Mein Sohn heute 11 Jahre ALT wurde mit 3 monaten am Leistenbruch operiert.Mit 7 Jahren am Pendelhoden.Seid längeren klagt er nun über Scmerzen im Hodenbereich.Unser Kinderarzt überwies uns an die Kinderurologie nach Krefeld wo er untersucht wurde nun muß er dierekt nächste Woche operiert werden am beidseitigen Hodenhoch´stand,Der Arzt druckste rum das das nicht gut wäre und das bereits bis zur vollendung des 12.Lebensmonats hätte gemacht werden müßen.Jetzt mache ich mir große Sorgen ob er nun zeugungsunfähig ist .Wenn ja wie und wo kann klagen das er Schmerzensgeld bekommt?Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Evelyn Moß
Evelyn Moß