht kontrastmittelaufnehmende Raumforderung in Höhe HWK 6 bis BWK 1. Histologisch: Ependymom WHO° II, Höhe HWK 6 bis BWK 1.
April 2017 erweiterte Biopsie, Dekompression des Spinalkanals und Spondylodese von HWK 4 bis 7. Anschließend bis Juli 2017 Radiato ( HWK 4- BWK 1 bis 56 Gy, Boost bis 61 Gy )
Z.n. ventraler Diskektomie in Höhe HWK 5/6 mit Titan-Cage-Implantation 1999 ex domo.
Z.n. Nephrektomie li. bei Nierenzellkarzinom pT1 R0 2001
z.n. Hysterektomie und Ovarektomie Uterus myomatosis, Nierenzystenresektion re. 2001.
Sekundäre Coxarthrose beidseitig, art. Hypertonie, chronisches Schmerzsyndrom.
Bisher 16 vielfältige Operationen.
Befunde: Schwere spinale Gangataxie mit ungerichteter Fallneigung. Kraftgrade der oberen und unteren Extremitäten alle reduziert. Postoperativ Hemihypästhesie li. Körperhälfte. Blasen und Darmstörungen.
Ich frage mich, woher in diesem konkretem Fall, die medizinischen Gutachter des Versorgungsamtes die Kenntnis von einem operativ entferntem Ependymom haben. Zeigt das die Unkenntnis der medizinischen Gutachter auf diesem Fachgebiet, oder hat das Methode, den Schwerbehinderten ihre Rechte auf Gleichstellung vorzuenthalten.
Intraspinale, intramedulläre, nicht kontrastmittelaufnehmende Raumforderung in Höhe HWK 6 bis BWK 1. Histologisch: Ependymom WHO° II, Höhe HWK 6 bis BWK 1.
April 2017 erweiterte Biopsie, Dekompression des Spinalkanals und Spondylodese von HWK 4 bis 7. Anschließend bis Juli 2017 Radiato ( HWK 4- BWK 1 bis 56 Gy, Boost bis 61 Gy )
Z.n. ventraler Diskektomie in Höhe HWK 5/6 mit Titan-Cage-Implantation 1999 ex domo.
Z.n. Nephrektomie li. bei Nierenzellkarzinom pT1 R0 2001
z.n. Hysterektomie und Ovarektomie Uterus myomatosis, Nierenzystenresektion re. 2001.
Sekundäre Coxarthrose beidseitig, art. Hypertonie, chronisches Schmerzsyndrom.
Bisher 16 vielfältige Operationen.
Befunde: Schwere spinale Gangataxie mit ungerichteter Fallneigung. Kraftgrade der oberen und unteren Extremitäten alle reduziert. Postoperativ Hemihypästhesie li. Körperhälfte. Blasen und Darmstörungen.
Ich frage mich, woher in diesem konkretem Fall, die medizinischen Gutachter des Versorgungsamtes die Kenntnis von einem operativ entferntem Ependymom haben. Zeigt das die Unkenntnis der medizinischen Gutachter auf diesem Fachgebiet, oder hat das Methode, den Schwerbehinderten ihre Rechte auf Gleichstellung vorzuenthalten.